EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Zypern

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(93) 313 endg.Bericht der Kommission KOM (98) 710 endg.Bericht der Kommission KOM (1999) 502 endg.Bericht der Kommission KOM (2000) 702 endg.

2) INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Kommission die Auffassung, dass ein Beitritt Zyperns keine größeren Schwierigkeiten im sozialen Bereich mit sich bringen dürfte. Heute ist die soziale Situation vergleichbar mit derjenigen der Mitgliedstaaten.

Im Bericht vom November 1998 wurde auf Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes verwiesen, es jedoch auch als notwendig bezeichnet, die Anstrengungen fortzusetzen, vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes.

Im Bericht vom November 2000 bestätigt die Kommission gewisse Fortschritte im sozialen Bereich. Vor allem in der Gleichbehandlung und im Arbeitsrecht sei man dem Acquis ein gutes Stück näher gekommen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags vorgesehen (vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Die Beschäftigungssituation ist zufriedenstellend. Mit etwa 3 % ist die Arbeitslosenquote niedrig im Vergleich mit dem EU-Durchschnitt. Beschäftigungsförderungsprogramme werden im Rahmen der Wirtschaftsentwicklungspläne der Regierung aufgestellt und durchgeführt. Eines der Hauptziele ist die Förderung eines produktiveren Einsatzes der Humanressourcen bei Vollbeschäftigung.

Im Bereich des Arbeitsrechts hat Zypern damit begonnen, seine Rechtsvorschriften an die Vorschriften der Europäischen Union anzupassen; jedoch bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen, um die Bestimmungen wichtiger Richtlinien umzusetzen. Im Juni 2000 wurden zwei Gesetze über die Information der Arbeitnehmer und die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen und Betrieben verabschiedet. Die geänderte Europäische Sozialcharta wurde im September 2000 ratifiziert. Im Bereich Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern wurden die grundlegenden EU-Bestimmungen umgesetzt. Der gleichberechtigte Zugang zur Arbeit wird durch eine allgemeine Nichtdiskriminierungsklausel gewährleistet. Der Elternurlaub, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Bekämpfung indirekter Diskriminierungen sind Gegenstand laufender Rechtsetzungsverfahren.

Im Bereich Arbeitsschutz überarbeitet Zypern derzeit seine Rechtsvorschriften. 1997 ist ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten, das den grundlegenden Besitzstand umsetzt. Eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbestexposition am Arbeitsplatz wurde im April 2000 verabschiedet. Die Anpassung im Bereich der Arbeits-schutzkennzeichnung wurde mit einem im Juli 2000 erlassenen Gesetz fortgesetzt.

Ein Gesetz, in dem das allgemeine Prinzip der Nichtdiskriminierung im Bereich der Beschäftigung festgeschrieben ist, wurde im Juli 2000 verabschiedet.

Top