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Estland

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Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2006 endg. - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 705 endg. - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 504 endg. - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 704 endg. - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [SEK(2001) 1747 - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 - nicht im Amtsblatt erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1201 - nicht im Amtsblatt erschienen]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 erwartete die Europäische Kommission auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung im Hinblick auf einen Beitritt Estlands keine größeren Probleme. Sie stellte fest, dass Estland Telekommunikationsbereich umgehend liberalisiert und daher gute Aussichten hat, den seine Rechtsvorschriften mittelfristig an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen, wenn die Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften intensiviert werden. Im Bereich der Informationsgesellschaft wird die Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft in Estland durch den positiven Ansatz zur Liberalisierung des Telekommunikationssektors und die nationale Maßnahmen im Bildungswesen gefördert.

Im Bericht von November 1998 wurde auf die Priorität der Informationsgesellschaft sowie der Forschung und technologischen Entwicklung in Estland und die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte hingewiesen. Weiter hieß es, im Bereich der Telekommunikation müssten trotz gewisser Fortschritte bei der Angleichung an das Gemeinschaftsrecht die wichtigsten Rechtsvorschriften erst noch erlassen werden.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde festgestellt, dass Estland im Telekommunikationssektor noch die wichtigsten Rechtsvorschriften erlassen musste, obgleich Fortschritte bei der Privatisierung erzielt wurden. In den Bereichen Informationsgesellschaft sowie Forschung und technologische Entwicklung konnten dank der uneingeschränkten Teilnahme Estlands am Fünften Rahmenprogramm Fortschritte erzielt werden.

Im Bericht vom Oktober 2000 wurde darauf hingewiesen, dass im abgelaufenen Jahr große Fortschritte erzielt wurden.

Im Jahr 2001 setzte Estland seine Politik zur Anpassung an den EU-Besitzstand fort, insbesondere bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und bei der Umsetzung des Rechtsrahmens.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde unterstrichen, dass Estland vor allem bei den Postdiensten Fortschritte erzielt hat; im Telekommunikationssektor und in der Informationsgesellschaft wurden bereits bemerkenswerte Fortschritte registriert. Weitere Fortschritte wurden im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung erreicht.

Im Bericht von 2003 wurde festgestellt, dass die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen im Bereich Telekommunikation und Forschung größtenteils, diejenigen in Bezug auf Postdienste teilweise eingehalten wurden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (ex-Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, ex-Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Estland sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze behindern, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Diese Ziele werden durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen ordnungspolitischen Instrumente erreicht.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet Telekommunikation und Postwesen zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an EG-Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird das Schwergewicht auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Bereich Forschung und technologische Entwicklung nimmt Estland seit Juni 1999 am Fünften Rahmenprogramm teil. Im Hinblick darauf wurde im Bildungsministerium eine neue unterstützende Struktur eingerichtet. Ferner hat Estland beschlossen, Wissenschaftler aus den Mitgliedstaaten an der Forschung zu beteiligen. Der gemeinschaftliche Besitzstand bedarf bei seinem derzeitigen Stand keiner Umsetzung in innerstaatliches Recht. Estland muss jedoch darauf achten, dass die Vereinbarkeit der allgemeinen Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand gewährleistet wird. In ihrem Bericht des Jahres 2001 hat die Kommission Estland aufgefordert, ihre Forschungsinfrastrukturen zu verbessern. Der von Estland für den Zeitraum 2002-2006 definierten Forschungs- und Entwicklungsstrategie stimmte das Parlament im Dezember 2001 zu. Diese Strategie dient zur Vorbereitung der jährlichen Aktionspläne in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Ausgaben für die Forschung, Entwicklung und Innovation wurden 2001 erhöht und sollen bis 2006 um 1,5 % steigen. Estland hat außerdem den Wunsch geäußert, am Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) teilzunehmen.

Die Privatisierung und die Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur sind in Estland weit fortgeschritten. Im Januar 1999 hat der Telekommunikationsbetreiber einen großen Anteil des Unternehmens auf dem internationalen Markt öffentlich angeboten. Das neue Telekommunikationsgesetz wurde im Februar 2000 erlassen und schafft den notwendigen Rahmen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Seit dem 1. Januar 2001 wurde der Telekommunikationsmarkt schrittweise geöffnet, was einige Monate später zur Liberalisierung der Ortsgespräche führte.

Der Mobilfunksektor hat sich sehr erfolgreich entwickelt. Im Jahre 2002 betrug die Marktdurchdringung der Mobiltelefondienste 54 % und es gibt in Estland drei Mobiltelefondienstbetreiber. Gleichzeitig nahm die Produktivität des Festanschlusssektors bei ausgewogeneren Preisen rasch zu. Zusätzliche Anstrengungen sind jedoch nötig, um die Gebührenstruktur ausgewogener zu gestalten. Außerdem sind Maßnahmen erforderlich, mit denen gewährleistet wird, dass der Universaldienst durch Sondertarife erschwinglich bleibt.

Im Bericht von 2002 wird festgestellt, dass Estland die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gut durchgeführt und seine rechtliche Grundlage umgesetzt hat. Die Umsetzung des estnischen Rechtsrahmens entspricht weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand, mit Ausnahme der Betreibervorauswahl und aller geforderten Bestandteile des Universaldienstes.

Das Kabelübertragungsgesetz wurde im Februar 1999 erlassen. Es regelt die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten über TV-Kabelnetze und die Aufhebung der Beschränkungen für die Erbringung von Kabeldiensten. Das Gesetz enthält auch Vorschriften über die wechselseitige Kapitalbeteiligung von Telekommunikations- und Kabelnetzbetreibern. Seit dem Inkrafttreten eines Gesetzes im Mai 2001 kann der Markt für Kabelübertragung für den Wettbewerb geöffnet werden.

Der Postdienst ist bereits liberalisiert. Das im Juni 2001 erlassene Postgesetz trat im Januar 2002 in Kraft. Dank dieses Gesetzes wird eine Lizenz für den universellen Postdienst nur an einen Postbetreiber vergeben, der in ganz Estland einheitliche Gebühren erhebt. Die rechtliche Anpassung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, insbesondere was die unabhängige Regulierungsbehörde, die Lizenzvergabe, die Anbieter des Universaldienstes und Vorschriften für die Qualitätskontrolle der Postdienste betrifft.

Im Bereich der Informationsgesellschaft hat Estland weiterhin die Durchführung des Programms "Tigersprung" gefördert. Mit diesem Programm wird das Ziel verfolgt, alle estnischen Schulen mit Computern und Internetanschlüssen auszustatten und ihre Verwaltungen auf Computer umzustellen. Dennoch haben Probleme mit dem Zugang zu Telefonleitungen von ausreichender Qualität in abgelegenen Gebieten und haushaltsrechtliche Beschränkungen zu Verzögerungen geführt. Die Internet-Versorgung ist die dichteste der mittel- und osteuropäischen Länder. Ferner verfolgt Estland die Umsetzung des Aktionsplans 2002-2003 für Informationstechnologien , der im Mai 2001 von der Regierung gebilligt wurde.

Letzte Änderung: 15.01.2004

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