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Slowenien

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Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 512 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1755 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1411 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 sah die Europäische Kommission im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung sowie im Bereich der Informationsgesellschaft keine größeren Probleme voraus. Hinsichtlich des letztgenannten Bereichs ging die Kommission davon aus, dass die Republik Slowenien die Ziele schneller realisieren würde als die meisten anderen mittel- und osteuropäischen Länder. In dieser Stellungnahme wird ferner angenommen, dass der slowenische Telekommunikationssektor mittelfristig das Niveau einiger Mitgliedstaaten erreichen würde, sofern die Liberalisierung in allen Wirtschaftsbereichen zügig durchgesetzt wird.

Im Bericht vom Oktober 1999 vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Rechtsangleichung angelaufen sei. Der Ausbau des Telekommunikationsnetzes in Slowenien schritt allmählich voran. Eine beschleunigte Liberalisierung erwies sich jedoch nach wie vor als notwendig.

Im Bericht aus dem Jahr 2000 vermerkte die Kommission einige in diesem Bereich erzielte Fortschritte. Die Weiterentwicklung im Bereich Wissenschaft und Forschung wurde im Bericht vom Oktober 2002 begrüßt. Ferner nahm die Kommission bestimmte Fortschritte Sloweniens bei der Telekommunikation sowie entscheidende Veränderungen im Postwesen zur Kenntnis.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Slowenien seine eingegangenen Verpflichtungen im Telekommunikationssektor nur teilweise erfüllt hat. Im Bereich der Postdienste entsprechen die slowenischen Rechtsvorschriften im Wesentlichen dem Besitzstand. Auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung erfüllt Slowenien die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit den Aktionen für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 EG-Vertrag (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Slowenien sieht die Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch die Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, - dienste und netze abzubauen, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Unternehmen zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Diese Ziele werden durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen ordnungspolitischen Instrumente erreicht.

Das Europa-Abkommen sieht ferner die Zusammenarbeit im Telekommunikationssektor und im Postwesen zur Angleichung der Normen und Verfahren an EU-Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Der Schwerpunkt liegt laut Weißbuch auf der Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf fortführenden Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung (FTE)

Für den Besitzstand im Forschungsbereich ist gegenwärtig keine Umsetzung in innerstaatliches Recht vorgesehen. Dennoch muss die Vereinbarkeit des allgemeinen Rechtsrahmens mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gegeben sein. Die Forschungsausgaben beliefen sich im Jahr 1999 auf 1,45 % des slowenischen BIP.

Seit August 1999 ist Slowenien mit dem Fünften Rahmenprogramm (1999-2002) und dem EURATOM-Rahmenprogramm assoziiert. Slowenien hat damit seine entsprechenden Forschungsaktivitäten für Unternehmen, Wissenschaftler und Universitäten aus den Mitgliedstaaten geöffnet. Ferner hat das Land sein Interesse an der Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) bekundet.

Im März 2002 wurde in Slowenien ein Maßnahmenpaket verabschiedet, dass den Unternehmergeist und die Wettbewerbsfähigkeit im Zeitraum 2002-2006 fördern soll. Mit diesem Paket werden im Bereich Wissenschaft und Forschung die Regeln für die Projektanforderungen, die Auswahlverfahren und die Finanzierung von Entwicklungsprojekten festgeschrieben, die die Wissenschaftler vorschlagen. Slowenien hat ferner die Harmonisierung der Unterstützungsinstrumente für Unternehmen voran getrieben, die an Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie an der Entwicklung neuer Technologien beteiligt sind.

Die Politik und der Rechtsrahmen im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung stimmen im Jahr 2003 mit den Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft überein. Der Umfang der Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung nähert sich dem europäischen Durchschnitt an. Wie im Bericht der Kommission von 2003 festgestellt, wird Slowenien in der Lage sein, im Bereich der Forschung den Besitzstand ab seinem Beitritt anzuwenden.

Telekommunikation

Im Bereich der Telekommunikation hat Slowenien Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Marktliberalisierung für Dienste und alternative Netze: So wurden Erlasse zur Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von Funkfrequenzen für den Mobilfunk und für Funkrufdienste sowie über die technischen Anforderungen an zellulare Mobilfunksysteme verabschiedet. Ferner wurden vier Lizenzen für Internetdienstanbieter erteilt.

Im November 2001 wurde eine UMTS-Lizenz vergeben. Weitere Maßnahmen zielen auf eine ausgeglichenere Preisgestaltung und eine Verringerung der Gebühren für die Zusammenschaltung ab. In Slowenien sind drei Mobilfunkanbieter vertreten und der Versorgungsgrad für Mobilfunkdienste beträgt 69 %. Im Festnetz erreicht die Versorgung 41 %. Die Modernisierung des Netzes wurde abgeschlossen und die Neugestaltung der Gebühren ist gut vorangeschritten.

Nach der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2001, des Mediengesetzes im April 2001 und des Gesetzes über Postdienste im April 2002 wurde die Agentur für Telekommunikation, Rundfunk und Postdienste eingerichtet. Diese Agentur ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation, Rundfunk und Postdienste.

Der Rechtsrahmen sowie der Aufbau der Institution entsprechen größtenteils den Anforderungen des Besitzstandes. Dennoch ist die aktuelle Situation im UMTS-Bereich nicht zufrieden stellend, da hier der ungehinderte Wettbewerb zu gewährleisten ist und Verzerrungen aufgehoben werden müssen. Slowenien muss bestrebt sein, die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes adäquat umzusetzen; dies gilt insbesondere für Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht. Ferner sind die Maßnahmen für den Ausbau der Verwaltungskapazität der nationalen Regulierungsbehörde zu intensivieren.

Im Jahr 2003 hat Slowenien ein zufrieden stellendes Niveau bei der Umsetzung des zwischen 1998 und 2002 erlassenen Gemeinschaftsrechts erreicht. Die Anstrengungen müssen sich nun auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • die Erfüllung der Notifizierungspflichten,
  • die Förderung neuer Technologien,
  • die Verpflichtungen der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht gegenüber den anderen Betreibern
  • die Regeln für eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Der im Jahr 2002 geschaffene neue Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation wurde auch noch nicht vollständig umgesetzt. Die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf dem Telekommunikationsmarkt ist, insbesondere was das Festnetz anbelangt, nach wie vor ein vorrangiges Problem, bevor Slowenien die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand abschließen kann.

Informationsgesellschaft

Im Frühjahr 2002 erarbeitete der zuständige Minister ein nationales Programm zur Vorbereitung der Republik Slowenien auf die Informationsgesellschaft. In diesem Dokument werden die Leitlinien der Regierungsaktionen festgelegt und somit für die öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft konkretisiert. Der Angleichungsprozess im Rahmen des Aktionsplans eEurope+ (1) für die Beitrittsländer wird fortgesetzt. Das Programm schafft die Grundlage für einen rechtlichen und ergänzenden Rahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr, kurbelt die Nutzung der Informationstechnologien an und fördert die Entwicklung von Diensten in der öffentlichen Verwaltung, in der Wirtschaft und in der bürgerlichen Gesellschaft.

Postdienste

Mit dem Postgesetz von 1997 wurden die slowenischen Rechtsvorschriften teilweise mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang gebracht, doch gab es nach wie vor Unterschiede. Zur vollständigen Liberalisierung der Postdienste waren weitere Schritte erforderlich. Daher verabschiedete das slowenische Parlament im April 2002 ein neues Postgesetz. Es soll die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand durch eine Reihe von Maßnahmen zur Liberalisierung des Postmarkts ermöglichen und gleichzeitig das Prinzip der Gleichbehandlung und des gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Postdiensten wahren. Mit diesem Gesetz wird das Wirkungsgebiet universeller Postdienste ausgedehnt. Im Anschluss an dieses Gesetz wurde im Juni 2002 ein Erlass angenommen, mit dem innerhalb der bestehenden Telekommunikations- und Rundfunkbehörde eine unabhängige Regulierungsbehörde für Postdienste geschaffen wurde.

Im Laufe des Jahres 2003 hat Slowenien verschiedene Maßnahmen zur Angleichung an die erste europäische Postdienstrichtlinie getroffen (Buchführung, Grenzwerte für die reservierten Dienste, Zulassungs- und Lizenzverfahren, Abwicklung der Ausgleichsfonds und Tarife). Ferner hat Slowenien Vorschriften zur Umsetzung der zweiten Postdienstrichtlinie erlassen und bereits die neuen Grenzwerte für die reservierten Dienste eingeführt.

(1) Mit dem Aktionsplan eEurope+ sollen die Wirtschaftsreformen und die Modernisierung in den Beitrittsländern beschleunigt, der Ausbau von Kapazitäten in den Institutionen vorangetrieben, die globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Der Aktionsplan eEurope+ wurde von den Ministerpräsidenten der Beitrittsländer auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg (15./16. Juni 2001) ins Leben gerufen.

Letzte Änderung: 13.02.2004

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