EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015

Die Kommission erläutert ihre neuen vorrangigen Ziele in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern. Diese Strategie soll die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und in Führungspositionen verbessern, und zwar sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen vom 21 September 2010: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 [KOM(2010) 491 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Strategie basiert auf dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010. Sie bildet das Arbeitsprogramm der Kommission, greift die in der Frauen-Charta definierten vorrangigen Bereiche auf und beschreibt die für den Zeitraum 2010-2015 vorgesehenen Leitaktionen.

Zudem stellt diese Strategie eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den übrigen EU-Organen, den Mitgliedstaaten und den sonstigen einschlägigen Akteuren im Rahmen des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter dar.

Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen

Die Beschäftigungsquote der Frauen hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Allerdings muss diese positive Entwicklung fortgesetzt werden, um das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % und eine bessere Einbeziehung der Frauengruppen mit den niedrigsten Beschäftigungsquoten zu erreichen. Fortschritte zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind notwendig.

Die von der Kommission geplanten Leitaktionen sollen:

  • die Gleichstellung im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der Finanzierung durch die EU fördern;
  • Frauen zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Gründung eines Unternehmens ermutigen;
  • den Anspruch der Arbeitnehmer auf Urlaub aus familiären Gründen bewerten;
  • die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen bewerten;
  • die Gleichstellung bei der Zuwanderung und Integration von Migrantinnen und Migranten fördern.

Gleiches Entgelt

Die Kommission weist darauf hin, dass weiterhin ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen besteht, auch für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Für dieses geschlechterspezifische Lohngefälle gibt es zahlreiche Ursachen, unter anderem die Segregation in der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt.

Um zur Beseitigung des Lohngefälles beizutragen, wird die Kommission:

  • gemeinsam mit den Sozialpartnern untersuchen, wie die Lohntransparenz verbessert werden kann;
  • Initiativen für gleiches Entgelt am Arbeitsplatz - wie etwa Garantiesiegel, Selbstverpflichtungen und Auszeichnungen für vorbildliche Arbeitgeber/innen - unterstützen;
  • einen Europäischen Tag für gleiches Entgelt einführen;
  • Frauen dazu ermutigen, sich für sogenannte nichttraditionelle Berufe zu entscheiden, z. B. in der Umweltbranche oder anderen innovativen Sektoren.

Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

Obwohl Frauen inzwischen fast die Hälfte der Arbeitskräfte und über die Hälfte der neuen Hochschulabsolventen in der EU stellen, sind sie in den Entscheidungsprozessen noch immer unterrepräsentiert, ob in nationalen Parlamenten oder Regierungen oder in den Vorständen großer Unternehmen.

In diesem Bereich wird die Kommission:

  • gezielte Initiativen zur Verbesserung der Situation vorschlagen;
  • beobachten, inwiefern das 25 %-Ziel für Frauen in höchsten Führungspositionen im Forschungsbereich erreicht wird;
  • eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Ausschüssen und Expertengruppen der Kommission auf mindestens 40 % fördern;
  • eine stärkere Beteiligung von Frauen an den Wahlen zum Europäischen Parlament fördern.

Schutz der Würde und der Unversehrtheit - der Gewalt aufgrund des Geschlechts ein Ende setzen

Schätzungen zufolge haben 20 % bis 25 % aller Frauen, die in der EU leben, zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten, und bis zu einer halben Million Frauen in Europa wurden einer Genitalverstümmelung unterzogen.

Die Kommission wird:

  • eine EU-weite Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorschlagen;
  • dafür sorgen, dass das EU-Asylrecht Gleichstellungserwägungen Rechnung trägt;
  • geschlechterspezifische Fragestellungen im Gesundheitsbereich verfolgen.

Gleichstellung in der Außenpolitik

Die EU-Außenpolitik soll zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen. In diesem Bereich wird die Kommission:

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern in den EU-Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern fördern;
  • den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (2010-2015) umsetzen;
  • mit den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik einen regelmäßigen politischen Dialog führen und Erfahrungen austauschen;
  • den Gleichstellungsaspekt in die EU-Maßnahmen der humanitären Hilfe einbeziehen.

Querschnittsfragen

Die Kommission möchte die Gleichbehandlung von Frauen und Männern fördern, indem sie folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit schenkt:

  • der Rolle der Männer für die Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • der Verbreitung bewährter Verfahren im Hinblick auf das Rollenverhalten von Frauen und Männern in den Politikfeldern Jugend, Bildung, Kultur und Sport;
  • der ordnungsgemäßen Anwendung der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 2004/113/EG über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und der Richtlinie 2006/54/EG über die Chancengleichheit;
  • der Governance und den Instrumenten der Gleichstellung, insbesondere durch die Erstellung eines Jahresberichts über die Gleichstellung von Frauen und Männern, um auf diese Weise zum Gleichstellungsdialog auf höchster Ebene beizutragen, an dem alljährlich das Europäische Parlament, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die wichtigsten Akteure teilnehmen.

Letzte Änderung: 28.01.2011

Top