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Vorbereitung einer Strategie für Abfallvermeidung und Recycling

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Vorbereitung einer Strategie für Abfallvermeidung und Recycling

Die Kommission legt den Grundstein für eine europäische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling und erläutert ausgehend von den bereits erzielten Fortschritten die möglichen strategischen Optionen, mit dem Ziel, darüber eine Diskussion zu beginnen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003: „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling" [KOM(2003) 301 - Amtsblatt C 76 vom 25. März 2004].

ZUSAMMENFASSUNG

1. Die Abfallbewirtschaftung ist ein Umweltproblem von größter Bedeutung, das eine weltweite und kohärente Politik der Abfallvermeidung und des Abfallrecyclings erfordert. Eine derartige Politik muss sowohl auf einer Bewertung der derzeitigen Situation in der Europäischen Gemeinschaft (EU) gründen und dabei die Trends in der Abfallbewirtschaftung sowie die bereits durchgeführten Maßnahmen berücksichtigen, als auch die aktive Beteiligung von Interessengruppen an der Abfallbewirtschaftung und der öffentlichen Entscheidungsträger hinsichtlich der verschiedenen Optionen einschließen.

2. Menschliche Aktivitäten haben auf vielfältige Weise die Entstehung von Abfall zur Folge. So wird letztlich jedes materielle, auf den Markt gebrachte Gut eines Tages zu Abfall; jegliches Herstellungsverfahren erzeugt Abfälle ; selbst bei den Verfahren zur Abfallverwertung wird Restabfall erzeugt, der nicht weiter verwertet werden kann und berücksichtigt werden muss. Daher muss eine wirksame Politik ein umfassender Prozess sein, der den gesamten Lebenszyklus einer Ressource von der Extraktion über die Verwendung als Produkt bis zu ihrer Einstufung als Abfall umfasst.

3. Nach Informationen, die von der Europäischen Umweltagentur (EUA) veröffentlicht wurden, steigt derzeit die Gesamtmenge des in der EU erzeugten Abfalls und beträgt ungefähr 3,5 Tonnen pro Einwohner und Jahr in den alten 15 EU-Mitgliedstaaten. Dennoch ist es aufgrund mangelnder Daten schwierig, die Trends bei der Abfallerzeugung zu beurteilen, sowohl hinsichtlich der Abfallströme (die fünf wichtigsten sind die Abfälle der mineralgewinnenden Industrie, der herstellenden Industrie, Bau- und Abbruchabfälle, feste Siedlungsabfälle sowie land- und forstwirtschaftliche Abfälle), als auch hinsichtlich der Abfallbehandlung (die Wahl zwischen Recycling, Entsorgung durch Deponierung oder anderen Arten der Abfallbehandlung unterscheidet sich stark in den einzelnen Mitgliedstaaten und je nach Abfallart).

4. Fortschritte wurden vor allem aufgrund der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erzielt, deren wichtigste Maßnahmen die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über gefährliche Abfälle und die Verordnung über die Verbringung von Abfällen sind. Diese Rechtsakte dienten als Grundlage für die Annahme besonderer Regelungen, die eine Verringerung der Umweltauswirkungen durch die Abfallbehandlung (IVU-Richtlinie, Entsorgung durch Deponierung, Verbrennung) und bestimmte Problemabfallströme (Altöle, PCB/PCT, Batterien und Akkumulatoren, Verpackungen, Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ermöglichten.

5. Dennoch weist die Gemeinschaftspolitik im Bereich der Abfallwirtschaft verschiedene Mängel auf, beispielsweise hinsichtlich der Umsetzung von Rechtsvorschriften, bei der Abfallvermeidung (Verringerung der Menge und der Gefährlichkeit) oder aufgrund eines fehlenden umfassenden und harmonisierten Ansatzes beim Recycling.

6. Aus diesem Grund und im Hinblick auf die Entwicklung einer bestmöglichen Strategie für die Abfallbewirtschaftung, die zugleich auf einem umfassenden Ansatz beruht und die praktischen Maßnahmen zur Umsetzung beinhaltet, hat die Kommission eine breit angelegte Konsultation aller Interessengruppen begonnen. Im Mittelpunkt der Konsultation stehen die Maßnahmen und die erforderlichen Instrumente zur Förderung der Abfallvermeidung und des Recyclings. Das beabsichtigte Ziel besteht nicht in der Hervorhebung eines bestimmten Instruments, sondern darin, eine Diskussion über die mögliche Rolle und die potenzielle Wirksamkeit der verschiedenen Optionen im Rahmen einer umfassenden thematischen Strategie zu eröffnen.

7. Die Kommission hat im Hinblick auf die Abfallvermeidung Beiträge zu folgenden Aspekten erbeten und erhalten:

  • zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie zur Weitergabe bester Praktiken hinsichtlich nationaler Anreizmechanismen;
  • zur Rolle, die eine künftige Politik im Bereich chemischer Substanzen (REACH) für die Verringerung der Gefährlichkeit von aus diesen Substanzen hervorgehenden Abfällen spielen könnte;
  • zur Frage, ob es für Unternehmen zweckmäßig ist, Pläne zur Abfallvermeidung zu entwickeln und anzuwenden;
  • das Potenzial der Abfallvermeidung durch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC)

Die Konsultation über Fragen im Zusammenhang mit der Abfallvermeidung ist beendet.

8. Die Kommission hat im Hinblick auf das Recycling Beiträge zu folgenden Aspekten erbeten und erhalten:

  • zur Festlegung wirksamerer Recyclingziele, beispielsweise von Zielvorgaben, die auf Materialien statt auf Altprodukte ausgerichtet sind, oder Zielvorgaben auf Gemeinschafts- statt auf einzelstaatlicher Ebene, durch allgemein auf große Abfallströme, z. B. feste Siedlungsabfälle anwendbare Ziele;
  • zur Nutzung wirtschaftlicher, am Markt ausgerichteter Instrumente zum Zweck der Verringerung der Recyclingkosten wie koordinierte Deponiesteuern, handelbare Umweltzertifikate oder Gebührenregelungen;
  • zur Möglichkeit, die Hersteller stärker in die Verantwortung einzubeziehen, jedoch mit der Einschränkung, dass dieses Prinzip sich nicht auf alle Abfallströme anwenden lässt;
  • zu Maßnahmen, die die Festlegung einheitlicher Regeln für das Recycling ermöglichen.

Die Konsultation über Fragen im Zusammenhang mit Recycling ist beendet.

9. Darüber hinaus hat die Kommission die Interessengruppen aufgefordert, ihre Ansichten zu einer Reihe ergänzender Maßnahmen darzulegen, beispielsweise

  • zu den Maßnahmen, mit denen der derzeitige Rechtsrahmen verbessert werden soll (Definition der Abfälle und der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren);
  • zu den Maßnahmen, mit denen die Nachfrage nach rezyklierten Stoffen gefördert werden soll;
  • zu Schulungs- und Ausbildungsprogrammen im Bereich der Abfallvermeidung und des Recyclings.

Die Konsultation über Fragen im Zusammenhang mit den ergänzenden Maßnahmen ist beendet.

Hintergrund

10. Die Strategie für Abfallvermeidung und Recycling muss, da sie Teil der sieben thematischen Strategien ist, die im sechsten Umweltaktionsprogramm genannt werden, den beiden anderen Initiativen angenähert werden: der integrierten Produktpolitik und der Strategie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das Zusammenspiel dieser drei Initiativen wird es erleichtern, dem für die Ressourcen-, Produkt- und Abfallwirtschaft erforderlichen Gleichgewicht näher zu kommen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 21. Dezember 2005- Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung - Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling [KOM(2005) 666 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2005 über Abfälle [KOM(2005) 667 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

See also

Weitere Informationen über Folgemaßnahmen zu dieser Konsultation finden Sie auf den Seiten zur Abfallstrategie (EN).

Letzte Änderung: 25.01.2006

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