EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Das Primärrecht der Europäischen Union

Das Primärrecht der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

EU-Primärrecht

WORUM HANDELT ES SICH BEIM PRIMÄRRECHT?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Primärrecht, auch als primäre Quellen bekannt, leitet sich aus folgenden Dokumenten ab:

  • 1.

    Gründungsverträge der EU;

  • 2.

    Verträge zur Änderung der Gründungsverträge der EU;

  • 3.

    Beitrittsverträge;

  • 4.

    Protokolle im Anhang zu den genannten Verträgen;

  • 5.

    Zusatzverträge, die Änderungen in bestimmten Abschnitten der Gründungsverträge vorsehen;

  • 6.

Anwendungsbereich des Primärrechts

HINTERGRUND

Außer auf dem Primärrecht basiert das EU-Recht auf sekundärem und subsidiärem Recht.

Internationale Übereinkünfte mit Nicht-EU-Ländern oder mit internationalen Organisationen sind ebenfalls integraler Bestandteil des EU-Rechts. Diese Übereinkünfte sind vom Primär- und Sekundärrecht getrennt und gehören zur Kategorie sui generis (d. h. zu einer einzigartigen Kategorie). Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Demirel gegen Stadt Schwäbisch Gmünd können internationale Übereinkünfte unmittelbare Wirkung besitzen und ihr Rechtsrang ist höher als der des Sekundärrechts, das daher mit ihnen im Einklang stehen muss. Eine internationale Übereinkunft ist unmittelbar anwendbar, wenn sie eine eindeutige und genaue Verpflichtung enthält, die nicht von der Annahme späterer Maßnahmen abhängig ist.

HAUPTDOKUMENT

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokolle – Anhänge des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erklärungen zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat – Übereinstimmungstabellen (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1-388).

Letzte Aktualisierung: 12.10.2022



(1) Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und wurde zu einem Drittland (Nicht-EU-Land) zum 1. Februar 2020.

Top