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Slowenien

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Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 512 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1755 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1411 -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Auffassung, dass noch nicht beurteilt werden konnte, ob Slowenien schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll. Eine Teilnahme des Landes nur an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), nicht jedoch an der Euro-Zone, dürfte mittelfristig keinerlei Problem aufwerfen. Allerdings forderte die Kommission Slowenien auf, das Zentralbankgesetz in vollem Umfang mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen und den Bankensektor umzustrukturieren. Nach der Stellungnahme der Kommission müsste Slowenien in der Lage sein, die spekulativen Kapitalzuflüsse einzudämmen, ohne sich systematischer Kapitalverkehrskontrollen zu bedienen.

Nach dem Bericht vom November 1998 hat Slowenien jedoch noch keine großen Fortschritte bei den Vorbereitungen auf eine WWU-Teilnahme erzielt.

In ihrem Bericht von 1999 stellte die Kommission erneut fest, dass Slowenien nur geringe Fortschritte in diesem Bereich erzielt hat; das Zentralbankgesetz war nach Auffassung der Kommission noch immer nicht mit den gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen vereinbar.

Im Bericht vom November 2000 kam man zu dem Schluss, dass Slowenien bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands gewisse Fortschritte erzielt hatte.

Im Bericht vom November 2001 wurde darauf hingewiesen, dass im legislativen Bereich keine neuen Entwicklungen festzustellen seien.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 stellt die Kommission fest, dass mit der Annahme des Zentralbankgesetzes im Juni 2002 beträchtliche Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands erzielt worden sind.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellt die Kommission fest, dass Slowenien die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt und in der Lage ist, den Besitzstand ab dem Zeitpunkt des Beitritts anzuwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tief greifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, wirtschaftspolitische Grundzüge, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, verfolgen eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und in der Preisstabilität ihr vorrangiges Ziel sehen. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Einhaltung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Aufgrund seiner Zugehörigkeit zum früheren Jugoslawien ist Slowenien nie eine typische Planwirtschaft gewesen; vielmehr handelte es sich um ein System der Mitbestimmung mit einer Art Sozialbindung des Eigentums. Slowenien hat mit der Transformation unmittelbar nach seiner Unabhängigkeit im Jahr 1991 begonnen, wobei der Akzent auf der Stabilisierung und weniger auf Reformen lag. Folglich gingen die Privatisierungen nur langsam voran, und der Umfang der Strukturbereinigung blieb begrenzt. Slowenien blieb von der Russland-Krise weitgehend verschont, da es seine Handelsbeziehungen bereits zuvor auf die Märkte der Europäischen Union (EU) neu ausgerichtet hatte. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner ausgedrückt als Kaufkraftstandard belief sich im Jahr 2000 auf 71,6 % des EU-Durchschnitts gegenüber 64,3 % im Jahr 1995. Im Jahre 2003 stellt die Kommission fest, dass das Beschäftigungswachstum stagnierte. Die Erwerbstätigenquote lag bei 63,4 %, während die Arbeitslosenquote auf 6 % anstieg.

Was die Konjunkturdaten anbelangt, so verzeichnete das BIP 1997 ein Wachstum von real 4,6% verglichen mit 3,1 % im Jahr 1996. 1998 wurde das Wirtschaftswachstum im Wesentlichen durch die Ausfuhren erzielt und verlangsamte sich auf 3,9 %. Mit einem Anstieg von 4,9 % erreichte das BIP 1999 ein höheres Wachstum als erwartet, das sich im Jahr 2000 mit einem Anstieg von 4,6 % fortsetzte. Seit 1997 wurde damit im Durchschnitt ein jährliches Wirtschaftswachstum von 4,2 % erzielt. 2001 war das Wachstum aufgrund der rückläufigen privaten Inlandsnachfrage fast ausschließlich auf die Ausfuhren zurückzuführen und ging auf 3,0 % zurück. Während des ersten Quartals 2002 hat sich das BIP-Wachstum weiter verlangsamt und erreichte mit 2,2 % einen der niedrigsten Werte, die bislang zu verzeichnen waren. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass das BIP-Wachstum im Jahre 2002 3,2 % erreichte, und vor allem von der Inlandsnachfrage ausging.

Bei den öffentlichen Finanzen belief sich das Defizit 1997 auf 1,2 % des BIP, was gegenüber dem Überschuss von 0,3 % des BIP von 1996 eine deutliche Verschlechterung darstellt. 1998 hatte sich der Stand der öffentlichen Finanzen mit einem Defizit von 0,8 % wieder verbessert. Dieser Trend zur Verringerung des Defizits hielt 1999 weiter an, als ein Anteil von 0,6 % des BIP erreicht wurde. Im Jahr 2000 dagegen stieg das Defizit der öffentlichen Finanzen auf 1,4 % des BIP - nach den harmonisierten Normen der EU (ESVG95) jedoch wurden 2,3 % registriert. Nach diesen Definitionen belief sich das Staatsdefizit während des Zeitraums 1997-2001 auf rund 2,3 % des BIP. 2001 fiel das Haushaltdefizit höher als erwartet aus und erreichte 2,5 % des BIP. Im Juli 2002 hat das Parlament einen Nachtragshaushalt verabschiedet, in dem das Haushaltsdefizit auf 1,8 % des BIP festgelegt wurde. Die Bruttoauslandsverschuldung ist mit einem Satz von 27,5 % des BIP vergleichsweise gering, weist jedoch eine steigende Tendenz auf. Im Jahre 2002 wurde das Defizit im Staatshaushalt auf 2,6 % des BIP zurückgeführt, was im Vergleich zu dem ursprünglich festgelegten Ziel von 1,6 % ein sehr geringer Rückgang ist.

Die Inflationsrate konnte weiter zurückgeführt werden, wenngleich mit abgeschwächtem Tempo: 1997 belief sie sich auf 8,4 % gegenüber 9,9 % im Jahr 1996. 1997 und 1998 wurden bei der Bekämpfung der Inflation mit 7,9 % bzw. 6 % weitere Fortschritte erzielt. Im darauf folgenden Jahr legte sie mit 8,9 % erneut zu. Seit der Veröffentlichung der Stellungnahme pendelte der Anstieg der Verbraucherpreise um die 8 %-Marke und lag 2001 bei 8,6 %. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Preiserhöhung 2002 7,5 % betrug. Diese Verlangsamung scheint sich 2003 fortzusetzen, im August lag die Rate auf das Jahr gerechnet bei 6,3 %.

Beim Wechselkurs hat Slowenien eine Politik des kontrollierten Floating betrieben. Der effektive Wechselkurs des Tolar wird anhand eines gewichteten Währungskorbs berechnet, der sich aus den Währungen der wichtigsten Exportländer Sloweniens zusammensetzt. 1998 war real eine Aufwertung zu verzeichnen, wohingegen 1999 ein Kursverlust um 2,3 % und im Jahr 2000 um 8,7 % registriert wurde. 2001 ging der Wertverlust nominal auf 6,9 % zurück, was insbesondere auf die positive Entwicklung der Leistungsbilanz zurückzuführen war. Nach der geltenden Wechselkursregelung kann der Kurs innerhalb einer bestimmten Bandbreite gegenüber dem Euro schwanken, wobei jedoch offiziell keine genauen Kurse oder Bandbreiten festgelegt sind. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der effektive Wechselkurs des Tolar zwar real um 2,7 % aufgewertet, nominal jedoch um 2,9 % abgewertet wurde, wodurch sich der Inflationsdruck erhöhte.

Die Leistungsbilanz wies 1997 wie bereits in den Vorjahren einen geringen Überschuss auf. Ende 1998 verwandelte sich dieser Überschuss in ein geringfügiges Defizit, das sich 1999 auf 2,9 % des BIP belief. Sodann ging dieses Defizit trotz der ungünstigen Entwicklung der Terms of Trade leicht zurück und pendelte sich schließlich im Jahr 2000 bei 3,3 % ein. Im Bericht von 2002 wird ein deutlicher Rückgang festgestellt, so dass eine ausgeglichene Leistungsbilanz in greifbare Nähe rückt. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass der Anstieg bei den Exporten und die Verbesserung der Terms-of-Trade eine deutliche Verbesserung der Handels- und Leistungsbilanz bewirkte. Der Leistungsbilanzüberschuss stieg 2002 merklich an und erreichte mit 1,7 % des BIP den höchsten Stand seit 1994. Auch der Zustrom ausländischer Direktinvestitionen erreichte wieder ein Rekordniveau.

Hinsichtlich der Strukturreformen wurde im Bericht von 1998 festgestellt, dass die Privatisierung der im Kollektivbesitz befindlichen Unternehmen annähernd abgeschlossen ist. Slowenien kann als funktionsfähige Marktwirtschaft bezeichnet werden und hat eine zufrieden stellende makroökonomische Stabilität vorzuweisen. Die Umstrukturierung der Unternehmen kommt planmäßig voran. Obgleich Slowenien seit der Erlangung der Unabhängigkeit bei der Privatisierung beträchtliche Fortschritte erzielt hat, ist der Anteil des privaten Sektors an der Produktion - rund 50 bis 55 % - nach wie vor relativ schwach. Als Einstieg in die Rentenreform wurde im Dezember 1999 ein neues Gesetz über Alters- und Invaliditätsrenten verabschiedet, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spielen wirtschaftlich eine wichtige Rolle: 1998 machten sie 99,7 % der Unternehmen aus. In ihrem Bericht von 2002 stellt die Kommission fest, dass der Staat nach wie vor großen Einfluss auf die Wirtschaft nimmt, sich jedoch schrittweise zurückzieht. Das Bankensystem ist generell als solide zu bezeichnen, ist jedoch nur schwach entwickelt und geschützt. Die Fortführung des gegenwärtigen Reformprozesses dürfte Slowenien in die Lage versetzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. In dem Bericht des Jahres 2003 wird festgestellt, dass die Umstrukturierung dem Reformkurs entsprechend fortgeführt wurde, wobei sie jedoch in einigen Sektoren langsam verlief sowie mit uneinheitlichem Erfolg. Die Kommission ermuntert die Regierung des Landes, die Strukturreformen fortzusetzen und insbesondere die Abwicklung der Slowenischen Entwicklungsgesellschaft zu Ende zu führen wie auch die Privatisierung im Finanzsektor voranzubringen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Zur Unabhängigkeit der Zentralbank wurde im Bericht von 1998 festgestellt, dass die Zentralbank zwar ein hohes Maß an Autonomie genießt, ihre Rechtslage jedoch nicht mit den Regeln des gemeinsamen Besitzstands in Einklang stand. Nach dem Bankgesetz hatte die Zentralbank die Möglichkeit, der Regierung kurzfristige Darlehen zu gewähren, wenngleich diese Möglichkeit nie genutzt wurde. Die Bank von Slowenien konnte insofern nicht als unabhängig bezeichnet werden, als sie hinsichtlich ihres Finanzplans und ihres Jahresabschlusses auf das Parlament angewiesen war. Im Juli 2000 wurde dem Parlament eine einschlägige Änderung des Zentralbankgesetzes vorgelegt. Der bevorrechtigte Zugang der staatlichen Behörden zu den Finanzinstituten wurde teilweise abgeschafft. Im Bericht von 2002 wird darauf hingewiesen, dass das neu verabschiedete Gesetz hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank und des Verbots einer Direktfinanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang steht. In Bezug auf den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten sind die als mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand als unvereinbar angesehenen Bestimmungen inzwischen geändert worden. In dem Bericht des Jahres 2003 wird betont, dass die Angleichung an den Besitzstand abgeschlossen ist.

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat Slowenien die Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands zur WWU akzeptiert und richtet sich uneingeschränkt danach. Die Verwaltungsstrukturen für die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands sind vorhanden. Das Land wird nach seinem Beitritt unmittelbar an der WWU teilnehmen, wobei es den Status der Länder genießt, für die eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 122 EG-Vertrag gilt. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Die Regierung hat nicht um Übergangsbestimmungen ersucht. Generell kann man sagen, dass Slowenien die in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen einhält.

Letzte Änderung: 19.03.2004

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