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Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010

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Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010

Die Europäische Union (EU) plant für die Jahre 2006-2010 Maßnahmen allgemeiner Art für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren. Sie betreffen die Verbesserung der Tierschutznormen, die Förderung der Forschung, die Erarbeitung von Tierschutzindikatoren, die Information der Tierhalter und der Öffentlichkeit und die Unterstützung internationaler Initiativen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 23. Januar 2006 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 [KOM(2006) 13 – Amtsblatt C 49 vom 28.2.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

In dem Aktionsplan werden die Maßnahmen beschrieben, die die Kommission in den Jahren 2006 bis 2010 durchführen will, um den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in der EU und der übrigen Welt zu gewährleisten und zu verbessern. Geplant ist, die für diesen Bereich geltenden EU-Rechtsvorschriften klarer zu fassen und wo nötig neue Rechtsvorschriften auszuarbeiten.

Die Kommission will:

  • die Gemeinschaftspolitik zum Schutz und Wohlbefinden von Tieren besser ausrichten,
  • in ihrem Bemühen um hohe Tierschutzstandards fortfahren,
  • die vorhandenen Mittel besser einsetzen,
  • die Forschung unterstützen und Alternativen zu Tierversuchen fördern,
  • dafür sorgen, dass der Tierschutz konsequent in alle Bereiche der EU-Politik einbezogen wird.

Zur Verwirklichung dieser Ziele werden fünf Hauptaktionsbereiche festgelegt, die miteinander zusammenhängen:

  • Verschärfung der bestehenden Mindestnormen,
  • Förderung der Entwicklung neuer Methoden zum Ersatz von Tierversuchen,
  • Einführung von Tierschutzindikatoren,
  • bessere Information der Tierhalter/Tierbetreuer und der Öffentlichkeit,
  • Unterstützung internationaler Tierschutzinitiativen.

Die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Mindestnormen für den Tierschutz sollen verschärft werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, der praktischen Erfahrung und den auf internationaler Ebene erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen. Es wird auch vorgeschlagen, die Mindestnormen auf Tierarten und Bereiche auszuweiten, die bisher nicht unter die Rechtsvorschriften fallen. Außerdem soll der Tierschutz Eingang in andere Politikbereiche finden, insbesondere in die gemeinsame Agrarpolitik (Tierschutz als Voraussetzung für Finanzhilfen, Möglichkeit der Förderung des Tierschutzes im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes).

Es wird empfohlen, Forschungsprojekte zu fördern, die geeignet sind, Wissenslücken zu schließen und die europäische Tierschutzpolitik auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen. Ferner wird vorgeschlagen, ein europäisches Zentrum einzurichten, das die Forschung und sonstige Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes koordiniert und Information darüber sammelt und weitergibt. Vor allem soll bei Tierversuchen das so genannte 3R-Prinzip zur Anwendung kommen: Replacement (Ersetzung von Versuchen am lebenden Tier), Refinement (Verfeinerung von Versuchsmethoden) und Reduction (Verringerung der Zahl der eingesetzten Versuchstiere).

Es ist vorgesehen, einheitliche Tierschutzindikatoren einzuführen. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die Einhaltung der Mindestnormen oder strengerer Normen zu überwachen. Vorgeschlagen wird auch eine gemeinschaftliche Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung strengere als die Mindestnormen für den Tierschutz eingehalten wurden.

Es wird als notwendig erkannt, beruflich mit Tieren umgehende Personen zu schulen, damit gute Praxis sich verbreitet, und die Verbraucher zu informieren, damit sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können.

Die EU soll sich weiter auf internationaler Ebene für die Verbesserung der Tierschutznormen einsetzen, etwa beim Internationalen Tierseuchenamt (OIE) und beim Europarat. Außerdem soll darauf hingewirkt werden, dass die Welthandelsorganisation die Bedeutung von Tierschutznormen erkennt. Vorgesehen ist auch eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern mit hohem Tierschutzniveau und den Entwicklungsländern.

Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen werden regelmäßig verfolgt, damit festgestellt werden kann, welche Fortschritte erzielt worden sind, und damit ergänzende Maßnahmen für die Zeit nach 2010 geplant werden können.

Hintergrund

Der Aktionsplan steht im Einklang mit den Grundsätzen, die im Protokoll zum EG-Vertrag über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere formuliert sind. Dieses Protokoll bezeichnet Tiere als fühlende Wesen und bestimmt, dass die Belange des Tierschutzes bei der Formulierung und Durchführung der Agrar-, Verkehrs-, Forschungs- und Binnenmarktpolitik zu berücksichtigen sind.

Die dem Aktionsplan beigefügte Folgenabschätzung gibt Auskunft über die bestehenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz, den erwarteten Nutzen der geplanten Maßnahmen und die laufenden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes.

Seit 1974 gibt es europäische Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren, die gewährleisten sollen, dass ihnen im Haltungsbetrieb, beim Transport und bei der Schlachtung unnötige Leiden erspart bleiben.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 28. Oktober 2009 – Optionen für eine Tierschutzkennzeichnung und den Aufbau eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere [KOM(2009) 584 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission möchte die Information der Verbraucher über den Tierschutz verbessern. Zu diesem Zweck leitet sie eine Diskussion über die Kennzeichnung von Konsumprodukten ein. Die Kommission möchte das Erkennen und die Auswahl tierschutzgerechter Erzeugnisse für die Verbraucher einfacher machen und dadurch den Erzeugern einen ökonomischen Anreiz bieten, ihre Praktiken zu verbessern, um die Nachfrage nach tierschutzgerechten Erzeugnissen zu befriedigen.

Dieser Bericht soll es dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ermöglichen, diese Diskussion zu führen, vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Sensibilisierung der Verbraucher für den Tierschutz;
  • tierschutzgerechte Produkte;
  • Angaben auf den Produkten;
  • Zugang von Erzeugern aus Drittländern zu freiwilligen Kennzeichnungssystemen; dabei müssen die Grundsätze der Welthandelsorganisation (WTO) berücksichtigt werden;
  • Tierschutzindikatoren und Methoden zur „Messung“ des Tierschutzes;
  • die Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungszentren.

Letzte Änderung: 18.06.2010

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