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Aktionsplan zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der Europäischen Union

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Aktionsplan zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der Europäischen Union

Der hier vorgelegte Aktionsplan für kurzfristige Maßnahmen ist der erste Schritt in Richtung auf eine enger koordinierte Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs in der Europäischen Union. Mit diesem Plan sollen drei große Maßnahmenbündel zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, zur Intensivierung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie in den Bereichen Betrugsbekämpfung und Rechnungsstellung eingeführt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine koordinierte Strategie zur wirksameren Bekämpfung des MwSt-Betrugs in der Europäischen Union [KOM(2008) 807 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission legt einen Aktionsplan für kurzfristige Maßnahmen vor. Ziel dieses Plans ist es, eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Binnenmarkt einzuführen. Es werden drei Arten von Maßnahmen vorgeschlagen.

Anwendungsbereich

Diese Mitteilung befasst sich mit der Bekämpfung des MwSt-Betrugs und mit der Beitreibung dieser Steuer.

Verhütung von MwSt-Betrug

Die Kommission legt ein Bündel von Maßnahmen zur Verhütung von Mehrwertsteuerbetrug vor, die zur Verbesserung der Steuersysteme und der Zusammenarbeit im Steuerbereich beitragen sollen.

Als ersten Schritt schlägt sie gemeinsame Mindestanforderungen für die An- und Abmeldung von Steuerpflichtigen im MIAS vor, um die Zuverlässigkeit der Informationen in diesem System zu verbessern.

Außerdem sollen die Wirtschaftsbeteiligten auf elektronischem Wege eine Bestätigung von Name und Anschrift des mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftspartners erhalten können.

Es ist auch vorgesehen, dass die derzeit geltenden Vorschriften für die Rechnungsstellung vereinfacht und vereinheitlicht werden, um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern und die Kontrollen zu erleichtern. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel einheitliche Aufbewahrungszeiten und harmonisierte Regelungen für die Rechnungsstellungsfristen.

Darüber hinaus muss der Zeitpunkt des Entstehens des MwSt-Anspruchs bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und dem Erwerb von Gegenständen gleichlautend definiert werden, damit die Meldungen in beiden Mitgliedstaaten gleichzeitig erfolgen.

Aufdeckung von MwSt-Betrug

Um MwSt-Betrugsfälle in der Europäischen Union leichter aufdecken zu können, will die Kommission Maßnahmen für eine effizientere Steuerverwaltung einführen und insbesondere den Austausch der Informationen zwischen den Staaten über die innergemeinschaftlichen Umsätze verbessern.

Die Kommission schlägt außerdem harmonisierte Vorschriften für die Anwendung der Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr vor.

Außerdem ist die Kommission bemüht, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Verwaltung zu verbessern. Es ist in der Tat äußerst wichtig, dass bestimmte Informationen automatisch ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck wurden bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, die über das Programm FISCALIS [EN] finanziert werden.

Darüber hinaus wird die Festlegung eines Rechtsrahmens vorgeschlagen, damit eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates automatisch Zugang zu spezifischen Daten in der Datenbank eines anderen Mitgliedstaates erhält, die sich auf die persönliche Identifizierung und Tätigkeit eines Steuerpflichtigen beziehen.

Schließlich wird die Einrichtung eines europäischen Netzwerks mit dem Namen Eurofisc vorgeschlagen, ein Frühwarnsystem zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs, das über entsprechende Risiken informiert und Risikoanalysen vorsieht..

Steuereinziehung und -beitreibung

Die Kommission schlägt Maßnahmen vor, die es den Steuerbehörden erleichtern, Mehrwertsteuerausfälle in grenzübergreifenden Fällen beizutreiben.

Die Vorschrift über die gesamtschuldnerische Haftung für Steuerausfälle sollte auch auf Wirtschaftsbeteiligte angewandt werden, die nicht die erforderlichen Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze liefern und dadurch Steuerausfälle verursachen.

Die Kommission schlägt auch die Harmonisierung von Instrumenten vor, die einheitliche Vollstreckungstitel oder Sicherungsmaßnahmen vorsehen, um den Verwaltungsaufwand der Behörden zu reduzieren und die Effizienz der Steuerbeitreibung zu verbessern.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass in allen Mitgliedstaaten sämtliche Mehrwertsteuereinnahmen in geeigneter Weise geschützt werden.

Legislativorschläge

Die genannten Maßnahmen sind Teil von vier Maßnahmengruppen, die Folgendes umfassen:

  • die Verkürzung von Fristen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu beschleunigen;
  • die Einziehung und Beitreibung von Steuern bei grenzüberschreitenden Umsätzen;
  • die Intensivierung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten;
  • bestimmte Aspekte der Betrugsbekämpfung und der Rechnungsstellung.

Über die aktuellen Vorschläge hinausgehende Überlegungen

Die Kommission regt an, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern von Steuerbehörden und großen, kleinen und mittleren Unternehmen einzusetzen. Diese Ad-hoc-Gruppe hätte die Aufgabe, zu untersuchen, wie die Beziehung zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden im Zusammenhang mit MwSt-Verpflichtungen, Steuerprüfung und Kommunikation ganz allgemein durch die Verwendung von IT-Instrumenten zum gegenseitigen Nutzen verbessert werden kann.

Hintergrund

Dieser Aktionsplan mit kurzfristigen Maßnahmen ist das Ergebnis einer langen Debatte, die 2006 von der Kommission mit einer Mitteilung eingeleitet wurde, in der die Notwendigkeit einer koordinierten Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs betont wurde. An diese Mitteilung schlossen sich Diskussionen mit den einzelnen europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsbeteiligten an.

Der Aktionsplan führt eine Strategie zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs ein.

Letzte Änderung: 25.03.2009

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