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Intermodaler Verkehr: Intermodalität des Güterverkehrs

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Intermodaler Verkehr: Intermodalität des Güterverkehrs

1) ZIEL

Schaffung von Rahmenbedingungen für eine optimale Integration verschiedener Verkehrsträger, damit das Verkehrssystem durch nahtlos verbundene, kundenorientierte Dienste von Haus zu Haus effizienter genutzt werden kann und gleichzeitig der Wettbewerb zwischen den Verkehrsunternehmen gefördert wird.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 1997 über die Intermodalität und den intermodalen Güterverkehr in der Europäischen Union: ein verkehrspolitischer Systemansatz für den Güterverkehr, Strategien und Aktionen zur Verbesserung der Effizienz, der Dienste und der nachhaltigen Entwicklung [KOM(97) 243 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Tendenz beim Güterverkehr geht hin zu einer Intensivierung des Verkehrs und einem zunehmenden Ungleichgewicht bei der Nutzung der einzelnen Verkehrsträger, wobei der Markanteil des Straßengüterverkehrs wächst und der Anteil des Schienengüterverkehr immer mehr abnimmt.

Intermodalität wird von der Kommission definiert als "Verkehrssystem, bei dem mindestens zwei Verkehrsträger integriert in einer Transportkette von Haus zu Haus genutzt werden können". Dank eines globalen Ansatzes können so die vorhandenen Transportkapazitäten rationeller genutzt werden.

Bei der Intermodalität (EN) geht es nicht darum, eine bestimmte Verkehrsteilung zu erzwingen, sondern die bessere Nutzung von Schiene, Binnenschifffahrt und Küstenschifffahrt zu bewirken, die allein einen Transport von Haus zu Haus nicht ermöglichen. Die Intermodalität ergänzt daher andere verkehrspolitische Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf:

  • die Liberalisierung der Vekehrsmärkte;
  • die Entwicklung transeuropäischer Netze (TEN) (EN) (FR);
  • die Förderung fairer und effizienter Preisgestaltung;
  • die Verwirklichung der Informationsgesellschaft im Verkehrsbereich:

Im derzeitigen System ist die Nutzung des intermodalen Güterverkehrs mit einer Reihe von Hindernissen konfrontiert. Bei einer Beförderung erfordert ein Wechsel des Verkehrsträgers einen Systemwechsel und nicht etwa nur ein Umladen. Dadurch entstehen Reibungsverluste, die wiederum Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Verkehrs haben. Diese äußern sich wie folgt:

  • höhere Preise;
  • längere Fahrten, größere Verspätungen, weniger Pünktlichkeit;
  • weniger Qualitätsdienste;
  • Beschränkungen bezüglich der Art der beförderten Güter;
  • größeres Beschädigungsrisiko;
  • komplexere Verwaltungsverfahren.

Die durch mangelnde Verbindungen anfallenden Kosten durch Reibungsverluste fallen auf drei Ebenen an:

  • Infrastruktur und Verkehrsmittel:

- das Fehlen kohärenter Netze und Verbindungen (z. B. fehlende Infrastrukturabschnitte) verursacht für Unternehmen zusätzliche Umladekosten;

- das derzeitige System wird für jeden Verkehrsträger getrennt finanziert und verwaltet. Es ist daher schwierig zu bestimmen, wer für die Verbindungen zwischen den Verkehrsträgern verantwortlich ist;

- die mangelnde Interoperabilität der Verkehrsträger, wie z. B. die verschiedenen Signalisierungssysteme der Eisenbahnen, werfen Probleme auf;

- die Lademaße der verschiedenen Verkehrsträger sind nicht harmonisiert.

  • Betrieb und Nutzung der Infrastruktur, insbesondere der Terminals:

- bestimmte Dienste wie die Identifizierung von Fahrzeugen oder Systeme zur Bereitstellung von Vorabinformationen sind für den intermodalen Verkehr nicht zugänglich;

- Leistung und Dienstqualität der verschiedenen Verkehrsträger sind unterschiedlich;

- Informations- und Marketingaktivitäten der verschiedenen Verkehrsträger sind oftmals nicht koordiniert;

- die Terminals können sich nicht immer an die Fahrpläne der Züge und Schiffe anpassen, die rund um die Uhr verkehren, und die Arbeitszeiten von Fahrern und Mannschaften sind oft nicht auf den intermodalen Betrieb abgestimmt;

- die Fahrpläne der verschiedenen Verkehrsträger sind nicht aufeinander abgestimmt.

  • Verkehrträgerspezifische Dienste und Vorschriften:

- das Fehlen harmonisierter Systeme für die elektronische Kommunikation zwischen den einzelnen Partnern der intermodalen Kette verhindert eine angemessene Planung;

- bei Schäden an der Ladung ist nur schwer festzustellen, wer haftbar ist, da verschiedene internationale Vereinbarungen für die einzelnen Verkehrsträger gelten;

- die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Verkehrs wird durch administrative Hindernisse beeinträchtigt.

Die Integration der verschiedenen Verkehrsträger muss auf allen diesen Ebenen umgesetzt werden.

Angesichts dieser Sachlage schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung des intermodalen Verkehrs in Europa vor.

Was integrierte Infrastruktur und Verkehrsmittel betrifft, so sollte auf europäischer Ebene ein kohärentes Netz von Infrastrukturen und Umschlagstellen geschaffen werden, um die Interoperabilität sowie den Verbund von Verkehrsträgern zu gewährleisten.

Aus diesem Grund verfolgt die Kommission folgende Ziele:

  • Stärkung des intermodalen Charakters der transeuropäischen Netze;
  • Schaffung einer einen Mehrwert erbringenden Logistik an den Umschlagstellen:
  • Harmonisierung der Ladungseinheiten (Abmessungen und Gewicht).

Zur Verbesserung der Interoperabilität und des Verbundbetriebs werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Marktanalyse für eine weiter gehende Integration von Verkehr und Logistik;
  • Verlängerung des alten Programms PACT (das neue Programm heißt Marco Polo);
  • Schaffung von frei zugänglichen Eisenbahn-Güterverkehrsfreeways und deren Integration in ein intermodales Umfeld;
  • Entwicklung von gemeinsamen Gebühren- und Preisbildungsgrundsätzen für die verschiedenen Verkehrsträger;
  • Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 (neuer Vorschlag KOM (2000) 0007 endg.) bezüglich der Beihilfen für den kombinierten Verkehr unter Berücksichtigung der notwendigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors;
  • Festlegung von Leitlinien für die Gewährung staatlicher Beihilfen im Bereich des intermodalen Verkehrs;
  • Anwendung der Wettbewerbsregeln im intermodalen Güterverkehr;
  • Koordinierung von intermodalen Fahrplänen mit Hilfe eines elektronischen Forums.

Zur Umsetzung des Konzepts der Intermodalität sind gemeinsame Dienste und Vorschriften für alle Verkehrsträger notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt die Kommission folgende Maßnahmen:

  • Entwicklung intermodaler elektronischer Echtzeit-Informationssysteme;
  • Nutzung vorhandener Kommunikationsstrukturen wie z. B. Satelliten oder GSM-Netz für die Verfolgung und Ortung von Ladungen bei den verschiedenen Verkehrsträgern;
  • Bestimmung von geeigneten Normungskriterien für papierlose Beförderungsunterlagen und -verfahren, insbesondere für die Zollverfahren;
  • Förderung einer freiwilligen intermodalen Haftungsregelung.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen in den folgenden Bereichen unterstützt:

  • Forschung und Innovation im Rahmen des Forschungsnetzes INTERACT und des Fünften Rahmenprogramms;
  • Beurteilung und Benchmarking zur Entwicklung von Methoden und zur Schaffung eines europäischen Referenzzentrums für den intermodalen Güterverkehr;
  • Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten;
  • Entwicklung von Konzepten für intermodale Statistiken.

Außerdem verweist die Kommission auf die notwendige Koordination zwischen der Intermodalität und Aktionen in anderen Bereichen wie der Informationsgesellschaft, der regionalen Entwicklung, der Einbindung der KMU sowie der Umwelt.

4) WEITERE ARBEITEN

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über intermodale Ladeeinheiten (gemä Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) [KOM/2004/0361 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Programm Marco Polo") [Amtsblatt L 196 vom 2.8.2003]

Verordnung (EG) Nr. 2196/98 des Rates vom 1. Oktober 1998 über die Gewährung von Gemeinschaftsfinanzhilfen für innovatorische Aktionen zur Förderung des kombinierten Verkehrs [Amtsblatt L 277 vom 14.10.1998]

Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 368 vom 17.12.1992]

Letzte Änderung: 23.02.2005

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