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Strategie 2005: Zeitplan für die Staaten des westlichen Balkanraums

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Strategie 2005: Zeitplan für die Staaten des westlichen Balkanraums

Die Kommission bewertet die politische und wirtschaftliche Lage in den Beitrittsländern (Kroatien und Türkei) sowie den potenziellen Kandidatenländern im westlichen Balkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro und Kosovo).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 9. November 2005, Strategiepapier für die Erweiterung [KOM(2005) 561 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission stellt fest, welche Fortschritte jedes Land erreicht hat und welche Anstrengungen es noch unternehmen muss. Sie erinnert an die Modalitäten der Beitritts- und der Heranführungsstrategie.

Ihr Erweiterungskonzept beruht auf drei Prinzipien:

  • Die Konsolidierung der EU-Erweiterungsverpflichtungen: Die Union muss sichergehen, dass sie ihre Handlungs- und Beschlusskapazitäten im Sinne des Gleichgewichts in den Institutionen behält. Die Kommission betont, dass sich die künftigen Erweiterungsrunden danach richten, wie schnell jedes Land die festgelegten Normen erfüllt, damit gegebenenfalls eine harmonische Eingliederung dieser Staaten gewährleistet ist.
  • Die Anwendung strenger und fairer Bedingungen: Die Union muss darauf bestehen, dass die Beitrittsbedingungen erfüllt werden, und Länder, die die verlangten Fortschritte erzielen, angemessen belohnen. Werden die Beitrittskriterien nicht eingehalten, so können die Verhandlungen bzw. der gesamte Beitrittsprozess ausgesetzt werden.
  • Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Erweiterungspolitik: Die Union muss unbedingt in der Öffentlichkeit die breite Unterstützung für die Erweiterungspolitik gewinnen. Dazu muss sie der Öffentlichkeit die Ziele und Herausforderungen des Beitrittsprozesses besser erklären und eine klare Strategie für die Zukunft anbieten. Gleichzeitig muss sie ein gemeinsames Vorgehen mit den Mitgliedstaaten abstimmen. Die Kommission beabsichtigt, einen Dialog mit der Zivilgesellschaft der jetzigen Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer zu organisieren, um diesen Dialog weiter zu verbessern.

TÜRKEI UND KROATIEN

Erzielte Fortschritte

Die Kommission zieht auf der Grundlage der Kriterien von Kopenhagen die Bilanz der soweit erzielten Fortschritte:

  • Politische Kriterien: Der in der Türkei eingeleitete politische Wandel hat sich 2005 etwas verlangsamt. Große Anstrengungen sind zur Festigung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte notwendig. Der Reformprozess muss besser mit der Tätigkeit der öffentlichen Behörden verzahnt werden. Kroatien erfüllt die politischen Beitrittskriterien insgesamt gut. Weitere Anstrengungen sind jedoch zur Reform des Rechtssystems, zur Bekämpfung der Korruption, zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Minderheiten und zur Erleichterung der Rückkehr von Flüchtlingen notwendig.
  • Wirtschaftliche Kriterien: Wirtschaftlich sind die Türkei und Kroatien als funktionierende Marktwirtschaften zu betrachten, die den Marktkräften innerhalb der Union standhalten können.
  • Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes: Bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sind weitere Fortschritte notwendig. Beide Staaten müssen ihre Verwaltungs- und Gerichtskapazitäten verstärken, um das Gemeinschaftsrecht nach seiner Einführung ins nationale Recht auch tatsächlich anwenden zu können.

Beitrittsstrategie

Die Union hat im Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien aufgenommen. 2006 wird sie die Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara prüfen, dessen Unterzeichnung die Aufnahme der Verhandlungen mit der Türkei ermöglicht hat. Die Verhandlungen mit Kroatien sind an die Bedingung geknüpft, dass Kroatien in den Prozessen, die zur Aufarbeitung der Konflikte im ehemaligen Jugoslawien geführt werden, voll und ganz mit dem ICTY (Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) zusammenarbeitet.

Der Rat legt die Verfahren und Leitlinien in dem entsprechenden Verhandlungsrahmen fest. Bestimmt werden diese Verhandlungen von den jeweiligen Leistungen der Länder. Bei schweren, anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder des Rechtsstaates können die Verhandlungen ausgesetzt werden. Außerdem kann die Kommission eine Aussetzung vorschlagen, wenn sie feststellt, dass das Beitrittsland die in den Assoziierungsabkommen verankerten Verpflichtungen oder Kriterien nicht mehr erfüllt. Sie hat die politischen Reformen in der Türkei und in Kroatien aktiv unterstützt und schlägt überarbeitete Partnerschaften vor, die die wichtigsten, in den Fortschrittsberichten genannten Prioritäten widerspiegeln.

Zum gemeinschaftlichen Besitzstand sind spezifische Vorkehrungen notwendig. Die im Oktober 2005 eingeleitete analytische Prüfung jedes Acquis-Kapitels dürfte im Herbst 2006 abgeschlossen sein. Bei dieser Prüfung geht es darum, das EU-Recht zu erläutern und den Plan jedes Landes für die Übernahme und Umsetzung der EU-Vorschriften zu untersuchen. Nach der Prüfung jedes Kapitels entscheidet die Union auf Vorschlag der Kommission, ob es eröffnet werden kann bzw. welche Kriterien zuvor noch erfüllt werden müssen.

Kroatien kommt für die Finanzierungsinstrumente der Heranführungsstrategie Phare, ISPA und SAPARD in Frage. Für die Jahre 2005 und 2006 kommt das Regionalprogramm CARDS hinzu. Die bisher zugesagten Mittel belaufen sich für das Jahr 2005 auf 105 Mio. und für das Jahr 2006 auf 140 Mio. . Kroatien kann außerdem an Gemeinschaftsprogrammen teilnehmen. Die für die Türkei bestimmte finanzielle Heranführungshilfe belief sich 2005 auf 300 Mio. und liegt 2006 bei 500 Millionen .

WESTLICHE BALKANSTAATEN

Erzielte Fortschritte

Die Kommission prüft die Lage in Albanien, Bosnien-Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Serbien und Montenegro und im Kosovo.

Die politische Lage ist insgesamt besser, obwohl es noch erhebliche Probleme gibt. Die Kommission unterstreicht insbesondere strukturelle Schwächen. Im Großen und Ganzen ist sie der Auffassung, dass die demokratischen Institutionen besser funktionieren, die Länder indessen ihre Reformanstrengungen intensivieren und vor allem einen wirklich unabhängigen öffentlichen Dienst schaffen müssen, der den Prozess der europäischen Integration tragen kann.

Trotz der bisherigen Reformen ist das Justizsystem nach wie vor schwach und vor allem noch nicht unabhängig genug. Die Reform der Polizei muss fortgesetzt und die nationalen Strategien zur Korruptionsbekämpfung müssen neu formiert und aktualisiert werden. Die Kommission stellt fest, dass sich die Zusammenarbeit Bosnien-Herzegowinas und Serbien und Montenegros mit dem ICTY deutlich verbessert hat, denn viele Angeklagte wurden ausgeliefert. Trotzdem ist diese Zusammenarbeit immer noch nicht vollständig.

Es ist wichtig, die regionale Zusammenarbeit zu verstärken, um die gegenwärtige Stabilisierung und Aussöhnung weiterzuführen. In diesem Sinne schlägt die Kommission vor, den Stabilitätspakt anzupassen (EN), damit seine wichtigsten Funktionen schrittweise auf die Region übertragen werden.

Die gesamtwirtschaftliche Stabilität der Region wurde weiter gestärkt. Gleichwohl sind die Leistungsbilanzdefizite (im Waren- und Dienstleistungsverkehr und bei den Flüssen der Zinserträge zwischen diesen Ländern und Drittländern) weiterhin zu hoch. Die Strukturreformen kamen je nach Land unterschiedlich gut voran. Um funktionierende Marktwirtschaften zu schaffen, müssen die westlichen Balkanstaaten die Liberalisierung und die Privatisierungen fortsetzen und die dafür erforderlichen rechtlichen Rahmen und Strukturen der Unternehmensführung schaffen.

Heranführungsstrategie und Fahrplan

Die Kommission hält an dem Prinzip der „Konditionalität" fest, nach dem alle westlichen Balkanstaaten die Möglichkeit haben, der Union beizutreten, wenn sie die diesbezüglichen Bedingungen erfüllen. Die Verhandlungen richten sich nach dem Tempo, in dem die jeweiligen Reformen des Landes durchgeführt werden.

Die westlichen Balkanstaaten haben als potenzielle Beitrittskandidaten bereits Zugang zu zahlreichen Instrumenten. Hierzu gehören der Zugang zu Gemeinschaftsprogrammen, Handelspräferenzen für ihre Erzeugnisse und Unterstützung zur Erreichung von EU-Standards.

Die verschiedenen Etappen bis zum tatsächlichen Beitritt sind dem Fahrplan entsprechend:

  • Die Verhandlungen, die zum Abschluss der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) führen, können erst dann aufgenommen werden, wenn das betreffende Land dafür stabil genug ist. Diesbezüglich erstellt die Kommission einen Machbarkeitsbericht, in dem sie dem Rat gegebenenfalls die Aufnahme der Verhandlungen empfiehlt.
  • Im Rahmen der SAA bereiten sich die Staaten auf den künftigen Beitritt vor, indem sie in verschiedenen Bereichen die geltenden Gemeinschaftsregeln einführen. Durch erfolgreiches Aushandeln und Abschließen eines Abkommens beweist ein Land, dass es in der Lage ist, engere Beziehungen zur EU aufrechtzuerhalten. Mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie Kroatien wurden bereits SAA unterzeichnet. Mit Albanien wird der Abschluss eines solchen Abkommens zurzeit vorbereitet. Serbien und Montenegro hat die entsprechenden Verhandlungen aufgenommen; für Bosnien-Herzegowina laufen die Verträge.
  • Auf den Abschluss eines SAA kann ein Beitrittsantrag folgen. Nach Stellungnahme der Kommission kann die Union auf diesen Antrag hin den Status des Kandidatenlandes verleihen und die zwischen ihr und diesem Land entstandene enge Beziehung politisch anerkennen.
  • Zur Aufnahme von Verhandlungen muss das Kandidatenland die Kriterien von Kopenhagen in ausreichendem Maße erfüllen. Die Kommission bewertet die erzielten Fortschritte in Berichten, die sie regelmäßig erstellt. Der Europäische Rat beschließt auf Empfehlung der Kommission die Aufnahme der Verhandlungen und beschließt einen Verhandlungsrahmen, der in einer Regierungskonferenz genehmigt werden muss.

Den Rahmen für die Reformbemühungen der Länder bilden die Europäischen Partnerschaften, in denen die Prioritäten und die konkreten Maßnahmen aufgezeigt sind. Die Länder müssen entsprechende Aktionspläne vorlegen und die von der EU vorgeschlagenen Prioritäten in ihr innenpolitisches Programm integrieren. Die Union unterstützt die westlichen Balkanstaaten mit 539 Millionen bei der Durchführung der Maßnahmen, die bei diesen Partnerschaften festgelegt werden.

Letzte Änderung: 15.04.2008

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