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Zugmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Maschinen: Bremsanlagen

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Zugmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Maschinen: Bremsanlagen

Im Interesse der Arbeits- und Straßenverkehrssicherheit legt diese Richtlinie die Vorschriften fest, die die Anwendung des Typgenehmigungsverfahrens für Zugmaschinen auch auf Bremsanlagen ermöglichen sollen.

RECHTSAKT

Richtlinie 76/432/EWG des Rates vom 5. Februar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern.

ZUSAMMENFASSUNG

Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für Zugmaschinen mit Luftbereifung und zwei Achsen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 40 km/h.

Die EU-Länder dürfen die EG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für Zugmaschinen nicht wegen deren Bremsanlagen verweigern, wenn diese Anlagen den technischen Vorschriften der Anhänge I bis IV der Richtlinie genügen. Dies gilt auch für die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Benutzung der Zugmaschinen.

Die Anhänge enthalten folgende Punkte:

  • Anhang I: Begriffsbestimmungen, Antrag auf EG-Betriebserlaubnis, EG-Betriebserlaubnis, Bauvorschriften;
  • Anhang II: Bremsprüfungen und Bremswirkungen;
  • Anhang III: Federspeicherbremsen;
  • Anhang IV: Feststellbremsanlagen mit mechanischer Verriegelung der Bremszylinder;
  • Anhang V: Muster für den Bauartgenehmigungsbogen.

Anpassungen an den technischen Fortschritt

Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt notwendig waren, wurden nach dem in Richtlinie 74/150/EWG vorgesehenen Verfahren erlassen, die anschließend durch Richtlinie 2003/37/EG aufgehoben und ersetzt wurde.

Aufhebung

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vom 5. Februar 2013 hebt Richtlinie 76/432/EWG und Richtlinie 2003/37/EG mit Wirkung vom 1.1.2016 auf.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 76/432/EWG

8.5.1976

1.1.1977

ABl. L 122 vom 8.5.1976

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 82/890/EWG

31.12.1982

21.6.1984

ABl. L 378 vom 31.12.1982

Richtlinie 96/63/EG

25.10.1996

1.10.1997

ABl. L 253 vom 5.10.1996

Richtlinie 97/54/EG

30.10.1997

22.9.1998

ABl. L 277 vom 10.10.1997

Aufgehoben durch Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Amtsblatt L 60 vom 2.3.2013).

Letzte Änderung: 30.06.2014

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