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Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

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Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Die Kommission möchte im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes einen Beitrag zu einem hohen Niveau nuklearer Sicherheit bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in den Mitgliedstaaten leisten. Nach ihrer Ansicht ist eine sichere und effiziente Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nur durch Maßnahmen der Gemeinschaft möglich.

VORSCHLAG

Veränderter Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle [KOM(2004) 526 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

Derzeit existieren in keinem Mitgliedstaat Endlagerstätten für hochradioaktive langlebige Abfälle, die bei der Nutzung der Kernkraft entstanden sind. Kein Endlager konnte in über 50 Jahren Nuklearindustrie fertiggestellt werden. Derzeit werden radioaktive Abfälle in vorläufigen Zwischenlagern aufbewahrt.

Radioaktive Abfälle sind Stoffe, die nicht wiederverwendbar oder -verwertbar sind und Radionuklide (radioaktive Elemente) in Mengen enthalten, bei denen eine Ableitung oder Verbreitung schädliche Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben kann. Insgesamt werden in der Europäischen Union jährlich 40 000 m3 radioaktiver Abfälle produziert, von denen etwa 80 % schwach radioaktiv und kurzlebig sind. Das Abfallvolumen wird sich mit dem Beitritt der Kandidatenländer erhöhen.

Die Lagerung in stabilen geologischen Schichten (Granit, Salz, Lehm) wird als die sicherste und dauerhafteste Lösung für die Entsorgung hochradioaktiver, langlebiger Abfälle angesehen. Die Planung und Verwirklichung dieser Lager erfordert jedoch mehrjährige Forschungsarbeiten in unterirdischen Laboratorien.

Radioaktive Abfälle stammen aus unterschiedlichen Quellen, im Wesentlichen jedoch aus Kernkraftwerken. Die vier Hauptquellen radioaktiver Abfälle sind:

  • Elektrizitätserzeugung durch Kernkraft, einschließlich der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf;
  • Nutzung von Forschungsreaktoren;
  • Einsatz von radioaktiver Strahlung und radioaktivem Material für medizinische, landwirtschaftliche, industrielle und Forschungszwecke;
  • Behandlung von natürlich radioaktivem Material.

Der Richtlinienvorschlag

Das geltende Gemeinschaftsrecht enthält keine spezifischen Vorschriften, die sicherstellen, dass abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle in der gesamten EU sicher, effizient und auf kohärente Weise entsorgt werden.

Daher behandelt der geänderte Richtlinienvorschlag alle Phasen der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und fordert von den Mitgliedstaaten, dass sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • alle erforderlichen Maßnahmen, damit abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle in solcher Weise entsorgt werden, dass Einzelpersonen, die Gesellschaft oder die Umwelt angemessen gegen radiologische Risiken geschützt sind;
  • dafür sorgen, dass der Anfall radioaktiver Abfälle auf das praktikable Mindestmaß beschränkt bleibt;
  • alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen und sonstige Schritte, die zur Gewährleistung der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle erforderlich sind;
  • eine Regulierungsbehörde errichten oder bestimmen, die mit der Durchführung des Gesetzgebungs- und Vollzugsrahmens betraut ist;
  • dafür sorgen, dass angemessene Finanzmittel für die Unterstützung der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente zur Verfügung stehen und die Finanzierungsregelungen dem Verursacherprinzip gerecht werden;
  • dafür sorgen, dass es eine effektive Unterrichtung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit gibt, damit ein hohes Maß an Transparenz erreicht wird.

Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Programme für die Lagerung radioaktiver Abfälle generell und insbesondere für die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in großer Tiefe aufzustellen. Ist die Lagerung noch nicht möglich, muss das Programm des Mitgliedstaates einen Zeitplan mit den Daten für die Genehmigung der Erschließung und des Betriebs der Lagerstätte enthalten.

Unter Fachleuten besteht ein breiter Konsens darüber, dass die unterirdische Lagerung in geologischen Formationen die beste langfristige Entsorgungsmöglichkeit für die gefährlichsten radioaktiven Abfälle (feste oder verfestigte Abfälle) darstellt. Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten einen Zeitplan für die Regelung des Problems der unterirdischen Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle vor:

  • 2008 für die Ermittlung der Lagerstätten;
  • 2013 für die Genehmigung des Betriebs oberirdischer Lagerstätten für schwach radioaktive, kurzlebige Abfälle;
  • 2018 für die Genehmigung des Betriebs geologischer Lagerstätten.

Das Programm kann die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente nach einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland beinhalten.

Alle drei Jahre legt jeder Mitgliedstaat der Kommission einen Bericht über den Stand der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle unter seiner Gerichtsbarkeit sowie den Fortschritt in Bezug auf die Durchführung der künftigen Richtlinie vor. Diese Berichte werden von einem Sachverständigenausschuss evaluiert, dessen Mitglieder von den Mitgliedstaaten benannt werden.

Der Bericht beschreibt auch sämtliche Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Informationen zu den Kosten, Finanzierungsquellen und voraussichtlichen Laufzeiten und Abschlussterminen.

Die Kommission fasst die in diesen Berichten enthaltenen Informationen in einem Bericht über den Stand der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in der Europäischen Union zusammen, der alle drei Jahre veröffentlicht wird.

Hintergrund

Im Grünbuch zur Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union wird die Notwendigkeit hervorgehoben, Forschung und technologische Entwicklung (FTE) fortzusetzen, um die notwendige isolierte Lagerung der Abfälle für sehr lange Zeiträume sicherzustellen. Das sechste Forschungsrahmenprogramm, das für den Bereich der Kernfusion über 750 Mio. Euro und für Abfallbehandlung, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit zusammengenommen über 150 Mio. Euro verfügt, legt den Schwerpunkt auf die Suche nach Standorten für die geologische Lagerung und die Ermittlung von Techniken, mit denen der Zeitraum, während dessen hoch radioaktive Abfälle gefährlich sind, verkürzt werden soll.

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Stand des Verfahrens

KOM(2004) 526

-

Konsultation CNS/2003/0022

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 19. Mai 2004 mit dem Titel Abbau kerntechnischer Anlagen und Entsorgung der Abfälle - Verwaltung der nuklearen Verpflichtungen resultierend aus den Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) im Rahnmen des Euratom-Vertrags [SEK(2004) 621 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

See also

Weitere Informationen über die Erwartungen der europäischen Bürger in Bezug auf radioaktive Abfälle (PDF) und die Zusammenfassung einer Eurobarometer-Sonderstudie (PDF) vom Juni 2005 zu diesem Thema.

Letzte Änderung: 22.11.2007

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