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Qualität der Hochschulbildung

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Qualität der Hochschulbildung

Europa ist weltweit führend im Bildungsbereich. Um diese Führungsrolle beizubehalten, empfahlen die europäischen Bildungsminister die Einrichtung von Qualitätsbewertungs- und Qualitätssicherungsmechanismen für die Hochschulsysteme.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates 98/561/EG vom 24. September 1998 betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung.

ZUSAMMENFASSUNG

1998 vereinbarten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, transparente Qualitätsbewertungs- und Qualitätssicherungssyteme im Bereich der Hochschulbildung zu schaffen. Um die Qualität der Hochschulbildung unter Berücksichtigung der einzelstaatlichen Bedingungen, der europäischen Dimension und der weltweiten Anforderungen zu sichern und zu verbessern, sollten diese Systeme folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der mit der Qualitätsbewertung und -sicherung beauftragten Stellen;
  • die Bewertungsverfahren müssen dem institutionellen Selbstverständnis der Hochschulen angepasst sein;
  • sowohl interne Bewertung als auch externe Bewertung;
  • Beteiligung aller Betroffenen (Lehr- und Verwaltungskräfte, Studenten, ehemalige Studenten, Sozialpartner, Berufsvereinigungen, ausländische Sachverständige);
  • Veröffentlichung der Ergebnisse der Bewertungsverfahren.

2006 forderte eine gemeinsame Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung interner QS-Systeme gemäß den in Bergen im Kontext des Bologna-Prozesses angenommenen Normen und Richtlinien sowie zur Aufstellung eines Europäischen Registers von Agenturen zur Qualitätssicherung (EQAR) auf. Die Empfehlung rief die Mitgliedstaaten auf, ihren Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit zu geben, unter den Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsagenturen auf der EQAR-Liste eine Agentur auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und ihrem Profil entspricht, vorausgesetzt, dies ist mit ihren nationalen Rechtsvorschriften vereinbar oder wird von ihren nationalen Behörden gestattet.

Drei-Jahres-Berichte

Über die Fortschritte bei der QS in der Hochschulbildung werden Berichte vorgelegt. Trotz gewisser Fortschritte wurden einige Defizite festgestellt. Im Bericht von 2014 werden Mängel in Hinblick darauf angeführt, in welcher Weise Reformen der Hochschulbildung wie die Ausweitung des Zugangs, die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Internationalisierung oder die Verbesserung der Doktorandenausbildung und der Personalentwicklungsstrategien durch die QS unterstützt werden. Um diese Mängel zu beheben, muss die QS die Schaffung einer internen Qualitätskultur in Hochschuleinrichtungen fördern und mehr bieten als nur Listen zum Abhaken.

Es muss über einen sektorspezifischen Ansatz für die QS nachgedacht werden sowie über die Frage, ob es möglich ist, Grundprinzipien und Leitlinien festzulegen, die für alle Bereiche gelten und auf alle Qualifikationen anwendbar sind.

Geplante Maßnahmen

Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit bei der QS auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens gehören:

  • Konsultation zur Notwendigkeit und Realisierbarkeit einer verbesserten Kohärenz der QS in verschiedenen Teilbereichen der Bildung;
  • Überarbeitung der Europäischen Standards und Leitlinien (ESG) mit dem Schwerpunkt auf der Anhebung der Qualitätsstandards statt auf verfahrensorientierten Ansätzen sowie auf der Ausweitung ihres Anwendungsbereichs;
  • Synergien zwischen bestehenden Instrumenten - weitere Förderung von Transparenzinstrumenten, die die Qualitätssicherung unterstützen, wie EQR, ECTS, Eqavet und Europass;
  • Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um mehr QS-Agenturen darin zu bestärken, die Registrierung beim EQAR zu beantragen, und es ausländischen, im EQAR registrierten Agenturen zu ermöglichen, innerhalb ihrer Hochschulsysteme tätig zu werden;
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der QS auf internationaler Ebene durch einen politischen Dialog mit Partnern und als Grundlage für Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen weltweit (durch Erasmus+).

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Empfehlung 98/561/EG

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ABl. L 270 vom 7.10.1998

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 2006/143/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (Amtsblatt L 64 vom 4.3.2006).

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (KOM(2009) 487 endg. vom 21.9.2009).

Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (COM(2014) 29 final vom 28.1.2014 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 über die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung (Amtsblatt C 183 vom 14.6.2014).

Letzte Änderung: 06.07.2014

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