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Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-14)

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Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-14)

Dieser Aktionsplan enthält ein gemeinsames Konzept, um die Probleme zu bewältigen, die durch die Einreise einer großen Zahl unbegleiteter Minderjähirger in die Europäische Union (EU) verursacht werden. Der Aktionsplan stützt sich auf den Grundsatz des Wohles des Kindes.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. Mai 2010 – Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010 – 2014) [KOM(2010) 213 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Jedes Jahr reisen eine beträchtliche Anzahl unbegleitete Minderjährige in die Europäische Union (EU) ein. Mit dem Begriff „unbegleitete Minderjährige” werden Drittstaatsangehörige oder Staatenlose unter achtzehn Jahren bezeichnet, die ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen in einen EU-Mitgliedstaat einreisen oder nach ihrer Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden.

Die Rechts- und Finanzinstrumente der EU zu Asyl, Einwanderung und Menschenhandel gehen zwar bereits direkt oder indirekt auf die spezifische Lage unbegleiteter Minderjähriger ein. Aber in diesem Bereich sind mehr Kohärenz und eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Herkunfts- und Transitländern notwendig. Damit die EU und die Mitgliedstaaten wirksamer reagieren können, ist ein gemeinsames Konzept der EU erforderlich. Dieses Konzept muss sich auf die Wahrung der Rechte des Kindes stützen, wie sie in der Charta der Grundrechte der EU und dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKRK) festgelegt sind, und auf der Solidarität zwischen den betreffenden Ländern und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aufbauen.

In diesem Aktionsplan konnten einige Probleme und Lösungen für die Situation unbegleiteter Minderjähriger herauskristallisiert werden. So wird zunächst festgestellt, dass nicht genügend Daten über diese Minderjährigen vorliegen, und es werden drei Hauptaktionsbereiche vorgestellt: Prävention, Schutzprogramme und nachhaltige Lösungen.

Daten zu unbegleiteten Minderjährigen

Umfassende, zuverlässige und vergleichbare Daten sind eine wichtige Voraussetzung, um die Situation unbegleiteter Minderjähriger korrekt bewerten zu können und geeignete Lösungen zu finden. Derzeit schreibt die Verordnung zu Statistiken über Wanderungen lediglich vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Daten über unbegleitete Minderjährige übermitteln müssen, die internationalen Schutz beantragen. Diese Beschränkung muss überwunden werden, um harmonisierte vollständige Statistiken über alle unbegleiteten Minderjährigen zu erhalten.

Der Informations- und Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten sollte mit Hilfe der bestehenden Agenturen und Netzwerke wie dem Europäischen Migrationsnetz und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen verbessert werden. Außerdem sollte die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern verbessert werden. Zu diesem Zweck ist es wichtig, Informationen über Migrationsrouten und kriminelle Netze zusammenzutragen. Diese Informationen müssten systematisch in die Migrationsprofile der betreffenden Länder eingearbeitet werden. Frontex und Europol arbeiten bereits in ihrem jeweiligen Bereich daran. Allerdings sollten die Rollen von Frontex und Europol bei Datenerfassung und Analyse weiter gestärkt werden.

Hauptaktionsbereiche

Die erste Maßnahme, um das Problem unbegleiteter Minderjähriger wirksam zu bekämpfen, ist die Prävention von unsicherer Migration und von Menschenhandel. In diesem Zusammenhang muss den unterschiedlichen Gründen, aus denen Minderjährige ihr Herkunftsland bzw. ihre Herkunftsregion verlassen und in die EU einreisen, Beachtung geschenkt werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Prävention ist daher die Einbeziehung der Herkunfts- und Transitländer und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den internationalen Organisationen. Für die Prävention lassen sich vier Schwerpunkte feststellen:

  • Berücksichtigung des Problems der Migration unbegleiteter Minderjähriger in anderen Politikbereichen, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit, Armutsreduzierung Bildung, Gesundheit und Menschenrechte;
  • gezielte bewusstseinsbildende Tätigkeiten und entsprechende Schulungen, um frühzeitig potenzielle Opfer identifizieren und raschen Schutz gewähren zu können. Diese Maßnahmen sollten auf die Personen abzielen, die in Herkunfts- oder Transitländern in Kontakt mit Kindern sind;
  • Sensibilisierungsmaßnahmen über die Risiken der irregulären Migration; diese Maßnahmen sollten sich an Kinder und ihre Familien richten;
  • Förderung von umfassenden Systemen zum Schutz des Kindes und von Geburtenregistrierungssystemen.

Um die Maßnahmen in diesen Bereichen zu unterstützen, sollten EU-Instrumente für die externe Zusammenarbeit und nationale Instrumente genutzt werden. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, Schutzprogramme in der Nähe der Herkunftsländer weiter zu finanzieren.

Sobald ein unbegleiteter Minderjähriger an der Grenze oder auf dem Hoheitsgebiet der EU aufgespürt wird, muss er unter geeigneten Schutz gestellt werden. Die einschlägigen Migrationsinstrumente der EU enthalten zwar bereits Bestimmungen für den verstärkten Schutz Minderjähriger. Diese sind allerdings kontextspezifisch und bieten nicht dieselben Standards für die Aufnahme und Unterstützung. So sollte zum Beispiel sichergestellt sein, dass ein Vertreter für den unbegleiteten Minderjährigen benannt wird. Wichtig ist auch, dass Minderjährige sofort von Erwachsenen getrennt werden, um eine (weitere) Viktimisierung zu verhindern. Außerdem sollten Minderjährige stets angemessen untergebracht werden. Nur in Ausnahmefällen sollten sie in Gewahrsam genommen werden.

Eine rasche Analyse des Minderjährigentyps, der Aufbau von Vertrauen und die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen sind wichtig, um:

  • Minderjährige zu identifizieren, ihr Alter zu schätzen und Hilfe bei der Suche ihrer Familienangehörigen zu erhalten;
  • zu verhindern, dass unbegleitete Minderjährige aus der Obhut verschwinden;
  • Menschenhändler oder Schleuser zu identifizieren oder zu verfolgen.

Um nachhaltige Lösungen zu finden, sollte jeder Fall einzeln bewertet und stets das Wohl des Kindes im Auge behalten werden. Unbegleitete Minderjährige können:

  • in ihr Herkunftsland zurückgeführt oder reintegriert werden; dabei sollte stets eine freiwillige Rückkehr vorgezogen werden, bei der alle rechtlichen Garantien der „Rückführungs-Richtlinie” berücksichtigt werden;
  • internationalen Schutzstatus oder einen anderen rechtlichen Status erhalten oder in das Aufnahmeland integriert werden;
  • in einem EU-Mitgliedstaat neu angesiedelt werden.

Letzte Änderung: 15.07.2010

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