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Sicherere Detergenzien für europäische Verbraucher

Sicherere Detergenzien für europäische Verbraucher

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Detergenzien* können bestimmte Inhaltsstoffe – Tenside* – enthalten, die ihre Reinigungswirkung verstärken, jedoch der Wasserqualität schaden können, wenn sie in die natürliche Umwelt gelangen. Ihre Verwendung muss daher sorgfältig überwacht werden.
  • Die Verordnung legt gemeinsame Regelungen fest, damit Detergenzien und Tenside innerhalb der Europäischen Union (EU) verkauft und verwendet werden können und zugleich ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sichergestellt wird.
  • Die Verordnung erlaubt nur Tenside, die das Kriterium der vollständigen Bioabbaubarkeit* erfüllen, entweder allein (z. B. als Mischungsbestandteile für die Herstellung von Detergenzien) oder als Inhaltsstoffe von Detergenzien in den Verkehr zu bringen.
  • Eine Überarbeitung der Verordnung erfolgt derzeit im Rahmen der REFIT-Initiative.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Mit dieser Rechtsvorschrift werden die Prüfmethoden harmonisiert, die zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit aller in Detergenzien verwendeten Tenside dient. Diese umfassen die vollständige und die primäre Bioabbaubarkeit*.
  • Die Prüfungen sind in Laboren durchzuführen, die international anerkannten Normen entsprechen.
  • Die Hersteller sind dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass ihre Produkte die Anforderungen der Rechtsvorschrift erfüllen.
  • Außerdem müssen sie unverzüglich und auf Anfrage den zuständigen Behörden Unterlagen zu Prüfergebnissen und dem medizinischen Personal ein Datenblatt zur Verfügung stellen.
  • Die Angaben auf der Verpackung der Detergenzien müssen leserlich, deutlich und unverwischbar sein. Dazu gehören die Kontaktdaten für den Hersteller und das Datenblatt.
  • Auf den Etiketten von Detergenzien, die zur öffentlichen Verwendung verkauft werden, sind Informationen über die empfohlene Dosierung für verschiedene Waschprogramme einer normalen Waschmaschine anzugeben.
  • Nationale Behörden können ein Verbot für ein bestimmtes Detergens erlassen, das sie als Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt erachten. Sie setzen die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten der EU über ihre Entscheidung in Kenntnis.

2012 erfolgte eine Abänderung der Rechtsvorschrift, um die Regelungen zur Beschränkung des Gehalts an Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für haushaltsübliche Wasch- und Geschirrspülmaschinen bestimmten Detergenzien zu harmonisieren.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 8. Oktober 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Die vorherigen Rechtsvorschriften erfassten nur die primäre biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien. Diese Verordnung ersetzt diese durch die Verlagerung des Schwerpunkts auf die vollständige biologische Abbaubarkeit.
  • Die Abänderung von 2012 führte neue Grenzwerte zur Verringerung der Schäden ein, die durch Phosphate aus Detergenzien an Ökosystemen und der Wasserqualität bedingt sind (sogenannte „Eutrophierung“).
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Detergens. Ein Stoff oder eine Zubereitung, sei es in flüssiger, Pulver- oder sonstiger Form, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside zum Waschen oder Reinigen enthält.
Tensid. Eine von vielen verschiedenen Verbindungen, aus denen ein Detergens besteht. Detergenzien werden zugesetzt, um Schmutz von Haut, Bekleidung und Haushaltsartikeln, insbesondere in Küche und Bad, zu entfernen. Sie verringern die Oberflächenspannung zwischen zwei Flüssigkeiten oder zwischen einer Flüssigkeit und einem Feststoff. Darüber hinaus können sie auch als Netzmittel, Emulgatoren und Schäumungsmittel eingesetzt werden. Bei Tensiden handelt es sich um einen „oberflächenaktiven Stoff“.
Vollständige Bioabbaubarkeit. Der Vorgang, durch den ein Tensid in Kohlendioxid, Wasser und Mineralsalze umgesetzt und in die Umwelt abgegeben wird.
Primäre Bioabbaubarkeit. Der Vorgang, durch den die grenzflächenaktiven Eigenschaften eines Tensids verloren gehen. Der Verlust dieser Eigenschaften ist wichtig, um nachteilige Auswirkungen auf Kläranlagen möglichst zu minimieren.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1-35).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 12.07.2022

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