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Transitverkehr Kaliningrader Gebiet - russisches Kernland: Vorschläge und Umsetzung

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Transitverkehr Kaliningrader Gebiet - russisches Kernland: Vorschläge und Umsetzung

Die vorliegende Mitteilung vermittelt einen Überblick über die bisherigen Erörterungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zum Problem des Personen- und Warentransits nach und aus der Oblast Kaliningrad und enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Haltung der Union in dieser Frage.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 18. September 2002 an den Rat - Kaliningrader Gebiet: Transitverkehr [KOM(2002) 510 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorliegende Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erörterungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zum Problem des Personen- und Warentransits nach und aus der Oblast Kaliningrad, allerdings ohne Einbeziehung des kleinen Grenzverkehrs, da dieser Aspekt nicht spezifisch für die Situation des Kaliningrader Gebiets ist.

Bewertung

In der zentralen politischen Frage, d. h. dem Personenverkehr, stützt sich der Schengen-Besitzstand auf den Grundsatz, dass die Sicherheit in der EU am besten gewährleistet werden kann, wenn die durch das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten reisenden Personen angemessene Dokumente vorlegen. Die Visumpflicht für russische Staatsangehörige wird solange bestehen, wie Russland noch auf der Liste der Drittstaaten geführt ist, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU visumpflichtig sind.

Zusätzlich zu der in der „gemeinsamen EU-Linie * dargelegten Flexibilität (ermäßigte oder kostenlose Mehrfachvisa), sollte nach Ansicht der Kommission die Ausstellung eines speziellen Transitpapiers („Dokument für den erleichterten Transit") in Erwägung gezogen werden. Das Dokument müsste einem Transitvisum für die Mehrfacheinreise von Bona-fide-Personen russischer Staatsbürgerschaft gleichgestellt sein, die häufig und direkt zwischen dem Kaliningrader Gebiet und dem russischen Kernland hin und her reisen. Die russischen Behörden könnten vorab Verzeichnisse häufig reisender Personen übermitteln. Daraufhin würde das Transitdokument kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr von den Konsulaten der betreffenden Kandidatenländer ausgestellt.

Die Kommission ist bereit eingehender zu prüfen, ob Reisende in durchgehenden Zügen von der Visumpflicht befreit werden könnten. Um den vorschriftsmäßigen Transit dieser Züge zu gewährleisten, müssten sie mit ausreichend hoher Geschwindigkeit fahren und die Waggons so gebaut sein, dass Reisende den Zug nicht ohne Erlaubnis der litauischen Behörden verlassen können.

Für die Einführung eines „Dokuments für den erleichterten Transit" wäre Folgendes erforderlich:

  • die volle Zusammenarbeit der Kandidatenländer sowie eine angemessene Verwaltungs- und Finanzhilfe seitens der Europäischen Gemeinschaft
  • die uneingeschränkte Kooperation Russlands, vor allem im Hinblick auf:
  • die Einrichtung neuer Konsulate
  • die Vorlage von Verzeichnissen der russischen Staatsangehörigen, die für das „Dokument für den erleichterten Transit" in Betracht kommen
  • den Abschluss und die Umsetzung eines Rückübernahmeabkommens zwecks Rückübernahme von Personen, die ihre Aufenthaltsdauer unrechtmäßig überschritten haben, sowie die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Litauen
  • eine beträchtliche Beschleunigung der Ausstellung international gültiger Reisepässe für russische Staatsbürger entsprechend einem klaren Zeitplan. Während einer kurzen Übergangszeit könnten russische Inlandspässe zusammen mit einem Visum/dem „Dokument für den erleichterten Transit" akzeptiert werden.

Die EU müsste den Kandidatenländern garantieren, dass die Einwilligung in die oben beschriebene flexible Regelung und deren Umsetzung an sich nicht dazu führen, dass sich die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen, d. h. ihre vollständige Einbindung in den Schengenraum, verzögert.

Die Kommission schlägt vor, dass die Haltung der EU, in Ergänzung zu den Darlegungen in der Gemeinsamen Linie vom 13 Mai 2001, auf folgendes Maßnahmenpaket gestützt sein sollte:

  • Ein „Dokument für den erleichterten Transit" könnte durch Konsulate in der EU oder in Kandidatenländern für russische Staatsangehörige erteilt werden, die per Straße oder Schiene reisen. Dies würde die Kooperation Russlands voraussetzen, damit rasch eine Einigung über die von Litauen verlangte Einrichtung neuer Konsulate erzielt wird.
  • Das „Dokument für den erleichterten Transit" würde nicht an der Grenze ausgestellt werden;
  • Die EU sollte den russischen Vorschlag zur Aufnahme von Gesprächen über die notwendigen Voraussetzungen für die etwaige Einführung einer visafreien Reiseregelung prüfen.
  • Die Lösung der Probleme des Personen- und Güterverkehrs sollte Hand in Hand mit einer umfassenderen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zukunft des Kaliningrader Gebiets einhergehen.

Hintergrund

Der Europäische Rat von Sevilla ersuchte die Kommission, eine ergänzende Studie dazu vorzulegen, wie das Problem des Transits nach und aus dem Kaliningrader Gebiet gelöst werden kann. Die vorliegende Mitteilung stellt die Antwort der Kommission auf diese Frage dar.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Gemeinsame Linie: die vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten" am 13. Mai 2002 vereinbarte gemeinsame Linie (Dok. 9299/02), die die wesentlichen Bedingungen des Schengen-Besitzstandes darlegt und insbesondere Folgendes vorsieht:Erteilung von Mehrfachvisa, die gegebenenfalls für einen längeren Zeitraum gültig wären. Durch derartige Visa ist die Vorzugsbehandlung bestimmter Berufsgruppen wie etwa LKW-Fahrer möglich, und sie könnten auf Einzelfallbasis erteilt werden; Flexibilität hinsichtlich der Visagebühren bis zur Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen; Befreiung bestimmter Personenkategorien von der Visumpflicht (z.B. Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen sowie Mitglieder von Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen).
  • DFTF
  • FTD

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 22. Dezember 2006 über das Funktionieren des erleichterten Personentransits zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation [KOM(2006) 840 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission begrüßt, dass die erleichterte Transitregelung drei Jahre nach Inkrafttreten reibungslos funktioniert und beide Partner mit der Anwendung zufrieden sind. Die FTD-/FRTD-Regelung * scheint auch die Anforderungen des Schengen-Besitzstands zu erfüllen, da im Rahmen dieser Regelung keine illegale Einwanderung festgestellt wurde.

Daher sieht die Kommission keinen Grund für eine Änderung der Regelung. Langfristig hängt die erleichterte Transitregelung von den künftigen Visaregelungen zwischen der EU und Russland ab.

Die Kommission wird die Transitregelung mit dem Außengrenzenfonds weiter finanziell unterstützen.

Zwei Punkte müssen noch eingehender untersucht werden:

  • Das FRTD * wird auf einem getrennten Blatt und nicht - wie in der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 verlangt - im Reisepass des Reisenden angebracht. Daher kann nicht festgestellt werden, ob das FRTD für eine einfache Hin- und Rückreise oder für häufige Fahrten verwendet wird. Die ordnungsgemäße Anwendung würde auch die Zahl der Anträge auf FTD * erhöhen, die für häufige Reisen für 5 EUR erhältlich sind (Vielreisende).
  • Die Verkürzung der Grenzkontrollformalitäten könnte auf bilateraler Basis weiter erörtert werden, wenn die Behörden von Litauen, Russland und Belarus daran interessiert sind. Zwei Möglichkeiten wären denkbar:
  • Erstens könnte an jeder Grenze anstelle von zwei Stopps (auf jeder Seite der Grenze) nur einer vorgesehen werden. Die Grenzbehörden beider Länder könnten ihre Kontrollen dann gleichzeitig durchführen.
  • Zweitens könnte vereinbart werden, dass beide Seiten ihre Kontrollen während der Fahrt des Zuges durchführen.

Letzte Änderung: 22.05.2007

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