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Dokument für den erleichterten Transit (FTD) und Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD)

Dokument für den erleichterten Transit (FTD) und Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 693/2003 zur Einführung eines Dokuments für den erleichterten Transit und eines Dokuments für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und des Gemeinsamen Handbuchs

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein Dokument für den erleichterten Transit (Facilitated Transit Document – FTD)* und ein Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (Facilitated Rail Transit Document – FRTD)* für den spezifischen und unmittelbaren Transit auf dem Landweg von Drittstaatsangehörigen eingeführt, die beim Reiseverkehr zwischen zwei geografisch nicht zusammenhängenden Teilen ihres Landes zwangsläufig das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer EU-Länder durchreisen müssen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich und Geltungsdauer

  • FTD und FRTD sind Transitvisa gleichgestellt und gelten für das Gebiet des ausstellenden EU-Landes.
  • Das FTD hat eine Gültigkeit von höchstens drei Jahren, und ein Transit auf der Grundlage des FTD darf 24 Stunden nicht überschreiten.
  • Das FRTD hat eine Gültigkeit von höchstens drei Monaten, und ein Transit auf der Grundlage des FRTD darf sechs Stunden nicht überschreiten.
  • In einem abgelaufenen Reisedokument oder in einem Reisedokument, das eine kürzere Geltungsdauer als das FTD/FRTD hat, darf kein FTD/FRTD angebracht werden.

Bedingungen und Erteilungsmodalitäten

  • Um ein FTD/FRTD zu erhalten, muss der Antragsteller die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Er muss im Besitz eines gültigen und zum Überschreiten von Außengrenzen berechtigenden Dokuments sein.
    • Er darf nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein.
    • Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die internationalen Beziehungen eines der EU-Länder darstellen.
    • Für den Erhalt des FTD muss er triftige Gründe für häufige Reisen zwischen den beiden Teilen des Gebietes seines Landes haben.
  • Der Antrag für ein FTD/FRTD ist bei der Auslandsvertretung eines EU-Landes zu stellen. Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die die Notwendigkeit häufiger Reisen hinreichend belegen; hierbei handelt es sich beispielsweise um Unterlagen, aus denen familiäre Verbindungen oder soziale, wirtschaftliche oder sonstige Gründe hervorgehen.
  • Die Gebühr für die Bearbeitung eines FTD, die den Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Visumantrags entspricht, beträgt 5 Euro.
  • Für ein FRTD werden keine Gebühren erhoben.

Erteilung und Ablehnung des Dokuments

  • FTD und FRTD werden von den Auslandsvertretungen der EU-Länder erteilt und nicht an der Grenze.
  • Wird der Antrag auf Erteilung eines FTD/FRTD von der Auslandsvertretung eines EU-Landes nicht bearbeitet oder abgelehnt, gilt für die Verfahren und die Rechtsmittel das nationale Recht des jeweiligen EU-Landes.
  • Wird ein FTD/FRTD abgelehnt, so müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden, sofern das nationale Recht dies vorsieht.
  • Im Falle eines Missbrauchs der Regelung werden dem Inhaber des FTD/FRTD Sanktionen auferlegt. Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein und die Annullierung oder Aufhebung des FTD/FRTD ermöglichen.

Beschlüsse über die Erteilung von FTD/FRTD

  • Die EU-Länder, die beschließen, FTD und FRTD zu erteilen, teilen dem Rat und der Europäischen Kommission ihren Beschluss mit. Der Beschluss wird von der Kommission im Amtsblatt (ABl.) veröffentlicht.
  • Beschließen EU-Länder, FTD und FRTD nicht mehr zu erteilen, teilen sie dem Rat und der Kommission diesen Beschluss mit. Der Beschluss wird von der Kommission im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des ersten Beschlusses eines EU-Landes, FTD/FRTD auszustellen, erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über das Funktionieren der FTD/FRTD-Regelung.

Einheitliche Formate

FTD und FRTD werden in einem einheitlichen Format (Aufkleber) hergestellt und sind Transitvisa gleichgestellt. Sie entsprechen den Spezifikationen in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 694/2003, die gleichzeitig mit der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 angenommen wurde.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 18. April 2003 in Kraft getreten

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Dokument für den erleichterten Transit (Facilitated Transit Document – FTD): eine besondere Genehmigung für den erleichterten Transit, die von den EU-Ländern für Mehrfacheinreisen mit beliebigen Verkehrsmitteln des Landverkehrs ausgestellt werden kann. Das FTD wird in einheitlichen Formaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 694/2003 ausgestellt.
Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (Facilitated Rail Transit Document – FRTD): eine besondere Genehmigung für den erleichterten Transit, die von den EU-Ländern für eine einmalige Hin- und Rückreise per Eisenbahn ausgestellt werden kann. Das FRTD wird in einheitlichen Formaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 694/2003 ausgestellt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates vom 14. April 2003 zur Einführung eines Dokuments für den erleichterten Transit (FTD) und eines Dokuments für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) sowie zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und des Gemeinsamen Handbuchs (ABl. L 99 vom 17.4.2003, S. 8-14)

VERBUNDENES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 694/2003 des Rates vom 14. April 2003 über einheitliche Formate von Dokumenten für den erleichterten Transit (FTD) und Dokumenten für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 (ABl. L 99 vom 17.4.2003, S. 15-21)

Letzte Aktualisierung: 07.01.2020

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