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Erklärungen und Protokolle im Anhang des Vertrags

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Erklärungen und Protokolle im Anhang des Vertrags

EINLEITUNG

In den Anhang des Vertrags von Nizza wurden zahlreiche Protokolle zum Vertrag und von der Regierungskonferenz angenommene Erklärungen aufgenommen. Die Protokolle sind in gleicher Weise rechtsverbindlich wie der Vertrag selbst. Sie sind ihm gleichgestellt. Die Erklärungen dagegen haben lediglich politischen Wert.

Der Anhang enthält vier Protokolle:

Die 24 Erklärungen betreffen insbesondere:

  • die Zukunft der Union;
  • den Tagungsort des Europäischen Rats;
  • die Schwelle für die qualifizierte Mehrheit;
  • den gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten in den Beitrittsverhandlungen zur Verteilung der Sitze im Parlament, zur Stimmengewichtung im Rat, zur Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen in einer Union mit 27 Mitgliedstaaten;
  • den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz.

ERKLÄRUNG ZUR ZUKUNFT DER UNION

In Erklärung Nr. 23 im Anhang des Vertrags von Nizza rufen die Staaten zu einer breiter angelegten und eingehenderen Diskussion über die Zukunft der Union auf. Im Rahmen dieser Diskussion sollen folgende vier Fragen behandelt werden:

  • die Abgrenzung der Zuständigkeiten;
  • der Status der Charta der Grundrechte;
  • die Vereinfachung der Verträge;
  • die Rolle der nationalen Parlamente.

Die Erklärung sieht vor, dass nach diesen Vorarbeiten 2004 erneut eine Regierungskonferenz einberufen wird, zu der diejenigen Bewerberstaaten, die ihre Beitrittsverhandlungen mit der Union bis dahin abgeschlossen haben, zur Teilnahme eingeladen werden.

Somit schlägt diese Erklärung vor, die Reform der Institutionen über die Ergebnisse der RK 2000 hinaus weiterzuverfolgen, um tatsächlich zufrieden stellende Lösungen für das effiziente und demokratische Funktionieren einer erweiterten Union mit 27 oder mehr Mitgliedstaaten zu finden.

TAGUNGSORT DES EUROPÄISCHEN RATS

Erklärung Nr. 22 im Anhang des Vertrags von Nizza sieht vor, dass „ab dem Jahr 2002 ... eine Tagung des Europäischen Rates unter jedem Vorsitz in Brüssel [stattfindet]. Sobald die Union achtzehn Mitglieder zählt, finden alle Tagungen des Europäischen Rates in Brüssel statt." Diese Erklärung betrifft nur die formellen Tagungen des Europäischen Rats. Dem jeweiligen Vorsitz steht es frei, informelle Tagungen des Europäischen Rats am Ort seiner Wahl abzuhalten.

Dieses Protokoll bestimmt, dass nach dem Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags im Juli 2002 das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten der EGKS auf die Europäische Gemeinschaft übergehen. Der Nettowert dieses Vermögens und dieser Verbindlichkeiten ist für die Forschung im Bereich Kohle und Stahl vorgesehen.

Letzte Änderung: 28.09.2007

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