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Netz der europäischen Verbraucherzentren

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Netz der europäischen Verbraucherzentren

Das Netz der europäischen Verbraucherzentren (EVZ) hat folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung der Verbraucher, damit sie Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt in Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten kaufen können;
  • Beantwortung direkter Fragen seitens der Verbraucher oder anderer;
  • Unterstützung und Betreuung der Verbraucher bei Reklamationen;
  • bei Bedarf Unterstützung der Verbraucher in einem Rechtsstreit.

Nationale Kontaktstellen

Alle Mitgliedstaaten verfügen über mindestens eine nationale Kontaktstelle, die dem EVZ-Netz angeschlossen ist. Auch in Ländern wie Island und Norwegen, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, gibt es jeweils eine nationale Kontaktstelle.

Funktionsweise

Finanziert wird das EVZ über das europäische Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherpolitik. Eines der Ziele dieses Programms ist, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Verbraucherschutz in den Bereichen Information, Beratung und Rechtsschutz zu fördern.

Zusammenarbeit mit anderen Netzen

Das EVZ-Netz kooperiert mit anderen europäischen Netzen, insbesondere FIN-NET (Finanzfragen), SOLVIT (Binnenmarkt) und dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen.

Hintergrund

Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz) ist 2005 durch Zusammenlegung zweier Verbraucherschutznetze entstanden, nämlich dem Netz für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (EEJ-Net) und dem Netz der Europäischen Verbraucherinformationsstellen („Euroguichets").

Das EEJ-Net war im Anschluss an eine e Ratsentschließung vom 25. Mai 2000 gegründet worden mit dem Ziel, eine gütliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu ermöglichen. Die Euroguichets waren Anfang der 90er Jahre auf Initiative der Kommission ins Leben gerufen worden, um über die Möglichkeiten des Binnenmarktes und die Rechte der Verbraucher Auskunft zu geben.

Letzte Änderung: 04.02.2011

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