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Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene

Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene

 

ZUSAMMENFASSUNG

WIE SETZT DIE EU IHRE AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK UM?

Anhand ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die alle Bereiche der Außenpolitik und alle Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der EU abdeckt.

Die GASP umfasst zudem eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), durch die Aspekte der Verteidigung sowie der militärischen und zivilen Krisenbewältigung der EU-Politik abgedeckt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU unterliegt bestimmten Vorschriften und Verfahren:

Beschlussfassung

Der Europäische Rat (ein Gipfel, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammensetzt und sich mindestens viermal im Jahr trifft) ermittelt die strategischen Interessen der EU, legt die Ziele fest und definiert die allgemeine Ausrichtung der GASP.

Unter Berücksichtigung dieser Ziele und der strategischen Ausrichtung stimmt der Rat der Europäischen Union über Maßnahmen oder Standpunkte ab, die im Rahmen der GASP ergriffen bzw. eingenommen werden sollen.

Während Beschlüsse, die im Rat der Europäischen Union getroffen werden, Einstimmigkeit voraussetzen, können Aspekte der Beschlüsse durch Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden, d. h. mit 55 % der Stimmen der EU-Länder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Durchführung

Die GASP wird durch den Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik umgesetzt.

Der Hohe Vertreter wird durch den diplomatischen Dienst der EU, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union besitzt keinerlei Zuständigkeit im Bereich der GASP (Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union – EUV), außer bei:

der Kontrolle der Rechtmäßigkeit restriktiver Maßnahmen (z. B. Sanktionen), die von der EU gegen natürliche und juristische Personen verhängt werden;

der Überwachung der Durchführung der GASP durch die EU-Organe.

Finanzierung

Die EU-Länder finanzieren Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.

Sonstige operative Ausgaben werden aus dem Gesamthaushalt der EU finanziert.

HINTERGRUND

Die GASP in ihrer heutigen Form, einschließlich der Position des Hohen Vertreters und des EAD, wurde im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon geschaffen.

Letzte Aktualisierung: 08.12.2015

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