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Überarbeitete Leitlinien für die Programme 2000-2006

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Überarbeitete Leitlinien für die Programme 2000-2006

1) ZIEL

Zur Halbzeit der derzeitigen Programmplanungsperiode (2000-2006) soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Programmplanungsdokumente zu aktualisieren.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25.08.2003 „Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Überarbeitete Leitlinien" [KOM(2003) 499 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds hat die Europäische Kommission im Jahr 1999 indikative Leitlinien angenommen. Die Mitgliedstaaten haben sich davon leiten lassen, um ihre Programmplanungsdokumente für den Zeitraum 2000-2006 auszuarbeiten.

Das Jahr 2003 ist der Zeitpunkt zur Halbzeitüberprüfung und Überarbeitung der Programme für die nationale und regionale Entwicklung. Die Kommission veröffentlicht die vorliegende Mitteilung mit dem Ziel, den Mitgliedstaaten dabei Hilfestellung zu geben. Die Leitlinien von 1999 behalten jedoch ihre Gültigkeit. Den Mitgliedstaaten sollen zusätzliche Orientierungen gegeben werden, die mehreren Faktoren Rechnung tragen, welche sich auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds auswirken. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Verschlechterung der wirtschaftlichen Konjunktur, Haushaltssituation der Mitgliedstaaten, Entwicklungen der Gemeinschaftspolitiken mit territorialen Auswirkungen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Erweiterung spezielle Leitlinien für die Programmplanung der Beitrittsländer für den Zeitraum 2004-2006 festgelegt.

Für die Halbzeitüberarbeitung der Leitlinien legt die Kommission die folgenden Schwerpunkte fest:

  • Die politischen Impulse der Europäischen Räte;
  • Gemeinschaftspolitiken, bei denen sich der Rechtsrahmen geändert hat bzw. für die Änderungen vorgeschlagen sind;
  • Maßnahmen, mit denen die Durchführung der Strukturfonds effizienter gestaltet werden soll.

Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission ihre Vorschläge zur Änderung der Regionalentwicklungsprogramme. Diese Änderungen müssen die Aktualisierung der Beihilfeanzeiger für die Kontrolle der Beihilferegelungen berücksichtigen.

Berücksichtigung der Tagungen des Europäischen Rates durch die Kommission

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 haben die Staatschefs für die Europäische Union ein neues strategisches Ziel für den Zeitraum bis 2010 vereinbart, nämlich „das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen".

Ein solches Ziel bietet die Möglichkeit, die Strukturfonds umzuprogrammieren, indem das Schwergewicht auf die Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit gelegt wird wie beispielsweise Wissensgesellschaft, Innovation, Forschung, Umwelt, soziale Eingliederung, allgemeine und berufliche Bildung.

Die gemeinschaftlichen Politikbereiche, die im Sinne des Ziels des Europäischen Rates von Lissabon weiterentwickelt werden können, sind Folgende:

  • Beschäftigung und HumanressourcenDie neue Europäische Beschäftigungsstrategie ist ein Schlüsselelement für die Umsetzung der Lissabonner Strategie. Diese Strategie wird durch Leitlinien mit folgender Zielsetzung konkretisiert: Vollbeschäftigung, Verbesserung der Arbeitsqualität und -produktivität, Förderung des Zusammenhalts und der Integration in den Arbeitsmarkt. Sie besagen eindeutig, dass die Maßnahmen am sachdienlichsten auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden können.Bei der Überarbeitung ihrer Programme sollten die Mitgliedstaaten sich von folgenden Zielen leiten lassen: aktive Förderung der Beschäftigung (Verbesserung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, personenbezogener und frühzeitiger Ansatz), Erhöhung der Effizienz der Arbeitskräfte und Förderung der Eingliederung besonders benachteiligter Personen (Frauen, ältere Menschen und Behinderte, Zuwanderer, Minderheiten), Förderung des lebenslangen Lernens, des aktiven Alterns, des Unternehmergeistes, der beruflichen Mobilität und der Chancengleichheit.Vorrang gebührt der Bekämpfung regionaler Disparitäten sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Sozialwirtschaft.
  • Nachhaltige Entwicklung und UmweltIm Juni 2001 ergänzte der Europäische Rat von Göteborg die Lissabonner Strategie durch eine Umweltkomponente. Er definierte die Strategie der nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union. Diese Strategie stellt das wirtschaftliche Wachstum in den Dienst des sozialen Fortschritts und unterwirft es der Achtung der Umwelt.Neben dem Start des Gemeinschaftlichen Umweltaktionsprogramms schuf die Kommission ein neues Instrument zur Folgenabschätzung, mit dem die Qualität und die Kohärenz der Prozesse der Erarbeitung der Politiken verbessert werden sollen. Dieses Instrument, das die Abschätzung der voraussichtlichen positiven und negativen Auswirkungen vorgeschlagener Maßnahmen ermöglicht, wird seit 2003 auf alle wichtigen Initiativen angewandt [KOM(2002)276 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Die Kommission hat auch eine Bewertung des Beitrags der Strukturfonds zu einer nachhaltigen Entwicklung eingeleitet. Infrastrukturmaßnahmen, umweltschädliche Emissionen oder touristische Aktivitäten können verhängnisvolle Auswirkungen auf die Umwelt haben. Deshalb wird empfohlen, bei der Überarbeitung der Programme die derzeitigen Verfahren zur Projekterarbeitung und -auswahl auf ihre Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Die überarbeiteten Strukturfondsinterventionen könnten sich auf Maßnahmen zum Schutz der „ Natura-2000-Gebiete " und der integrierten Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete beziehen.Die Naturkatastrophen im Jahr 2002 waren Anlass für die Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union. Dieser Fonds hat eine schadensbeseitigende Zweckbestimmung: er soll den geschädigten Regionen dabei helfen, zerstörte Infrastrukturen und Ausrüstungen wieder instand zu setzen. Regionalentwicklung ist ohne Vorbeugung gegen natürliche, technologische und ökologische Risiken nicht möglich. Im Vorfeld der Verabschiedung einer einschlägigen europäischen Strategie ermuntert die Kommission die Regionen und die Mitgliedstaaten, im Zuge der Halbzeitüberprüfung ihrer Programme Maßnahmen im Bereich der Vorbeugung gegen natürliche Risiken vorzusehen. Die möglichen Maßnahmen könnten die Durchführung geologischer Studien oder Stabilisierungsstudien, Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums mit Schwerpunkt Waldbrand- und Hochwasservorbeugung oder die Verbesserung der Überwachung des Seeverkehrs vorsehen.
  • Forschung und EntwicklungIm März 2002 legte der Europäische Rat von Barcelona als Ziel fest, die Forschungsinvestitionen bis 2010 auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Er appellierte an den Privatsektor, seinen Anteil an diesen Investitionen zu erhöhen. Im Jahr 2003 wurde ein Aktionsprogramm für Innovation beschlossen, um die Ziele von Lissabon zu erreichen [KOM(2003) 226 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Die Halbzeitüberprüfung der Programme könnte Anlass sein, die innovativen Maßnahmen auf die Regionen auszuweiten, die bislang noch nicht davon profitieren. Zwischen dem Sechsten Rahmenprogramm 2002-2006 für Forschung und technologische Entwicklung und den Strukturfonds sind Synergien möglich.
  • InformationsgesellschaftAuf der Tagung des Europäischen Rates von Sevilla wurde der Aktionsplan „eEurope 2005" vereinbart, dessen Ziel darin besteht, in der gesamten Europäischen Union Breitbandnetze und damit verbundene internetbasierte Dienste weithin verfügbar zu machen. Es ist dringend geboten, der „digitalen Kluft", die sich zwischen den europäischen Regionen herausbildet, ein Ende zu setzen. Die Strukturfonds können einen Beitrag dazu leisten, benachteiligte Regionen zu unterstützen und die Entwicklung der elektronischen Kommunikation und insbesondere der Breitbandinfrastrukturen (Fest- und Mobilnetz) stärker zu fördern.Die Kommission rät den Mitgliedstaaten, geeignete regionale Indikatoren und Benchmarking-Systeme auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festzulegen. Diese Indikatoren sind in den Leitlinien für den Einsatz der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation festgelegt.
  • UnternehmenspolitikDie unzureichende Innovationstätigkeit und die geringe Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hemmen die Wettbewerbsfähigkeit und den Unternehmergeist in Europa. Der Europäische Rat von Feira im Juni 2000 billigte die Europäische Charta für Kleinunternehmen, in der die öffentlichen Stellen aufgefordert werden, Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Kleinunternehmen in zehn Schlüsselbereichen zu ergreifen, die z.B. Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Stärkung des technologischen Potenzials der Kleinunternehmen betreffen.Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Programme könnten die Strukturfonds durch die Förderung der Entstehung von regionalen und lokalen Clustern sowie von innovativen Produktionsnetzen, durch die Unterstützung der Schaffung von technologischen Plattformen und den Ausbau der Unternehmensdienstleistungen zur Stärkung der industriellen und regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Gemeinschaftspolitiken, bei denen sich der Rechtsrahmen geändert hat

Bei folgenden Gemeinschaftspolitiken hat sich der Rechtsrahmen seit der Annahme der indikativen Leitlinien von 1999 geändert:

  • Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)Die im Juni 2003 beschlossene Halbzeitreform der GAP stärkt insbesondere die Bedeutung der multifunktionellen Rolle der Landwirtschaft durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ländliche Entwicklung. Ihr Ziel ist die Modernisierung der Landwirtschaft durch die Definition von Umweltzielen und Zielen hinsichtlich der Erzeugnisqualität und der Lebensmittelsicherheit sowie die Diversifizierung der Tätigkeit in den ländlichen Gebieten.Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Programme sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob ihre derzeitigen Maßnahmen mit den neuen Leitlinien der GAP vereinbar sind. Zu beachten ist, dass es Änderungen im Bereich der staatlichen Beihilfen im Agrarsektor gibt.
  • FischereiDer Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 hat die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik gebilligt. Seit dem 1. Januar 2003 sind drei neue Verordnungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen, Sofortmaßnahmen der Gemeinschaft für das Abwracken von Fischereifahrzeugen und Strukturmaßnahmen im Fischereisektor.Im Rahmen der mit der Halbzeitüberprüfung verbundenen Neuprogrammierung der Strukturfonds werden Mittel für die strukturellen Maßnahmen in diesem Sektor zur Verfügung gestellt. Dies bezieht sich auf folgende Maßnahmen: Senkung der Zuschüsse für die Erneuerung von Fischereifahrzeugen, Bindung der Modernisierung der Fischereifahrzeuge an strikte Sicherheits- und Qualitätsbedingungen, Gewährung von Zuschüssen für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit aufgrund unvorhergesehener Umstände sowie für die Umschulung der Fischer und die Diversifizierung ihrer Tätigkeit.Die Kommission hat darüber hinaus einen Aktionsplan zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Folgen der Umstrukturierung der Fischerei angenommen [KOM(2002) 600 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
  • EnergieDie Strukturfonds können dazu beitragen, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen (Ziel: 22 % bis 2010), die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern (Ziel: Senkung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2010) und den Einsatz von Biokraftstoffen im Straßenverkehr zu erhöhen (Ziel: 5,75 % bis 2010).
  • WettbewerbIm Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung sind in diesem Bereich fünf Punkte von besonderer Bedeutung: die Änderung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung in Gebieten in äußerster Randlage, staatliche Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen und Risikokapital, Beihilfen für große Investitionsvorhaben und Beschäftigungsbeihilfen.
  • Forschung und EntwicklungDie Ziel-1-Regionen können unter Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen eine zusätzliche Unterstützung durch die Strukturfonds erhalten. Weitere Synergien sollten mit den Aktionen des FuE-Rahmenprogramms angestrebt werden, insbesondere was die Infrastrukturen, die Kooperations- und Verbundforschung für KMU, die regionale Zukunftsforschung sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Forschern anbelangt.

Gemeinschaftspolitiken, an deren Rechtsrahmen derzeit Änderungen vorgenommen werden

In zwei Bereichen der Gemeinschaftspolitik gibt es Änderungen, die sich auf die Strukturfondsprogramme auswirken werden:

  • Transeuropäische Energienetze (TEN-E)Die Halbzeitüberprüfung sollte es im Rahmen der schrittweisen Öffnung des Erdgas- und des Elektrizitätsmarktes ermöglichen, die Strukturfondsmittel auf vorrangige Vorhaben der TEN-E umzuorientieren.Die gewerblichen Kunden können bereits seit 2003 ihren Stromlieferanten frei wählen. Für den Gassektor wird diese Möglichkeit ab 2004 eingeräumt. 2007 können ausnahmslos alle Verbraucher ihre Lieferanten frei wählen.
  • VerkehrspolitikDas Weißbuch zur Verkehrspolitik bis 2010 legt folgende Prioritäten fest: Herbeiführung eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern, Beseitigung von Engpässen und Verbesserung der Qualität des Verkehrs für den Benutzer.Im Vorfeld der Erweiterung hat die Kommission eine Revision der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz vorgenommen [KOM(2003) 564 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Die Strukturfonds werden diese Weiterentwicklung der Prioritäten begleiten und die Anbindung der regionalen Netze an die transeuropäischen Netze fördern. Besondere Aufmerksamkeit gilt folgenden Bereichen: Zugänglichkeit der Verkehrsmittel für alle Nutzer, Sicherheit des städtischen Verkehrs, verstärkte Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge.

Für eine effizientere Durchführung der Strukturpolitik

Die Halbzeitüberarbeitung ist Gelegenheit zur Vereinfachung der Umsetzung der Regionalpolitik unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung. Die Europäische Kommission plant folgende Veränderungen:

  • Bessere Berücksichtigung des Grundsatzes der „Verhältnismäßigkeit" [C(2003) 1255 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
  • Verringerung des Umfangs der Programmplanungsdokumente, um Überschneidungen mit der Ergänzung zur Programmplanung zu vermeiden;
  • Förderung der Gründung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der TEN-V auf der Grundlage der Erfahrungen, die mit dem strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) und dem Kohäsionsfonds gewonnen wurden;
  • Anwendung spezifischer Regeln betreffend die Höhe der gemeinschaftlichen Kofinanzierung bei öffentlichen Infrastrukturprojekten, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem ISPA unterstützt werden.

Die Kommission wird die Programmplanungsdokumente nur ein einziges Mal ändern, um sowohl die Halbzeitüberprüfung der Programme als auch die für Ende 2003 vorgesehene Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve zu berücksichtigen. Unabhängig von der Art der Änderungen müssen die öffentlichen Mittelbindungen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene in jedem Falle beibehalten werden.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 05.12.2005

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