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Zypern

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Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 hatte die Europäische Kommission auf bestimmte Punkte hingewiesen, die vor allem den Straßen- und den Seeverkehr betrafen.

Aus dem Bericht vom November 1998 ging hervor, dass im Luftverkehr- und im Straßenverkehrsektor Fortschritte zu verzeichnen, im Seeverkehrsektor jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich waren.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass Zypern Fortschritte bei der Angleichung seines Rechts in allen Verkehrssektoren verzeichnen konnte, eine große Zahl von Rechtsvorschriften jedoch noch umgesetzt werden musste (im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, der Funktion des Schiffregisters, einschließlich der Kontrolle durch den Flaggenstaat).

Die im Bericht 2000 verzeichneten deutlichen Fortschritte betrafen den Land-, Luft- und vor allem den Seeverkehr. In Bezug auf die horizontalen Fragen ist nur eine positive Entwicklung zu verzeichnen: die Erstellung des Schlussberichts über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) vom Oktober 1999, der als Grundlage für die Ausdehnung des transeuropäischen Netzes nach Zypern dienen soll.

Dem Bericht vom November 2001 zufolge ist Zypern bei der Angleichung des grundlegenden legislativen und administrativen Rahmens an den Besitzstand gut vorangekommen. Zypern hat in nahezu allen Bereichen der Verkehrspolitik erhebliche Fortschritte erzielt.

Der Bericht von 2002 stellt fest, dass Zypern bei der Angleichung der Rechtsvorschriften weitere Fortschritte erzielt hat. Dies gilt insbesondere für die Bereiche See- und Straßenverkehr, in denen auch die Verwaltungskapazitäten gestärkt wurden.

Aus dem Bericht für 2003 geht hervor, dass Zypern den meisten seiner Verpflichtungen im Straßen- und Luftverkehr entspricht. Allerdings muss das Land der Verabschiedung der Durchführungsvorschriften Priorität einräumen und seine Verwaltungskapazität vor allem durch Umstellung auf computergestützte Verfahren weiter verstärken, um den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich des Seeverkehrs durchführen zu können.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die gemeinschaftliche Verkehrspolitik erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete:

BEWERTUNG DER LAGE

Im Bereich des Straßenverkehrs wurden Fortschritte erzielt, vor allem in den Bereichen Technologie und Verkehrssicherheit. 2002 wurden eine Reihe von Verordnungen erlassen, die die Ausrüstung von Neufahrzeugen, Kraftomnibussen und Lastkraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern betreffen. Ferner wurde ein Gesetz über die Fahrzeugbesteuerung verabschiedet, mit dem die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich der Besteuerung von Lastkraftfahrzeugen ergänzt wird.

Weiterhin wurden ein Gesetz sowie Verordnungen über Mindeststandards für die Ausbildung von Berufskraftfahrern verabschiedet. Seit Januar 2002 müssen alle Neufahrzeuge auf den Vorder- und Rücksitzen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Dagegen wurden die Vorschriften im Bereich der Gefahrguttransporte noch nicht angeglichen und es sind Anstrengungen erforderlich, um den gemeinschaftlichen Besitzstand auf sozialer und technischer Ebene umzusetzen.

Zypern wurde eine Übergangsregelung bis Ende 2005 hinsichtlich der Verpflichtung zum Einbau und zur Benutzung von Kontrollgeräten bei vorhandenen Fahrzeugen gewährt, die im Binnenverkehr eingesetzt werden.

Im Luftverkehrsektor hat Zypern im Juni 2000 die letzten Änderungen und die überarbeitete Fassung des Eurocontrol-Übereinkommens ratifiziert. Im Jahr 2001 traten mehrere Verordnungen über die Annahme der Eurocontrol-Normen für Ausrüstungen und Systeme für das Flugverkehrsmanagement in Kraft. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Zypern zur Unterzeichnung des multilateralen Übereinkommens zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes wurden im Januar 2000 aufgenommen. Zur Steigerung der Verwaltungskapazitäten hat die Zivilluftfahrtbehörde die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter genehmigt.

Die Verordnungen bezüglich Ausrüstungen und Systeme für das Flugverkehrsmanagement, die die Übernahme der diesbezüglichen EUROCONTROL-Normen ermöglichen sollen, sind 2002 in Kraft getreten. Zypern muss noch Vollmitglied der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) werden und seine Verwaltungskapazität ausbauen.

Für den Seeverkehr hat die zypriotische Regierung Anfang des Jahres 2000 eine restriktivere Politik in Bezug auf die Registrierung zypriotischer Schiffe beschlossen, um die Qualität und das Sicherheitsniveau der unter zypriotischer Flagge fahrenden Schiffe zu verbessern. Im Februar 2000 wurde das Harmonisierte Überprüfungs- und Zertifizierungssystem (HSSC) eingeführt, das zu einer besseren Überwachung der Tätigkeit der Schiffsklassifizierungsgesellschaften beitragen soll.

Im Jahr 2001 hat Zypern seine Rechtsvorschriften vor allem im Bereich der Sicherheitskontrollen angeglichen. Die Vorschriften für die Registrierung veralteter Schiffe wurden verschärft, und es werden strengere Maßnahmen gegenüber Schiffen ergriffen, die nicht den geltenden Standards entsprechen. Gleichwohl liegt der Anteil der infolge einer Hafenstaatkontrolle zurückgehaltenen zyprischen Schiffe deutlich über dem Durchschnitt der unter EU-Flagge fahrenden Schiffe.

Zypern hat 2002 die Rechtsvorschriften über Schiffsausrüstungen in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Abteilung für die Handelsschifffahrt hat begonnen, allen an Bord zyprischer Schiffe tätigen Offizieren Befähigungszeugnisse auszustellen.

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung hat Zypern die Zahl der Besichtiger für das weltweite Netz von Schiffsinspektoren erhöht.

Auch 2003 erscheint die Flagge Zyperns wieder auf der Schwarzen Liste der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle. Die entsprechenden Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich wurden eingerichtet, müssen jedoch noch verstärkt werden. Außerdem müssen in der Handelsmarine dringend computergestützte Verfahren eingeführt werden, insbesondere für die Verwaltung der Schiffsunterlagen. Darüber hinaus muss Zypern die Verabschiedung der Durchführungsvorschriften in Bezug auf die Hafenanlagen und die vorgeschriebenen Überprüfungen abschließen, um den sicheren Betrieb von Autofähren und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 13.01.2004

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