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Community action in the field of mental health
Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit
Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit
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Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit
Die mit der psychischen Gesundheit verbundenen Probleme haben sowohl soziale, wirtschaftliche als auch strukturelle Auswirkungen, die das Wohl der gesamten Bevölkerung betreffen. Deshalb muss durch geeignete Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten über die psychische Gesundheit informiert, ihre Bedeutung gefördert und ihren Störungen vorgebeugt werden.
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Juni 2005 über Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Schlussfolgerungen wurden im Anschluss an die Europäische Ministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation „Psychische Gesundheit: Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen", die vom 12.-15. Januar 2005 in Helsinki stattfand, angenommen.
Sie stützen sich auf eine Reihe von Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit der psychischen Gesundheit verbunden sind, und zwar
Vorrangige Maßnahmen
Die Europäische Ministerkonferenz der WHO zur psychischen Gesundheit hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, auf der Ebene der Mitgliedstaaten einen Aktionsplan im Bereich psychische Gesundheit durchzuführen. Dieser Aktionsplan sollte seine Maßnahmen auf die Verbesserung des Wohlbefindens und der Funktionstüchtigkeit der Betroffenen konzentrieren.
Der Rat betont, dass es notwendig ist, die Bedeutung der weit reichenden sozialen, wirtschaftlichen und strukturellen Aspekte, die mit Fragen der psychischen Gesundheit verknüpft sind, umfassender anzuerkennen und Synergien zwischen dem Aktionsplan und den Ergebnissen der Projekte, die aus den laufenden und künftigen Programmen der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit finanziert werden, anzustreben.
Die Bevölkerung muss außerdem stärker für die Bedeutung der psychischen Gesundheit für jeden Einzelnen und den Nutzen entsprechender Strategien in diesem Bereich sensibilisiert werden.
Die Kommission dürfte im Laufe des Sommers 2005 ein Grünbuch zur psychischen Gesundheit vorlegen. Darin werden Informations-, Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten
Maßnahmen auf der Ebene der Kommission
Die Kommission wird ersucht,
VERWANDTE RECHTSAKTE
Grünbuch der Kommission vom 14. Oktober 2005 „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union" [KOM(2005) 484 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mit diesem Grünbuch eröffnet die Kommission eine breite Debatte über die Problematik der psychischen Gesundheit. Zweck des Grünbuchs ist es, eine öffentliche Konsultation einzuleiten, deren Ergebnisse dazu dienen sollen, die Bekämpfung psychischer Erkrankungen wirkungsvoller zu gestalten und das psychische Wohlergehen in der EU zu fördern. Im Grünbuch werden drei große Interventionsbereiche auf EU-Ebene vorgeschlagen:
Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucher" vom 2. und 3. Juni 2003 zur Bekämpfung der der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen
Mit diesen Schlussfolgerungen weist der Rat nachdrücklich auf die Probleme im Zusammenhang mit der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen hin. Der Rat ruft zu konkreten Maßnahmen auf, um die soziale Eingliederung zu verbessern und die Phänomene der Diskriminierung und Stigmatisierung zu bekämpfen.
Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen [Amtsblatt C 6 vom 9.1.2002]
Mit diesen Schlussfolgerungen ruft der Rat zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung von stress- und depressionsbedingten Problemen sowie zur Förderung der psychischen Gesundheit auf.
Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [Amtsblatt C 86 vom 24.3.2000]
Letzte Änderung: 05.01.2006