EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Programm eTen: Förderung transeuropäischer Telekommunikationsnetze

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Programm eTen: Förderung transeuropäischer Telekommunikationsnetze

Das Programm eTEN ist Bestandteil der Politik der transeuropäischen Netze der Europäischen Union („TEN-Telekom" oder transeuropäische Telekommunikationsnetze) und dient der Unterstützung des transeuropäischen Auf- und Ausbaus elektronischer Dienste und Anwendungen. Im Mittelpunkt von eTEN stehen öffentliche Dienste. Das Programm fördert die innovative Nutzung elektronischer Dienste über das Netz und trägt gleichzeitig zur Erarbeitung tragfähiger Geschäftsmodelle für derartige Dienste bei.

eTEN ist ein wichtiges Instrument des Aktionsplans eEurope 2005 und der i2010-Initiative, mit deren Hilfe die Entwicklung elektronischer Dienste, Anwendungen und Inhalte angekurbelt und die Einführung sicherer Breitbandzugänge beschleunigt werden sollen.

RECHTSAKT

Verordnung 2236/1995/EG des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm eTEN (bekannt unter dem Namen „TEN-Telekom“ oder transeuropäische Telekommunikationsnetze) wurde zunächst ins Leben gerufen, um den Verbund der Netze im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur zu unterstützen und anschließend den Auf- und Ausbau interoperabler Dienste und Anwendungen sowie den Zugang dazu zu fördern.

Ziele

Mit eTEN werden folgende Ziele verfolgt:

  • Erleichterung des Überganges zur Informationsgesellschaft und Sammlung von Erfahrungen über die Auswirkungen der neuen Netze und Anwendungen auf soziale Tätigkeiten;
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen;
  • Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts unter Beachtung der Notwendigkeit, Inseln, eingeschlossene Gebiete und Randgebiete mit den zentralen Regionen der Gemeinschaft zu verbinden;
  • Beschleunigung der Entwicklung neuer, wachstumsintensiver Tätigkeitsbereiche, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen.

Handlungsschwerpunkte

Die Maßnahmen zur Verwirklichung der Programmziele umfassen in ihren Grundzügen:

  • Aktionen zur verstärkten Aufklärung von Privatpersonen, Wirtschaftsteilnehmern und Verwaltungen über die Vorteile, die ihnen neue, hoch entwickelte, transeuropäische Telekommunikationsdienste und -anwendungen bieten;
  • Aktionen zur Förderung gemeinsamer Initiativen von Benutzern und Anbietern zur Einleitung von Vorhaben im Bereich transeuropäischer Telekommunikationsnetze;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, insbesondere in Form von Partnerschaften;
  • Förderung des Angebots und der Nutzung von Diensten und Anwendungen für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Förderung des Netzverbunds und der Interoperabilität * der Breitbanddienste und -anwendungen.

Unterstützte Projekte von gemeinsamen Interesse

Unterstützt werden die im Programm festgelegten Projekte von gemeinsamem Interesse. Sie gehören zu sechs Themenbereichen, in deren Mittelpunkt die Dienste für den Bürger stehen. Themen:

  • elektronische Behördendienste („eGovernment");
  • elektronische Gesundheitsdienste („eHealth");
  • Förderung der Einbeziehung behinderter und älterer Menschen in die Informationsgesellschaft („eInclusion" *);
  • Elektronisches Lernen („eLearning");
  • Stärkung des Vertrauens der Nutzer und Erhöhung der Sicherheit der angebotenen Dienste;
  • Erleichterung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an der digitalen Wirtschaft.

Besonderheit des Programms

Im Unterschied zu anderen Maßnahmen im Bereich der Informationsgesellschaft liegt der Schwerpunkt von TEN-Telekom auf der „Vorbereitung des Starts" neuer Dienste und Anwendungen. So werden Projekte vorrangig in den Phasen der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeitsuntersuchung sowie der Validierung * und des transnationalen Aufbaus * des Dienstes unterstützt. Die Validierungsphase ist die entscheidende Etappe eines Projekts, denn sie dient der Bestätigung der im Vorfeld gemachten Annahmen in Bezug auf Betriebskosten, Einnahmen, Einsparungen und den Nutzen für die Öffentlichkeit. Im Rahmen von eTEN werden die Projekte beim Übergang von der Geschäftsidee („business case") zum konkreten Geschäftsplan („business plan"), mit dem die Idee verwirklicht wird, unterstützt.

Begünstigte

Zuschüsse können von Konsortien beantragt werden, die aus mindestens zwei Rechtspersonen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der erweiterten Union bestehen. Das „ideale" Konsortium für ein von eTEN finanziertes Projekt umfasst alle Glieder der Wertschöpfungskette *, die für die Erbringung des Dienstes benötigt werden, von der Installation über die Einführung bis zum Betrieb.

Gewährungskriterien

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das Projekt alle Voraussetzungen erfüllt:

  • der vorgeschlagene Dienst muss auf ausgereifter Technik beruhen;
  • das Projekt muss innovativ sein und Schwierigkeiten aufweisen, durch die eine private Finanzierung ausgeschlossen ist;
  • der Dienst muss transeuropäisch * angelegt sein;
  • der Dienst muss im gemeinsamen Interesse * liegen.

Bei der Entscheidung über einen Zuschuss müssen auch berücksichtigt werden:

  • die stimulierende Wirkung der Gemeinschaftsförderung auf die öffentliche und private Finanzierung;
  • die Solidität des Finanzierungspakets;
  • die direkten oder indirekten sozioökonomischen Auswirkungen, insbesondere auf die Beschäftigung;
  • die Auswirkungen auf die Umwelt.

Finanzierung

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Art des Projekts. Das Programm hat folgende Höchstgrenzen:

- bis zu 50 % der Marktvalidierungskosten eines Projekts, dessen technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit sowie dessen Nutzen für den Endnutzer nachgewiesen wurde;

- bis 2005 bis zu 10 % und seit 2006 bis zu 30 % der Ersteinführungskosten, d. h. der Anlaufkosten eines Projekts.

Programmabwicklung

Die Durchführung des Programms erfolgt mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Für das Programm eTEN werden solche Aufforderungen in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr veröffentlicht. Jede Aufforderung bezieht sich auf ganz bestimmte Bereiche. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch die Europäische Kommission mit Hilfe eines Ausschusses, in dem Fachleute aus den Mitgliedstaaten sitzen.

Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsprogrammen

eTEN wird eng mit anderen Gemeinschaftsprogrammen koordiniert, vor allem dem Forschungsprogramm im Bereich der Technologien für die Informationsgesellschaft (Programm TIG) und dem Programm für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA). So enthalten die Strukturfondsprogramme gezielte Maßnahmen zu den im eTEN-Arbeitsprogramm vorgesehenen Anwendungen, während es im Aktionsplan eEurope diesbezüglich vor allem um den Breitbandzugang in benachteiligten Regionen geht.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette umfasst alle Glieder, die an der Einführung eines Dienstes beteiligt sind, von Entwicklern über Anbieter von Diensten und Inhalten bis hin zu den Nutzern. Sie kann Einrichtungen aller Art umfassen, z. B. gewerbliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereinigungen und Privatpersonen.
  • Einführung: Aufbau und Betrieb der Anwendung zur Bereitstellung von Diensten in einer realen Umgebung.
  • E-Inclusion: Die digitale Integration (Einbeziehung aller Menschen in die Informationsgesellschaft) soll das europäische Gesellschaftsmodell festigen und auf die spezifischen Bedürfnisse benachteiligter Gruppen eingehen, damit alle Bürger in den Genuss der neuen Möglichkeiten kommen, die sich in der Informationsgesellschaft bieten. Dadurch dient die digitale Integration der Unabhängigkeit und dem Zugang aller Bürger zu den Einrichtungen der Informationsgesellschaft.
  • Interoperabilität: Fähigkeit zweier oder mehrerer Systeme (Anlagen, Datenbanken, Dienste oder Technologien) zur Interaktion nach einer bestimmten Methode.
  • Dienst von gemeinsamem Interesse: ein Dienst, der aus sozialer oder wirtschaftlicher Sicht von Nutzen für die Allgemeinheit ist.
  • Basisdienst: ein Dienst (dialogorientiert, Nachrichtenübermittlung, Datenbankabfrage oder Groupware) zur direkten Nutzung durch eine große Zahl von Benutzern, der gemeinsame Werkzeuge für die Entwicklung und Umsetzung von Anwendungen bereitstellt und deren Interoperabilität erleichtert.
  • Transeuropäisches Projekt: ein Projekt, das entwickelt wurde, um einer in mehreren Mitgliedstaaten bestehenden Nachfrage gerecht zu werden. In der Regel sind die von eTEN unterstützten Projekte in mehreren Mitgliedstaaten durchzuführen. Die Durchführung in nur einem Mitgliedstaat ist jedoch zulässig, wenn dies einem breiteren europäischen Interesse dient.
  • Marktvalidierung: alle Aktivitäten, mit denen die technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte eines Projekts zur Bereitstellung einer Anwendung oder eines Dienstes untersucht werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2236/1995/EG [Annahme: Mitentscheidung SYN/1994/0065]

24.9.1995

-

ABl. L 228 vom 23.9.1995

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 1336/97/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren CNS/2000/0128]

11.7.1997

-

ABl. L 183 vom 11.7.1997

Verordnung (EG) Nr. 1655/1999/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/1998/0101]

18.18.1999

-

ABl. L 197 vom 29.7.1999

Entscheidung 1376/2002/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/2001/0296]

30.7.2002

-

ABl. L 200 vom 30.7.2002

VERBUNDENE RECHTSAKTE

PROGRAMMBEWERTUNG

Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 2008 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Abschlussbewertung des Programms eTEN [KOM(2008) 334 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission zieht eine positive Bilanz des Programms eTen, durch das mittels der umgesetzten Projekte beachtliche Erkenntnisse und bewährte Verfahren hinsichtlich der Einführung von Diensten gewonnen werden konnten. Mit dem Europäischen Kohäsionsfonds konnten Synergien geschaffen werden. In der Abschlussbewertung wird festgestellt, dass dieses Programm erfolgreich verwaltet wurde und dass die Ziele im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und die Beteiligung möglichst vieler an der wissensgestützten Wirtschaft erfüllt wurden.

Nach Abschluss aller Projekte Ende 2009 sollte das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik, das zum Rahmenprogramm für „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ gehört, das Programm eTen fortsetzen und dabei auf dessen Ergebnissen effektiv aufbauen können.

Bericht der Kommission vom 10. Dezember 2001 über die Umsetzung von Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze [KOM(2001) 742 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht bewertet das Programm bezogen auf die ersten drei Jahre nach Annahme der neuen Leitlinien im Jahre 1997 bis Juni 2000. Er gibt Auskunft über bestimmte Aspekte der eTEN-Durchführung, z. B. das Profil der Programmteilnehmer, die Ergebnisse der Projekte und den Realisierungsstatus der abgeschlossenen Projekte. Außerdem wird festgestellt, dass es schwierig ist, die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Programms abzuschätzen, weil bisher nur wenige Projekte abgeschlossen sind.

Darüber hinaus formuliert die Kommission darin eine Reihe von Empfehlungen im Vorgriff auf Entwicklungsstrategien für das Programm. Empfohlen werden insbesondere:

  • die Erhöhung der Anzahl der Einführungsprojekte;
  • die Erhöhung der Anzahl der Projekte, an denen öffentliche Verwaltungen beteiligt sind;
  • die Gewährung von Zuschüssen für die Zusammenschaltung und Interoperabilität der für den Betrieb von Diensten im öffentlichen Interesse notwendigen Netze;
  • eine bessere Koordinierung mit allen Beteiligten, vor allem den anderen Programmen für transeuropäische Netze, den Strukturfonds, dem Programm IDA und dem Programm Socrates.

FOLGEBERICHTE

Bericht der Kommission – Transeuropäische Netze – Jahresbericht 1998, gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze [KOM(1999) 410 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 22. September 2000 – Transeuropäische Netze – Jahresbericht 1999, gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze [KOM(2000) 0591 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 1. Juli 2002 – Transeuropäische Netze 2000 – Jahresbericht [KOM(2002) 344 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission vom 7. August 2002 – Transeuropäische Netze – Jahresbericht 2001 [KOM (2003) 0442 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen über eTEN (EN)

Letzte Änderung: 27.05.2009

Top