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Bericht 2006 über die Arbeitsbeziehungen in Europa

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Bericht 2006 über die Arbeitsbeziehungen in Europa

Der Bericht erläutert die Entwicklung des sozialen Dialogs auf nationaler und europäischer Ebene im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie. Die Kommission stellt eine deutlich zunehmende Flexibilität des Arbeitsmarkts und der Tarifverträge sowie eine rückläufige Mitgliederzahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände fest. Darüber hinaus hebt der Bericht den neuen europäischen Rechtsrahmen hervor, der die Entwicklung von Arbeitnehmervertretungen in Betrieben begünstigt, insbesondere in Irland, im Vereinigten Königreich und in zahlreichen Ländern Mittel- und Osteuropas.

RECHTSAKT

Bericht der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen Kommission - Arbeitsbeziehungen in Europa 2006 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der soziale Dialog ist ein Instrument der Sozialpolitik und im Zusammenhang mit der Überarbeitung der 2005 verabschiedeten Lissabon-Strategie von besonderer Bedeutung. Die Beteiligung der Sozialpartner ist nämlich entscheidend, damit diese Ziele erreicht werden und die Europäische Union (EU) zur weltweit wettbewerbsfähigsten Wissensökonomie wird.

In Bezug auf die Arbeitnehmervertretung und das Leistungsvermögen der Arbeitgeberverbände gibt es Unterschiede in den Mitgliedstaaten. So ist in der Regel die Gewerkschaftsdichte, also das Verhältnis zwischen tatsächlicher und potenzieller Mitgliedschaft, in Südeuropa sowie in Mittel- und Osteuropa geringer als in den nordischen Staaten. Diese Dichte schwankt außerdem je nach Branche, Geschlecht oder Alter der Arbeitnehmer. Auch Stärke und Aufbau der Arbeitgeberorganisationen sind relativ unterschiedlich. Abgesehen von den nordischen Ländern ist deren Dichte generell höher als die Gewerkschaftsdichte.

Autonome Tarifverträge ermöglichen eine freie Festsetzung der Lohnpolitik sowie der Arbeitsbedingungen und können zur Festlegung sozialer Rechte genutzt werden. Derzeit besteht der Trend, die Tarifverträge dazu zu nutzen, den verbindlichen Charakter bestimmter Normen aufzuheben.

Ein Merkmal des Gemeinschaftssystems ist die Arbeitnehmervertretung in den Betrieben. Die Mitgliedstaaten unterscheiden sich in Bezug auf die Struktur des nationalen Vertretungsmodells, aber ebenso nach Branchen, Unternehmensgröße und Berufsgruppe. Die fehlende Vertretung ist im Privatsektor stärker ausgeprägt als im öffentlichen Sektor. Die Verpflichtung zur Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer wird in der Richtlinie 2002/14/EG geregelt.

Die Leistungsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten im Bereich der Arbeitsbeziehungen stellt eine Priorität der technischen Zusammenarbeit dar. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die Beteiligung der Sozialpartner an Foren auf europäischer Ebene und auf die Stärkung des tripartiten Dialogs auf nationaler Ebene.

Anlässlich des 20. Jahrestags der Eröffnung des europäischen sozialen Dialogs wurde dessen Entwicklung bilanziert, die durch größere Autonomie der europäischen Sozialpartner gekennzeichnet ist. Dieser Bericht unterstreicht die Bedeutung des tripartiten Dialogs im Dienste der Ziele von Lissabon. Der bilaterale Dialog diente insbesondere der Einführung von Flexicurity-Modellen, eines Aktionsrahmens für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie dem Abschluss einer europäischen Rahmenvereinbarung über Telearbeit. Das mehrjährige Arbeitsprogramm (2006-2008) des europäischen sozialen Dialogs soll die weitere Entwicklung unterstützen.

Zwischen 2004 und 2006 haben sich die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in verschiedenen Bereichen weiterentwickelt. So wurden Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, über Gefährdung der Arbeitnehmer durch elektromagnetische Felder, durch Karzinogene und Mutagene und durch künstliche optische Strahlung verabschiedet. Die Vereinbarung für fahrendes Personal im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr wurde mit der Richtlinie 2005/47/EG umgesetzt. 2005 legte die Kommission eine Mitteilung über Beschäftigung und Unternehmensumstrukturierung vor. Darüber hinaus regelt eine neue Richtlinie grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften und die Modalitäten der Anhörung der Arbeitnehmer.

Zudem gab es Fortschritte im Rahmen der Bekämpfung von Diskriminierung und der Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich. Die Bestimmungen in Bezug auf die Mobilität und das Aufenthaltsrecht der Arbeitnehmer sowie die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden vereinfacht. Seit 2006 ersetzt die Europäische Krankenversicherungskarte für Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die E-Vordrucke.

Der Arbeitsmarkt ist nunmehr durch größere Flexibilität, Nichtstandard-Arbeitsbedingungen und eine zunehmende Vielfalt der Arbeitsverträge und Arbeitszeiten gekennzeichnet. Diese Flexibilität des Arbeitsmarkts kann zusammen mit anderen Risikofaktoren eine Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt darstellen und zu Ausgrenzung führen.

Die Flexibilität muss durch verschiedene Elemente wie Wirtschaftswachstum, die Schaffung sicherer Arbeitsplätze, Flexibilität innerhalb der Unternehmen und durch Verbesserung der Arbeitsqualität ausgeglichen werden. Auch wenn kein direkter Bezug zwischen der Wirtschaftsleistung und einem bestimmten Modell des sozialen Dialogs hergestellt werden kann, sind die Systeme mit starker Gewerkschaftsvertretung, deren Sozialpartner am politischen Prozess teilhaben, in der Regel wettbewerbsfähiger, sofern die Gewerkschafts- und Arbeitnehmerverbände koordiniert handeln.

Letzte Änderung: 30.07.2009

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