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Ein Aktionsplan für die Flughäfen in Europa: das „Flughafenpaket“

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Ein Aktionsplan für die Flughäfen in Europa: das „Flughafenpaket“

Mit dieser Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme des Flughafenbetriebs in Europa vorgenommen und ihre Bedeutung in der Luftverkehrskette herausgehoben. Dargelegt wird der einzuschlagende Weg, um den künftigen Kapazitätsengpass der Flughäfen zu bewältigen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa [KOM(2006) 819 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Angesichts des derzeitigen Wachstums im Luftverkehr wird Europa einer Knappheit bei der Infrastruktur gegenüberstehen, wenn nichts dagegen unternommen wird. Bis 2025 werden mehr als 60 europäische Flughäfen schwer überlastet sein, wovon die 20 größten 8 bis 10 Stunden pro Tag völlig ausgelastet sein werden. Dieses schwächste Glied setzt die Effizienz der gesamten Kette im Luftverkehr aufs Spiel. Die Überlastung wird sich auch negativ auf die Umwelt und die Flugsicherheit auswirken.

In der vorliegenden Mitteilung kündigt die Kommission fünf Schlüsselmaßnahmen an:

  • eine bessere Nutzung der vorhandenen Flughafenkapazität,
  • die Ausarbeitung eines durchgängigen Konzepts für den sicheren Betrieb an Flughäfen,
  • die Förderung der Ko-Modalität, der Integration und Zusammenarbeit der verschiedenen Verkehrsträger,
  • die Verbesserung der Umweltkapazität von Flughäfen und des Planungsrahmens für neue Flughafeninfrastruktur,
  • die Entwicklung und Umsetzung kosteneffizienter technologischer Lösungen.

Die Notwendigkeit einer besseren Organisation zur effektiveren Nutzung der vorhandenen Kapazität

Die Kommission beabsichtigt, mit der Unterstützung von Eurocontrol (EN) eine genaue Bestandsaufnahme der Flughafenverkehrsflüsse vorzunehmen, um harmonisierte Analysewerkzeuge für Bewertung der Flughafenkapazität auszuarbeiten. Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten sollte eine Beobachtungsstelle eingerichtet werden, um die vorhandenen und geplanten Kapazitäten zu beobachten.

Eurocontrol sollte ebenfalls beauftragt werden, Instrumente auszuarbeiten, mit denen eine Konsistenz zwischen Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungsplänen gewährleistet wird, und gegebenenfalls erforderliche Änderungen einschlägiger Rechtsvorschriften vorschlagen.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Entwicklungen des Sektors vorhersehbarer zu machen, indem eine kollaborative Entscheidungsfindung der verschiedenen Beteiligten im Luftverkehr gefördert wird.

Die Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sollte auf die Reglementierung der Flughafensicherheit ausgedehnt werden, da die Flughäfen bislang das am wenigstens von Sicherheitsvorschriften erfasste Glied der gesamten Luftverkehrskette sind. Es ist geplant, dass die Kommission einen entsprechenden Legislativvorschlag Anfang 2008 annimmt.

Die Kommission empfiehlt auch die Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme (GNSS), um die Sicherheit an Flughäfen zu erhöhen. Sie könnten auch eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von An- und Abflugrouten zur Verringerung der Lärmbelastung oder den sicheren Betrieb eng beieinander liegender Start- und Landebahnen ermöglichen. Das Programm SESAR sollte zur umfassenden Einbeziehung der Satellitennavigation in operationelle Prozesse des Flugverkehrsmanagement führen.

Förderung der Ko-Modalität und der Entwicklung neuer Infrastruktur

Nach Auffassung der Kommission sollten Luft- und Schienenverkehr einander besser ergänzen. Eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger böte zahlreiche Vorteile. Die Kommission möchte daher

  • Bahnstrecken zwischen Flughafen und Stadt ausbauen, um die Straßennetze zu entlasten,
  • Verbindungen in die Region ausbauen, um den Einzugsbereich des Flughafens zu vergrößern,
  • Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen dem Flughafen und städtischen Ballungszonen einrichten.

Die Kommission weist auf die Verfügbarkeit von Mitteln für TEN-V bei der Finanzierung von Ko-Modalitätsprojekten hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau intermodaler Umsteigepunkte an Flughäfen, beispielsweise Schienenverbindungen zu Flughäfen und Bahnhöfe an Flughäfen zu unterstützen.

Zugleich sieht die Kommission die Notwendigkeit neuer Infrastruktur. Die schlägt daher vor, den Planungsrahmen dafür zu verbessern und dabei verstärkt Umweltbedenken, etwa der Lärmbelastung, Rechnung zu tragen. Die Kommission möchte außerdem die Verfahren vereinfachen und Leitlinien für vorbildliche Praktiken empfehlen, mit denen eine verbesserte Koordinierung der Flughafenplanung und umfassenderen Flächennutzungsplänen gefördert wird.

Entwicklung und Einsatz neuer Technologien

Die Kommission hat durch ihre Forschungsrahmenprogramme eine Reihe von Vorhaben finanziert, die fortgeschrittene Führungs- und Steuerungssysteme für Bodenbewegungen (Advanced Surface Movement Guidance and Control Systems, A-SMGCS) betreffen, um die Führung, Steuerung und Überwachung von Luftfahrzeugen und Bodenfahrzeugen am Boden zu gewährleisten.. Im Programm SESAR werden ebenfalls neue Technologien entwickelt, die auf eine weitere Steigerung der Sicherheit und Effizienz des Flughafenbetriebs ausgerichtet sind.

Die Kommission hat zusammen mit diesem Flughafenpaket einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft vorgelegt.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Leitungsorgan eines Flughafens: die Stelle, die – gegebenenfalls neben anderen Tätigkeiten – die Aufgabe hat, die Flughafeneinrichtungen zu verwalten und zu betreiben, und der die Koordinierung und Überwachung der Tätigkeiten der verschiedenen Akteure auf dem betreffenden Flughafen obliegt.
  • Flughafenentgelte: zugunsten des Leitungsorgans des Flughafens erhobene und von den Flughafennutzern und/oder Fluggästen gezahlte Entgelte zum Ausgleich aller oder eines Teils der Kosten der Einrichtungen und Dienstleistungen, die ausschließlich vom Leitungsorgan des Flughafens bereitgestellt werden und mit Start und Landung, Befeuerung und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen.
  • Sicherheitsgebühr: eine Abgabe, die eigens dem Ausgleich aller oder eines Teils der Kosten von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen dient.

Letzte Änderung: 27.10.2011

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