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Übereinkommen von Helsinki zum Schutz der Ostsee

Übereinkommen von Helsinki zum Schutz der Ostsee

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 94/156/EG über den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen 1974)

Beschluss 94/157/EG über den Abschluss des Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets im Namen der Gemeinschaft (Helsinki-Übereinkommen in seiner Fassung von 1992)

Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, (Helsinki-Übereinkommen in seiner Fassung von 1992)

WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE UND DIESES ÜBEREINKOMMENS?

  • Mit diesen Beschlüssen trat die Europäische Gemeinschaft (nun die Europäische Union – EU) dem Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) bei.
  • Ziel des im März 1974 von allen Anrainerstaaten der Ostsee (Dänemark, Deutschland, Schweden, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Russland) unterzeichneten Übereinkommens ist die Verringerung der Verschmutzung des Ostseegebiets durch Einträge aus Wasserläufen, Mündungen, Abflussleitungen und Kanalisationen, durch das Einbringen und durch Schiffe sowie durch Luftschadstoffe.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Durch das Übereinkommen wurde eine Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) eingerichtet, die folgende Aufgaben hat:
    • Überwachung der Durchführung des Übereinkommens,
    • Abgabe von Empfehlungen zum Schutz der Meeresumwelt,
    • Annahme des Haushaltsplans und
    • Übernahme sonstiger, gemäß den Bedingungen des Übereinkommens ggf. angemessener Aufgaben.
  • Zusätzlich finden alle paar Jahre Sitzungen auf Ministerebene statt.
  • Die Helsinki-Kommission tritt jährlich zu einer Sitzung zusammen, wobei die Delegationsleiter die Vertragsparteien vertreten.
  • 2007 nahm die Helsinki-Kommission einen Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP) an. Mit diesem Programm soll der gute Umweltzustand der Meeresumwelt in der Ostsee bis 2021 wiederhergestellt werden. Der BSAP wurde 2013 während des HELCOM-Ministertreffens 2013 aktualisiert.
  • Der BSAP ist die Grundlage der Arbeit von HELCOM und konzentriert sich auf folgende Prioritäten:
    • Eutrophierung (Nährstoffüberschuss im Wasser, der das Algenwachstum fördert),
    • gefährliche Stoffe,
    • biologische Vielfalt und Naturschutz, und
    • maritime Aktivitäten.
  • Jede Priorität wird von einer Reihe von Aktionen und Maßnahmen begleitet.
  • Eines der wichtigsten durch HELCOM entwickelten Instrumente ist das Nährstoffreduzierungsprogramm. Es handelt sich um einen regionalen Ansatz zur Teilung der Auflagen zur Nährstoffreduzierung*, um das von den Ostseeländern vereinbarte Ziel einer nicht durch Eutrophierung beeinträchtigten Ostsee zu erreichen. Das Programm wurde 2007 im Rahmen des HELCOM-Ostseeaktionsplans erstmals eingeführt und vereinbart. Damals vereinbarten die Länder vorübergehende Nährstoffreduzierungsziele. 2013 nahm HELCOM das überarbeitete Nährstoffreduzierungsprogramm an.
  • HELCOM verfolgt im Rahmen des BSAP auch andere Maßnahmen:
    • Verhinderung der Verschmutzung durch die Landwirtschaft,
    • Sicherstellung der ökologischen Nachhaltigkeit der Ostseefischereien bis 2021,
    • Bekämpfung vom Land ausgehender Verschmutzungsquellen (Abwasser, Pharmazeutika, Freisetzen durch die Industrie, Abfälle im Meer usw.),
    • Sicherstellung regional kohärenter Verfahren für die maritime Raumplanung in der Ostsee,
    • Überwachung und Bewertung der Meeresumwelt,
    • Zusammenarbeit bei der Bereitschaft für und bei Gegenmaßnahmen gegen Verschmutzung,
    • Schutz der biologischen Vielfalt der Ostsee (rote Listen von Arten und Lebensräumen, Meeresschutzgebiete, Erarbeitung von Indikatoren), und
    • Beiträge zur regionalen Umsetzung der Schifffahrtsregelungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO).
  • 2016 trug HELCOM zur Ausweisung der Ostsee als Stickoxid-Emissionskontrollgebiet (NOx ECA) gemäß IMO bei.
  • Schließlich wird HELCOM auch als Struktur für die regionale Zusammenarbeit zur Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG genutzt, die einen Ansatz für EU-Maßnahmen im Bereich der Meeresumwelt für die EU-Länder im Ostseeraum schaffte.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

  • Die Beschlüsse sind am 21. Februar 1994 in Kraft getreten.
  • Das ursprüngliche Übereinkommen ist 1980 in Kraft getreten und wurde 1992 geändert. Die Änderungen von 1992 sind am 17. Januar 2000 in Kraft getreten, nachdem alle Vertragsparteien die Ratifikationsurkunden hinterlegt hatten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Nährstoffreduzierung: im Fall der Ostsee: der Gehalt der auf dem Wasser- oder Luftweg übertragenen Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die verursacht werden durch das Zusammenspiel einer hohen Bevölkerungsdichte, Landwirtschaft, Energie und Verkehr.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 94/156/EG des Rates vom 21. Februar 1994 über den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen 1974) (ABl. L 73 vom 16.3.1994, S. 1)

Beschluss 94/157/EG des Rates vom 21. Februar 1994 über den Abschluß des Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets im Namen der Gemeinschaft (Helsinki-Übereinkommen in seiner Fassung von 1992) (ABl. L 73 vom 16.3.1994, S. 19)

Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, (Helsinki-Übereinkommen in seiner Fassung von 1992) (ABl. L 73 vom 16.3.1994, S. 20-45)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19-40)

Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135-145)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union: eine europäische Vision für Ozeane und Meere (KOM(2006) 275 endg. vom 7.6.2006)

Letzte Aktualisierung: 23.02.2017

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