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Kooperationsprogramm mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

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Kooperationsprogramm mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

Das Hauptziel dieses Programms ist die Fortführung der Kooperation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 2006/910/EG des Rates vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung.

ZUSAMMENFASSUNG

Den Hintergrund dieses Abkommens bilden zum einen die Politik der Europäischen Union im Hochschulbereich und zum anderen die Beziehungen zwischen der EU und den USA. Die EU will darauf hinwirken, dass die europäische Hochschulbildung weltweit Maßstäbe für Relevanz und Exzellenz setzt, während zugleich die Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Rahmen der bilateralen Beziehungen ausgeweitet werden soll.

Das Programm soll über einen Zeitraum von acht Jahren etwa 274 Projekte unterstützen. Während der Programmlaufzeit werden etwa 6000 Teilnehmer aus der EU und den USA bei Mobilitätsmaßnahmen aktiv werden.

ZIELE DES PROGRAMMS

Mit dem Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung werden verschiedene Ziele verfolgt.

Zu den allgemeinen Zielen zählen die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den beiden Partnern (auch durch das Sprachenlernen), der Ausbau des Wissensstandes über die jeweiligen Kulturen und Institutionen sowie die Verbesserung der Humanressourcenentwicklung, um die durch die globale Wissensgesellschaft entstehenden Herausforderungen besser zu bewältigen.

Die spezifischen Ziele des Programms bestehen darin,

  • die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten zu verstärken;
  • zur Weiterentwicklung von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen beizutragen;
  • die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen, sowohl in deren persönlichem Interesse als auch zur Erreichung der allgemeinen Programmziele;
  • transatlantische Austauschmaßnahmen zwischen den Bürgern der EU und der USA zu fördern.

Die operativen Ziele des Programms bestehen darin,

  • Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Blick auf die Förderung gemeinsamer Studiengänge und Mobilitätsmaßnahmen zu unterstützen;
  • die Qualität der transatlantischen Mobilität von Studierenden zu verbessern - durch Förderung der Transparenz, der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und von Studien- und Ausbildungszeiten sowie gegebenenfalls der akademischen Leistungsnachweise;
  • die Zusammenarbeit zwischen den im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung tätigen öffentlichen und privaten Organisationen mit Blick auf die Förderung von Diskussion und Erfahrungsaustausch zu unterstützen;
  • die transatlantische Mobilität der Fachkräfte zu unterstützen - mit Blick auf die Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses bei Fragen, die für die Beziehungen zwischen den Partnern von Belang sind.

AKTIONEN

Zur Erreichung der Programmziele sieht das Abkommen fünf Aktionsbereiche vor.

Aktion 1 - Gemeinsame Projekte im Rahmen von Zusammenschlüssen

Die Aktion für gemeinsame Projekte von Zusammenschlüssen richtet sich an Hochschulen sowie Berufsbildungseinrichtungen und -organisationen, deren Personal, Studierende und Praktikanten.

Gemeinsame Projekte von Zusammenschlüssen sollten normalerweise die transatlantische Mobilität von Studierenden im Rahmen gemeinsamer Studiengänge beinhalten, wobei diese Mobilität in beiden Richtungen gleich ausgeprägt sein sollte. Ferner sollten sie eine angemessene sprachliche und kulturelle Vorbereitung umfassen.

Gefördert werden doppelte oder gemeinsame Studiengänge bzw. -abschlüsse, die von multilateralen Zusammenschlüssen von Hochschuleinrichtungen aus der EU und den USA eingerichtet und verwaltet werden. Dies umfasst auch Stipendien für Studierende, Dozenten und Verwaltungspersonal.

Aktion 2 - Exzellenz-Projekte zur Mobilität

Diese Aktion dient der Förderung der Studierendenmobilität, und zwar primär im Kontext von Zusammenschlüssen von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, die nachweislich Spitzenleistungen erzielt haben (einschließlich Projekten, die bereits im Rahmen der bisherigen Abkommen Finanzhilfen erhalten haben).

Aktion 3 - Strategieorientierte Maßnahmen

Die Zielgruppe dieser Aktion sind Organisationen im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung. Gefördert werden beispielsweise Studien, Konferenzen, Seminare, Arbeitsgruppen oder Benchmarking-Arbeiten.

Aktion 4 - „Schuman-Fulbright"-Stipendien

Die Zielgruppe dieser Aktion sind junge Fachkräfte (auch in der Ausbildung), die ein Studium oder eine Ausbildung in Bereichen absolvieren möchten, die für die EU-USA-Beziehungen von besonderer Bedeutung sind (insbesondere Entscheidungsträger, Vertreter der Sozialpartner und Journalisten).

Aktion 5 - Ehemaligenvereinigung (Alumni-Verband)

Diese Programmaktion unterstützt Vereinigungen ehemaliger Studierender, die im Rahmen des Programms an Austauschmaßnahmen teilgenommen haben.

VERWALTUNG DES PROGRAMMS

Es wird ein gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, dem jeweils gleich viele Vertreter beider Parteien angehören. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Überprüfung der im Rahmen des Abkommens vorgesehenen Kooperationsaktivitäten
  • Vorlage eines halbjährlichen Berichts an die Parteien über Verlauf, Stand und Wirksamkeit der gemäß dem Abkommen durchgeführten Kooperationsaktivitäten.

Die Finanzierung der Aktivitäten im Rahmen des Programms wird zu gleichen Teilen von den beiden Partnern getragen. Das Budget des vorgeschlagenen Programms für den Zeitraum 2006-2013 wird höchstens 46 Mio. EUR betragen, sofern die Vereinigten Staaten Finanzmittel in der gleichen Höhe bereitstellen.

HINTERGRUND

Am 18. Mai 2005 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über eine stärkere Partnerschaft zwischen der EU und den USA, in der im Einklang mit der Lissabon-Strategie die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung als wichtiges Instrument zur Förderung der Wissens- und Innovationsdynamik erkannt und zur Erneuerung und Intensivierung des laufenden Abkommens im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung aufgerufen wird.

Mit dem neuen Abkommen wird das Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung 2000-2005 erneuert, das mit einem Abkommen aus dem Jahr 1995 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika eingerichtet worden war.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2006/910/EG

Erster Tag des auf die Notifizierung folgenden Monats

-

ABl. L 346 vom 9.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung [Amtsblatt L 346 vom 9.12.2006]

Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2005 über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung [KOM(2005) 274 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission erstattet über die Umsetzung des Kooperationsprogramms zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten Bericht. Bezug nehmend auf die positive externe Evaluierung unterstreicht die Kommission den Erfolg des Programms beim Aufbau langfristiger transatlantischer Partnerschaften in Hochschul- und Berufsbildung. Nahezu alle Projekte konnten erfolgreich einen Studierendenaustausch auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Lehrpläne etablieren. Im Bericht wird betont, dass die Programme das Ziel einer Qualitätsverbesserung in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht haben.

Die Kommission geht ferner auf die Anregungen der Sachverständigen zur Verbesserung bestimmter Aspekte der Programme ein, stellt gleichzeitig aber klar, dass es keine grundlegenden Mängel gibt. Sie erwähnt außerdem, dass es aufgrund der unzureichenden Mittelausstattung ungenutztes Potenzial gibt.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Eine stärkere Partnerschaft zwischen EU und USA und ein offenerer Markt für das 21. Jahrhundert [KOM(2005) 196 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

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Letzte Änderung: 15.12.2006

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