EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Kroatien – Informationsgesellschaft und Medien

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Kroatien – Informationsgesellschaft und Medien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 stellt fest, dass Kroatien auf diesem Gebiet erhebliche Fortschritte gemacht hat. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um den freien Wettbewerb auf dem Rundfunksektor zu verbessern und die Liberalisierung des Marktes für elektronische Kommunikation weiter voranzubringen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand enthält spezifische Regeln zur elektronischen Kommunikation, zu Diensten der Informationsgesellschaft, insbesondere elektronischer Handel und zugangskontrollierte Dienste, sowie zu audio-visuellen Diensten. Bei der elektronischen Kommunikation strebt der Besitzstand danach, Hindernisse für eine effektive Funktionsweise des Binnenmarktes bei den Telekommunikationsdiensten und -netzen aus dem Weg zu räumen, den Wettbewerb zu fördern und die Verbraucherinteressen auf diesem Gebiet zu wahren, einschließlich der allgemeinen Verfügbarkeit moderner Dienste.

Was die audiovisuelle Politik betrifft, so fordert der Besitzstand die Rechtsangleichung mit der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen", die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Fernsehsendungen in der EU schafft. Der Besitzstand beabsichtigt die Einrichtung eines transparenten, vorhersehbaren und effektiven Rechtsrahmens für den öffentlich-rechtlichen und den privatwirtschaftlichen Rundfunk im Einklang mit den europäischen Normen. Der Besitzstand verlangt auch die Fähigkeit, sich an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Training zu beteiligen.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Kroatien hat auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien erhebliche Fortschritte gemacht und hier ein hohes Maß an Rechtsangleichung erzielt. Damit jedoch der Rechtsrahmen ordnungsgemäß angewendet werden kann, müssen die Kapazitäten der beiden nationalen Regulierungsbehörden noch weiter ausgebaut werden.

Die Liberalisierung des Marktes für elektronische Kommunikation muss in allen Segmenten konsequent vorangebracht werden.

VERBUNDENE RECHSTAKTE

Bericht der Kommission [KOM (2009) 533 endgültig – SEK (2009) 1333 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endgültig – SEK(2008) 2694 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 stellte die im Rahmen der Medienreform erzielten Fortschritte dar. Durch neue gesetzliche Bestimmungen konnte die Fähigkeit der Medien zur Selbstregulierung ohne der Kontrolle durch Behörden ausgesetzt zu sein, erhöht werden. Zufriedenstellende Fortschritte waren auch bei der Beteiligung des Landes an europäischen Programmen zur kulturellen Zusammenarbeit zu verzeichnen.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endgültig – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November 2007 hob einige Fortschritte im Bereich der audiovisuellen Politik hervor. Die Frage der Unabhängigkeit der audiovisuellen Landschaft blieb weiterhin problematisch aufgrund des politischen Drucks, dem dieser Bereich ausgesetzt ist.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endgültig – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht von 2006 wird festgestellt, dass im audiovisuellen Bereich ein hohes Niveau der Angleichung erreicht worden ist. Es sind jedoch noch beträchtliche weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu gehört insbesondere die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften über audiovisuelle Medien zu überarbeiten, um einen transparenten, verlässlichen und effizienten Rechtsrahmen zu definieren.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endgültig – SEK(2005) 1424 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 2005 wurde vermerkt, dass der 2003 verabschiedete Rechtsrahmen auf dem Gebiet audiovisueller Medien noch in mehreren Punkten geändert werden musste. Die Kommission machte deutlich, dass sich Kroatien über die Angleichung der Rechtsvorschriften hinaus um eine wirksame und transparente Umsetzung der Vorschriften kümmern und die notwendige Unabhängigkeit der Regulierungsstellen gewährleisten muss.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom April 2004 wies die Kommission auf die Fortschritte hin, die Kroatien im Jahre 2003 insbesondere mit der Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für die Medien bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand gemacht hat. Sie betonte, dass Kroatien in den Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien mittelfristig in der Lage sein sollte, die Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen.

See also

Letzte Änderung: 02.12.2010

Top