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Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda

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Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda

Nach der Annahme einer europäischen sozialpolitischen Agenda (Juni 2000) legt die Kommission nun eine Halbzeitüberprüfung vor, um die erreichten Ergebnisse zu bewerten und die neuen sozialpolitischen Maßnahmen auf ein Europa mit 25 Mitgliedstaaten auszurichten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda [KOM(2003) 312 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

1. Diese Mitteilung, die auf der Grundlage einer von der Kommission organisierten Konferenz erstellt wurde, enthält eine Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda der Kommission für den Zeitraum 2000-2005 im Rahmen der Lissabon-Strategie. In diesem Rahmen sollen die Durchführung der sozialpolitischen Agenda überprüft und neue Maßnahmen zu Umsetzung der Agenda beschlossen werden.

BISHERIGE FORTSCHRITTE 2000-2003

2. Der politische Gesamtrahmen von Lissabon war das Fundament der sozialpolitischen Agenda, die im Juni 2000 von der Kommission initiiert wurde. Während der letzten drei Jahre waren die Arbeiten zur Umsetzung dieser Agenda auf Maßnahmen ausgerichtet, die die Voraussetzungen für ein fortgesetztes hohes, nicht inflationäres Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wohlstand und sozialen Zusammenhalt schaffen sollten.

3. Bisher haben die durchgeführten Reformen, trotz der deutlichen Anzeichen für eine Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit und der steigenden Arbeitslosigkeit, zu beträchtlichen strukturellen Veränderungen geführt, insbesondere zur Schaffung von fast 10 Millionen Arbeitsplätzen seit der Einführung der europäischen Beschäftigungsstrategie (1997), zum Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit und zu einer höheren Erwerbsquote, die von 62,3 % im Jahr 1999 (dem Jahr vor der Einführung der sozialpolitischen Agenda) auf 64,3 % im Jahr 2002 gestiegen ist.

4. Was die soziale Lage anbelangt, so können aufgrund der fehlenden Daten die Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und bei der Förderung der sozialen Integration nur schwer kontrolliert werden. Allerdings dürften die Verbesserungen im Beschäftigungsbereich, insbesondere der Rückgang der strukturellen Arbeitslosigkeit, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beigetragen haben.

5. Da sich die Kommission der Rolle der Sozialpolitik als Produktionsfaktor und Bestandteil der dynamischen Entwicklung der Volkswirtschaften bewusst ist, deckt ihr Konzept für die sozialpolitische Agenda zehn verschiedene Bereiche ab, darunter:

  • Investitionen in Forschung, Bildung und Berufsbildung, die das Humankapital einer Wissensgesellschaft stärken, die Produktivität steigern und soziales Scheitern verringern;
  • Investitionen in hohe Leistungsstandards am Arbeitsplatz, die die Produktivität steigern und Verluste durch Unfälle verringern;
  • Investitionen in aktive Maßnahmen in den Bereichen Integration und Chancengleichheit für alle, um benachteiligte Gruppen in das Wirtschaftleben einzubeziehen;
  • Investitionen in den sozialen Frieden, um soziale Konflikte oder kostspielige Arbeitskämpfe auf ein Minimum zu reduzieren.

6. Diese Bereiche wurden dank der aktiven Rolle abgedeckt, die die sozialpolitische Agenda einer breiten Palette von Akteuren -insbesondere den Organen, Institutionen und Agenturen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten, einschließlich den regionalen und lokalen Behörden, den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen - einräumt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Beteiligung eine Stärke der Agenda darstellt und dieser Ansatz rigoros weiterverfolgt werden muss.

7. In der sozialpolitischen Agenda wird außerdem die Notwendigkeit betont, eine geeignete Kombination der verschiedenen, auf europäischer Ebene verfügbaren Instrumente zu finden: offene Koordinierungsmethode, Rechtsvorschriften, sozialer Dialog, Strukturfonds, Aktionsprogramme, Mainstreaming-Maßnahmen, Politikanalyse und Forschung. Während der ersten Hälfte der Durchführung der Agenda wurden diese Instrumente sehr intensiv genutzt.

ZU ERZIELENDE FORTSCHRITTE

8. In der ersten Hälfte der Laufzeit der sozialpolitischen Agenda sind so gut wie alle Aktionen wie vorgesehen auf den Weg gebracht worden. In der zweiten Hälfte geht es nun darum, mit besonderer Aufmerksamkeit zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Prioritäten und Maßnahmen betreffen folgende Bereiche: Wachstum und Qualität der Arbeitsplätze, Wandel der Arbeitsumwelt, Bekämpfung der Ausgrenzung und Diskriminierung, Modernisierung des Sozialschutzes, Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Stärkung der sozialen Dimension der Erweiterung und der Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Mehr und bessere Arbeitsplätze

9. Unter Beibehaltung des Ziels, die Beschäftigungsquote bis 2010 so nahe wie möglich an 70 % heranzubringen, gründet sich die neu gestaltete Beschäftigungsstrategie auf drei übergreifende Ziele: Vollbeschäftigung durch steigende Beschäftigungsquoten, Qualität und Produktivität der Arbeitsplätze, Zusammenhalt und einen integrierenden Arbeitsmarkt.

10. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission Vorschläge für die beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen wie die Überführung von nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung und eine öffentlichkeitswirksamere Behandlung der Problematik der Zuwanderung angenommen. Zusammen mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik sind diese Leitlinien Teil eines Orientierungspakets, um mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

11. Darüber hinaus hat die Kommission die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Angriff genommen, der das wichtigste Finanzinstrument der europäischen Beschäftigungsstrategie darstellt, sowie die Einleitung der zweiten Phase der Gemeinschaftsinitiative EQUAL im Jahr 2004, die die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt fördern soll.

Wandel in der Arbeitsumwelt durch Herbeiführung eines neuen Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit in den Arbeitsbeziehungen

12. Die Schlüsselbotschaft, die der Lissabon-Strategie zugrunde liegt, lautet „Umgestaltung", d. h. Wandel als Faktor für Erneuerung, Dynamik und Innovation der Wirtschaft, Förderung von Wachstum und Produktivität.

13. Die Kommission weiß, wie wichtig Partnerschaft und branchenübergreifender und sektoraler sozialer Dialog für den Wandel sind und beabsichtigt daher, die Vorschriften auszubauen und bewährte Verfahren zu fördern. Im Hinblick auf die Ausrichtung dieser Aktivitäten plant die Kommission, die Repräsentativitätsstudie fortzusetzen und Monografien über die Sozialpartner zu erstellen.

14. Der Konvergenzprozess im Rahmen der Erweiterung erhöht noch die Notwendigkeit, den wirtschaftlichen und sozialen Wandel zu bewältigen, damit dieser zu einer dauerhaften Verbesserung des Lebensstandards beiträgt. Im Hinblick auf die Erweiterung plant die Kommission verschiedene Maßnahmen, so die Überprüfung des Europäischen Zentrums zur Beobachtung des Wandels, das Teil der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist.

15. Die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) und die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind weitere grundlegende Prioritäten während der zweiten Hälfte der Durchführung der sozialpolitischen Agenda.

Bekämpfung der Armut und jeglicher Form von Ausgrenzung und Diskriminierung

16. Solidarität und soziale Integration sind die Grundlagen für ein hohes Maß an sozialem Zusammenhalt, wie die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon anerkannt haben. Im Zuge der Erweiterung erhalten soziale Ausgrenzung und Armut einen immer höheren Stellenwert.

17. Die Kommission behält daher ihren integrierten und umfassenden Ansatz bei, der Armut und Ausgrenzung einbezieht. Die geplanten Maßnahmen sind auf drei Hauptbereiche ausgerichtet: soziale Integration und Überprüfung der Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung im Jahr 2004, Aktionsplan zur Integration von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2005 sowie die künftige Strategie für die Bekämpfung von Diskriminierungen, die ebenfalls 2005 auf dem Plan steht.

Modernisierung des Sozialschutzes

18. Die Modernisierung des europäischen Sozialmodells erfordert einen besseren Sozialschutz, um die Entwicklung hin zu einer wissensbasierten Wirtschaft mit veränderten Gesellschafts- und Familienstrukturen zu begleiten. Diese Modernisierung sollte sich auf die Rolle des Sozialschutzes als Produktionsfaktor stützen.

19. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Sozialschutzes die zunehmende Einbeziehung aller betroffenen Akteure auf allen Ebenen erfordert und schlägt die offene Koordinierungsmethode vor, um die soziale Dimension der Strategie von Lissabon zu stärken. Die Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode ermöglicht den allmählichen Übergang zu einem vereinfachten Verfahren des Sozialschutzes und einem Austausch bewährter Verfahren zur besseren Koordinierung der Gesundheitsversorgung.

Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen

20. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter übergreifend in der gesamten Sozialagenda umgesetzt und durch eine Reihe spezifischer Maßnahmen ergänzt werden muss.

21. Zu den für die zweite Halbzeit der Durchführung der sozialpolitischen Agenda angekündigten Maßnahmen gehören ein Vorschlag für eine Richtlinie über Gleichbehandlung und Beseitigung der Diskriminierung (2003), ein Bericht für die Frühjahrstagung des Rates (2004) über die Entwicklungen in Richtung auf die Gleichstellung der Geschlechter und der für 2005 geplante Vorschlag zur Verlängerung der Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Stärkung der sozialen Dimension der Erweiterung und der Außenbeziehungen der Europäischen Union

22. Die Erweiterung und die Außenbeziehungen stellen eine Herausforderung und eine Chance für Gemeinschaftsmaßnahmen im Sozialbereich dar. Der Austausch von Erfahrungen und Strategien mit den Beitrittsländern muss daher entwickelt werden, und eine integrierte Wirtschafts- und Sozialagenda, die dem europäischen Konzept in den internationalen Gremien entspricht, muss gefördert werden.

23. Ab 2003 intensiviert die Kommission die Begleitung der gesetzgeberischen und politischen Entwicklungen in den zehn Beitrittsländern im Hinblick auf deren optimale Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Eine gute Vorbereitung auf den Beitritt, die die neuen Mitgliedstaaten mit den Politikfeldern und Arbeitsmethoden der Union vertraut machen soll, ist die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen sowie an der Arbeit von Agenturen.

24. Auf dem Feld der internationalen Kooperation sollte nach Ansicht der Kommission die soziale Dimension in den Außenbeziehungen der EU sowie ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und bei der bilateralen Kooperation aktiv gefördert werden.

Kontext

25. Die Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda bietet die einmalige Gelegenheit, die bisherigen Ergebnisse zu bewerten und die Schlüsselmaßnahmen auf das Europa mit 25 Mitgliedstaaten auszurichten; die Wahrung der sozialen Errungenschaften wird darin als oberste Priorität angesehen. Für die Zeit nach 2005 hat die Kommission eine Gruppe hochrangiger Experten (pdf) einberufen, um die künftige Sozial- und Beschäftigungspolitik der EU zu erörtern.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen Agenda - Eine Bilanz [KOM(2003) 57 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Anzeiger über die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda [KOM(2002) 89 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen Agenda - Übersichtstabelle [KOM(2001) 104 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Sozialpolitische Agenda [KOM(2000) 379 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 10.02.2005

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