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Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) (1991-1995)

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Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) (1991-1995)

Das Aktionsprogramm MEDIA dient der Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie. Es sieht die Unterstützung der europäischen Filmindustrie und Fernsehprogramme vor, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche zu erhöhen und die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke anzukurbeln.

RECHTSAKT

Beschluss 90/685/EWG des Rates vom 21. Dezember 1990 über die Durchführung eines Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) (1991-1995)

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss genehmigt der Rat ein Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab dem 1. Januar 1991.

Die als Gemeinschaftsbeitrag für erforderlich gehaltenen Mittel betragen 200 Mio. ECU für das gesamte Programm. Davon entfallen 84 Mio. ECU auf die Jahre 1991-1992.

Mit dem Programm werden vor allem folgende Ziele verfolgt:

- Beitrag zur Schaffung eines günstigen Umfelds, in dem die Unternehmen der Gemeinschaft neben denen der anderen europäischen Länder eine maßgebende Rolle spielen;

- Stimulierung und Steigerung der wettbewerbsfähigen Angebotskapazität europäischer audiovisueller Produkte, insbesondere unter Berücksichtigung der Rolle und des Bedarfs der kleinen und mittleren Unternehmen und der Lage der Länder mit geringer audiovisueller Produktionskapazität und/oder geographisch und sprachlich begrenztem Gebiet in Europa;

- verstärkter innereuropäischer Austausch von Filmen und audiovisuellen Programmen und maximale Nutzung der in Europa bestehenden oder zu schaffenden Vertriebsmöglichkeiten;

- Verbesserung der Stellung der europäischen Produktions- und Vertriebsfirmen auf den Weltmärkten;

- Förderung des Zugangs zu den neuen Kommunikationstechnologien bei der Produktion und dem Vertrieb audiovisueller Werke sowie Nutzung dieser Technologien;

- Sicherstellung der Komplementarität der europäischen gegenüber den einzelstaatlichen Maßnahmen;

- Beitrag - im Zusammenwirken mit den in den Mitgliedstaaten vorhandenen Einrichtungen - zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die Unternehmen der Branche die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll nutzen können. Erreicht werden soll dies vor allem durch die Verbesserung der Management- und Marketingkenntnisse der Fachkräfte des Mediensektors.

Die geplanten Maßnahmen werden im Anhang des Beschlusses erläutert.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Beteiligung der Gemeinschaft an Vorhaben im Rahmen von EUREKA-Audiovision gewidmet.

Der Anteil der Kommission an der Finanzierung der Vorhaben beträgt 50 % der Gesamtkosten.

Nach zweijähriger Laufzeit des Programms unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht, in dem die erzielten Ergebnisse bewertet werden und dem gegebenenfalls geeignete Vorschläge beigefügt sind.

Die Dauer des Programms beträgt vier Jahre (1991-1995).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 90/685/EWG

1.1.1991

-

ABl. L 380 vom 31.12.1990

VERWANDTE RECHTSAKTE

Anschließende MEDIA-Programme

MEDIA 2007

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2004 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) [KOM(2004) 470 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Nach diesem Vorschlag sollen die beiden bestehenden Schwerpunkte (Entwicklung, Verbreitung, Förderung / Fortbildung) in einem einzigen neuen Programm zusammengeführt werden. Es bezieht sich auf den Zeitraum 2007-2013.

MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung (2001-2005)

Beschluss 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-Fortbildung) (2001-2005) [Amtsblatt L 26 vom 27.1.2001]

Das Programm MEDIA besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil bezieht sich auf die Entwicklung, den Vertrieb und die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke und der zweite auf die Fortbildung.

MEDIA II

Beschluss 95/563/EG des Rates vom 10. Juli 1995 über ein Programm zur Förderung der Projektentwicklung und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke (MEDIA II - Projektentwicklung und Vertrieb) (1996-2000) [Amtsblatt L 321 vom 30.12.1995]

Beschluss 95/564/EG des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA II - Fortbildung) [Amtsblatt L 321 vom 30.12.1995]

MEDIA II ist das Nachfolgeprogramm von MEDIA (1991-1995) und läuft vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000. Es besteht aus zwei Teilen: Der erste bezieht sich auf die Entwicklung und den Vertrieb europäischer audiovisueller Werke (MEDIA II - Entwicklung und Vertrieb) und der zweite auf die berufliche Fortbildung der Fachkräfte im audiovisuellen Bereich.

BEWERTUNG DES PROGRAMMS MEDIA (1991-1995)

Die Kommission hat am 23. Juli 1993 eine Mitteilung über die Bewertung des Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie (MEDIA) (1991-1995) mit ersten Kommentaren vorgelegt [KOM(93) 364 endg.].

Das Programm hat in etlichen Bereichen gute Ergebnisse erzielt, die bei der europäischen Film- und Fernsehindustrie große Anerkennung finden.

Die Kommission schlägt vor, die Aktivitäten stärker so zu konzentrieren, dass die Auswirkungen in der Programmindustrie spürbarer werden, und zwar durch:

  • eine bessere wirtschaftliche Verwertung der audiovisuellen Produktionen,
  • eine breitere Umstrukturierung der Industrie durch länderübergreifende Gruppierungen der Unternehmen,
  • eine Verstärkung des Katalysatoreffekts.

Überdies schlägt sie eine Intensivierung der Verwaltungskontrolle durch die Schaffung eines elektronischen Datenüberwachungssystems vor.

Letzte Änderung: 25.02.2005

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