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Die Wirtschafts- und Währungsunion der EU

Die Wirtschafts- und Währungsunion der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 119 UND 140 DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION?

  • Nach Artikel 119 werden die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU ihre Wirtschaftspolitik koordinieren und eine einheitliche Wechselkurs- und Währungspolitik festlegen und durchführen. Der Artikel bezieht sich auf die Einführung einer einheitlichen Währung – des Euro – und formuliert einige richtungweisende Grundsätze.
  • Nach Artikel 140 müssen die Mitgliedstaaten bestimmte „Konvergenzkriterien“ erfüllen, um an der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der EU teilnehmen zu können. Die 3. Stufe beinhaltet die Einführung des Euro als Währung und die Durchführung einer einheitlichen Währungspolitik in den betreffenden Mitgliedstaaten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die WWU ist ein Prozess zur Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten. Sie umfasst drei Stufen.
    • Erste Stufe (1990-1993). Freier Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.
    • Zweite Stufe (1994-1998). Währungspolitische Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten, verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken und wirtschaftliche Annäherung (d. h. wirtschaftliche Konvergenz).
    • Dritte Stufe (ab 1. Januar 1999). Schrittweise Einführung des Euros und Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der Europäischen Zentralbank (EZB).

Während die ersten zwei Stufen der WWU bereits für alle Mitgliedstaaten abgeschlossen sind, wurde die Endstufe noch nicht vollständig erreicht. Bisher haben erst 20 Mitgliedstaaten – gemeinsam als „Euro-Währungsgebiet“ bezeichnet – den Euro als Währung eingeführt.

Der Übergang zum Euro

  • Bevor ein Mitgliedstaat den Euro einführen kann, muss es zunächst mehrere wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen – die Konvergenzkriterien – erfüllen.
  • Die wirtschaftlichen Konvergenzkriterien sollen sicherstellen, dass die EU über eine stabile wirtschaftliche und finanzielle Lage verfügt.
  • Gemäß dem rechtlichen Konvergenzkriterium muss das nationale Recht der Mitgliedstaaten insbesondere in den Punkten, die die nationale Zentralbank und die Währung betreffen, mit den EU-Verträgen übereinstimmen.
  • Erfüllt ein Mitgliedstaat alle diese Voraussetzungen, kann es den Euro als Währung einführen. Von diesem Zeitpunkt an ersetzt der Euro die alte Landeswährung und wird zur offiziellen Währung des Mitgliedstaats.
  • Mindestens alle zwei Jahre prüfen die Europäische Kommission und die EZB, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien gemacht haben. Wenn sie zu dem Urteil kommen, dass ein Mitgliedstaat für die 3. Stufe der WWU bereit ist, entscheidet der Rat der Europäischen Union, dass der betreffende Mitgliedstaat den Euro als Währung einführen kann.

Europäische Zentralbank

Die EZB spielt eine wesentliche Rolle in der WWU. Sie legt unabhängig die Geldpolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets fest. Zudem hat sie das Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten können zwar Münzen ausgeben, aber die jährliche Ausgabemenge muss zuvor von der EZB genehmigt werden.

Die ersten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets

  • Am 3. Mai 1998, einem historisches Datum für den Start der dritten Stufe der WWU, nahm der Rat eine Entscheidung an, in der er anerkannte, dass elf Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999 erfüllten (Belgien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland). Im Jahr 2000 erfolgte eine ähnliche Entscheidung in Bezug auf Griechenland, das im Januar 2001 die 3. Stufe der WWU erklomm.
  • Die Einführung des Euro lief daraufhin in zwei Schritten ab.
    • 1. Januar 1999. Der Euro wurde als Buchgeld* eingeführt, und die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den alten Landeswährungen, die dadurch zu nichtdezimalen Untereinheiten des Euro wurden, wurden festgelegt.
    • 1. Januar 2002. Die Euro-Banknoten und Münzen kamen in den entsprechenden Mitgliedstaaten in Umlauf. Die europäischen Bürger und Unternehmen konnten von nun an ihre Barzahlungen in Euro leisten.

Die Erweiterung des Euro-Währungsgebiets

  • Grundsätzlich sollen alle Mitgliedstaaten an der 3. Stufe der WWU teilnehmen und folglich den Euro einführen. Einige Mitgliedstaaten erfüllen aber die erforderlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen noch nicht. Sie sind von der Teilnahme ausgenommen, bis sie für die Einführung des Euro bereit sind.
  • Das Euro-Währungsgebiet wurde mehrmals um weitere Mitgliedstaaten vergrößert:

Ausnahmen

Für Dänemark gilt in Bezug auf die Teilnahme an der WWU eine Sonderregelung in Form einer Opting-out-Klausel, deren Einzelheiten in Protokoll Nr. 16 im Anhang zu den EU-Gründungsverträgen festgelegt sind. Dänemark hat weiterhin die Möglichkeit, seine Sonderregelung zu beenden und die Teilnahme am Euro zu beantragen, hat aber keine dahingehende Absicht erkennen lassen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Buchgeld. Geld in bargeldloser Form, das somit nicht in Gestalt von Banknoten und Münzen zirkuliert.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Artikel 119 (ex-Artikel 4 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 96-97).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 5 – Übergangsbestimmungen – Artikel 140 (ex-Artikel 121 Absatz 1, 122 Absatz 2 Satz 2 und 123 Absatz 5 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 108-110).

Letzte Aktualisierung: 23.02.2023

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