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IKT-Infrastrukturen für die e –Wissenschaft

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IKT-Infrastrukturen für die e –Wissenschaft

Die Hardwareleistung in den Bereichen wie Rechenkapazität, Speicherkapazität und Netzgeschwindigkeit nimmt ständig zu. Daraus ergeben sich neue Anforderungen im Bereich der e -Infrastrukturen. Daher ist es unerlässlich, die IKT in allen Phasen des Wissenschaftsprozesses anzupassen. Durch Investitionen in e -Infrastrukturen können Wachstum und Beschäftigung gefördert und eine wissenschaftliche Renaissance erreicht werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft [KOM(2009) 108 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung soll den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), auch „ e-Infrastrukturen “ genannt, im Bereich der „ e-Wissenschaft “ fördern.

Das Potenzial von e -Infrastrukturen

Die Hardwareleistung in Bereichen wie Rechenkapazität, Speicherkapazität und Netzgeschwindigkeit nimmt stetig zu. Sie genügt neuen Anforderungen in Bezug auf computergestützte Modellierungen und Simulationen in Bereichen wie der Erforschung der Klimaveränderungen oder der individuellen Behandlung und ist mit Herausforderungen für die Gestaltung der e-Infrastrukturen verbunden.

Daher müssen IKT in allen Phasen des Wissenschaftsprozesses eingeführt werden, um eine effiziente Zusammenarbeit der Forscher zu gewährleisten. Gleichzeitig kann auf diese Weise der Forschungsbereich ausgedehnt werden, was langfristig zu einer wissenschaftlichen Renaissance führen und zum Erfolg der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beitragen wird.

Gegenwärtiger Zustand der e -Infrastrukturen

Das Rahmenprogramm der Europäischen Kommission für Forschung und technologische Entwicklung hat die Entwicklung und den Aufbau von e -Infrastrukturen unterstützt, um wissenschaftliche Spitzenleistungen sowie Innovation und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Das Forschungsnetz GÉANT ist das weltweit größte Multi-Gigabit-Kommunikationsnetz, das der Forschung und Bildung dient. In Europa wird es stark genutzt und verbindet 34 nationale Forschungs- und Bildungsnetze (NREN).

E -Wissenschaftsgrids (für Disziplinen wie Hochenergiephysik und Bioinformatik) werden ebenfalls in Europa genutzt, insbesondere EGEE, ein multidisziplinäres Grid mit über 80 000 Computern an 300 Standorten in 50 Ländern weltweit.

Wissenschaftliche Daten erfordern neue Werkzeuge und Methoden. In Europa werden neue Projekte entwickelt, um alle Arten wissenschaftlicher Quellen mit Hilfe von e -Infrastrukturdiensten zugänglich zu machen.

Das Strategieforum ESFRI hat die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für das Hochleistungsrechnen als Priorität bezeichnet, wenn es um die Steigerung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Europas und um sozioökonomische Herausforderungen geht. Das gemeinsame Handeln der Mitgliedstaaten und der Kommission führte zur Schaffung von PRACE, einer neuen europäischen e -Infrastruktur für Hochleistungsrechner.

Globale virtuelle Forschungsgemeinschaften entwickeln sich rasch, was neue Perspektiven der Zusammenarbeit in der weltweiten Forschung eröffnet.

Europäische Strategie im Bereich der e - Infrastrukturen

Die Kommission schlägt eine erneuerte Strategie vor, um den Herausforderungen der e-Science bis 2020 und darüber hinaus zu begegnen. Diese Strategie basiert auf drei miteinander verbundenen Pfeilern:

GÉANT muss weiterhin seine Leistungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit den NREN steigern, um Forschern, Lehrenden und Studierenden den Zugang zu Ressourcen und Einrichtungen zu erleichtern. Dabei müssen sowohl die fortgeschrittenen als auch die sich entwickelnden Regionen einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten sollten das GÉANT-Netz prioritär als Versuchsplattform nutzen.

Die Unternehmen werden aufgefordert, die europäischen e -Wissenschafts-Grids zu nutzen. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten nationale Grid-Initiativen (NGI) entwickeln. Die Europäische Kommission sieht eine verbesserte Abstimmung zwischen europäischen und weltweiten e-Wissenschafts-Grids vor.

Der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen soll durch Entwicklung einer datenzentrierten Wissenschaft verbessert werden. Die Mitgliedstaaten haben in diesem Bereich die Aufgabe, in wissenschaftliche Dateninfrastrukturen zu investieren und den Austausch der bewährten Praxis zu fördern.

Die nächste Generation von Hochleistungsrechenanlagen muss aufgebaut werden. Die Europäische Union soll nämlich die ESFRI-Ziele umsetzen und bis 2010 eine Leistung im Peta-Flop-Bereich erreichen und bis 2020 den Übergang zum Rechnen im Exa-Maßstab ermöglichen. Forschung und Entwicklung in Bezug auf die grundlegenden Hardware- und Software-Technologien müssen demnach verstärkt werden, um Hochleistungsrechner einzuführen. Die vorbereitenden Arbeiten von PRACE stellen einen Ausgangspunkt für die Mitgliedstaaten dar, die aufgefordert werden, auch in die damit zusammenhängenden Forschungsgebiete zu investieren. Mittelfristig erstellt die Kommission eine europäische strategische Planung für das Hochleistungsrechnen, die Komponenten, Systeme, Software und die benötigten Dienste abdeckt.

Die Mitgliedstaaten werden außerdem aufgefordert, die Infrastrukturen in den Dienst von Wissenschaft und Forschung zu stellen, um globale virtuelle Forschungsgemeinschaften betreiben zu können.

Hintergrund

Auf der Ratstagung in Ljubljana 2008 gelang es, eine neue Vision für den Europäischen Forschungsraum auf der Grundlage des freien Wissensverkehrs „fünfte Grundfreiheit“ zu beschreiben. Darüber hinaus unterstrich der Aho-Bericht vom Mai 2008 die Bedeutung der Entwicklung von Infrastrukturen bei der Verbreitung der e -Wissenschaft. Diese stellt eine neue wissenschaftliche Revolution dar. Es ist für die Europäische Union äußerst wichtig, die Spitzenposition bei der Innovation in diesem Bereich einzunehmen.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

  • GÉANT (EN)
  • EGEE (EN)
  • ESFRI (EN)
  • PRACE (EN)

Letzte Änderung: 20.05.2009

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