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Kulturhauptstadt Europas

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Kulturhauptstadt Europas

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 1622/2006/EG über die Einrichtung einer Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Damit wird das Programm unter dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ ins Leben gerufen. Der Beschluss beschreibt das Verfahren zur Auswahl derjenigen Städte, die diesen Titel zwischen 2013 und 2019 tragen dürfen, und das System, mit dem die Vorbereitungen bis zum Jahr der Veranstaltung überwacht werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Kulturprogramm und seine europäische Dimension

Die Bewerbungen aller Städte, die teilnehmen möchten, enthalten ein Kulturprogramm, das eine Reihe von Kriterien erfüllen muss. Diese unterteilen sich in zwei Kategorien:

  • „die europäische Dimension“, dazu gehört die Zusammenarbeit mit allen Kulturakteuren. Das Programm muss außerdem den Reichtum und die Vielfalt der Kulturen in Europa hervorheben und die kulturellen Eigenschaften würdigen, die alle Europäer teilen,
  • „die Stadt und die Bürger“, um das Interesse der Öffentlichkeit an der Veranstaltung in der Region, im Land sowie in Europa zu wecken und die langfristige kulturelle Entwicklung der Stadt zu fördern.

Das Programm dauert normalerweise ein Jahr. Städte, die sich hervorragend auf diese Veranstaltung vorbereiten, können den Melina-Mercouri-Preis gewinnen (der nach der früheren Kultusministerin Griechenlands benannt wurde, die die Idee der Kulturhauptstädte ins Leben gerufen hatte). Dieser Preis wird von der Europäischen Kommission vergeben und vom Programm Kreatives Europa finanziert.

Auswahlverfahren

  • Zwei Länder der EU können die Veranstaltung pro Jahr ausrichten.
  • Zum Auswahlverfahren gehören insgesamt vier Phasen:
  • 1.

    Einreichung der Bewerbungen: Die ausrichtenden Länder veröffentlichen eine Aufforderung zur Einreichung der Bewerbungen spätestens sechs Jahre bevor das jeweilige Kulturhauptstadtjahr beginnen soll. Städte, die an der Ausschreibung teilnehmen möchten, haben dann zehn Monate Zeit, um sich zu bewerben.

  • 2.

    Vorauswahlverfahren: Spätestens fünf Jahre vor Beginn der Veranstaltung prüft ein Kulturausschuss die eingereichten Vorschläge und einigt sich auf eine Auswahlliste von Städten, die zur weiteren Teilnahme eingeladen werden. Dieser Ausschuss besteht aus 13 Sachverständigen, von denen sieben vom Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen für jeweils drei Jahre ernannt werden. Die übrigen sechs Mitglieder werden von den entsprechenden Ländern der EU ausgewählt.

  • 3.

    Endauswahlverfahren: Neun Monate nach der ersten Auswahl tritt der Ausschuss erneut zusammen, um die endgültigen und detaillierter ausgestalteten Programme der Städte auf der Auswahlliste zu prüfen. Von ihnen wird dann eine zur „Kulturhauptstadt Europas“ ernannt. Zu diesem Zeitpunkt legt der Ausschuss dem entsprechenden Land der EU sowie der Kommission einen Bericht vor, in dem auch Empfehlungen für die gewählte Stadt enthalten sind.

  • 4.

    Ernennung: Vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung präsentieren die zwei für das betreffende Jahr ausgewählten Länder die Bewerbung ihrer jeweiligen Stadt, in die auch die Empfehlungen des Ausschusses eingeflossen sind, vor den europäischen Institutionen. Der Rat ernennt dann jeweils eine Stadt in den zwei Ländern zur Kulturhauptstadt Europas.

Überwachungsphase

  • Bei der Umsetzung ihrer Programme werden die ausgewählten Kulturhauptstädte von den durch die Institutionen ernannten Sachverständigen unterstützt, insbesondere um deren Mehrwert für Europa zu sichern (d. h., dass sich aus der Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas ein Mehrwert ergibt, den die Stadt (oder ihr Land) allein nicht hätte erreichen können).
  • Zwei Jahre vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine Halbzeitüberprüfung, bei der die Fortschritte überprüft werden, die bei der Vorbereitung und der europäischen Dimension bereits gemacht wurden.
  • Eine letzte Überwachung erfolgt spätestens acht Monate vor der Veranstaltung. Hier überprüft der Ausschuss den aktuellen Stand der Vorbereitung und bewertet diesen. Danach übergibt er der Kommission und den entsprechenden Städten einen Bericht mit seinen Schlussfolgerungen und der Empfehlung, ob der Melina-Mercouri-Preis zu überreichen ist oder nicht.

Aufhebung

Der Beschluss wurde durch den Beschluss Nr. 445/2014/EU aufgehoben, bei dem es um die Ernennung der Städte ab dem Jahr 2020 geht. Der Beschluss 1622/2006/EG ist für die bereits als Kulturhauptstädte Europas ernannten Städte der Jahre 2013 bis 2019 weiterhin gültig.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er wurde bereits seit dem 1. Januar 2007 angewendet, abgesehen von Artikel 5 (über die Einreichung von Bewerbungen), der seit dem 23. November 2006 angewendet wurde.

HINTERGRUND

  • Die vom Rat im Jahr 1985 ins Leben gerufene Veranstaltung der Kulturhauptstadt Europas wurde zu einem der populärsten Projekte der EU. Aufgrund der großen Bürgerbeteiligung und seiner kulturellen bzw. sozioökonomischen Strahlkraft bewirbt sich jedes Jahr eine zunehmende Anzahl von Städten um diesen Titel.
  • Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1-6)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG (ABl. L 132 vom 3.5.2014, S. 1-12)

Letzte Aktualisierung: 17.07.2017

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