EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Umgang von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen mit geistigem Eigentum

Umgang von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen mit geistigem Eigentum

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2008/416/EG zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Der Zweck der Empfehlung besteht darin, den Umgang von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in EU-Ländern mit geistigem Eigentum (IP) und Wissenstransfer zu verbessern.

In dieser Empfehlung fordert die Europäische Kommission die EU-Länder auf, Strategien und Leitlinien zu erarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse öffentlich finanzierter wissenschaftlicher Forschung für kommerzielle oder anderweitige Forschung genutzt werden, um die Übernahme von Innovationen zu fördern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sollten ihr geistiges Eigentum so handhaben, dass sie den Wissenstransfer fördern, insbesondere durch die Vergabe von Lizenzen und die Ausgründung von Unternehmen.

Um den Umgang von europäischen Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen mit IP und Wissenstransfer zu verbessern, legt diese Empfehlung eine Reihe an Grundsätzen fest, an die sich EU-Länder halten müssen, wenn sie ihre Strategien oder Leitlinien erarbeiten.

In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen fordert die Kommission die EU-Länder auf:

  • den Wissenstransfer zu einem vorrangigen Ziel für Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen zu erklären;
  • die Hochschulen und die öffentlichen Forschungseinrichtungen aufzufordern, Maßnahmen zum Umgang mit geistigem Eigentum gemäß dem in Anhang I enthaltenen Praxiskodex der Empfehlung auszuarbeiten und umzusetzen;
  • den Ausbau der Kapazität und Fähigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Einstellung innerhalb von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen zu fördern;
  • die Verbreitung von Forschungsergebnissen, die mit öffentlichen Mitteln geschaffen wurden, zu ermöglichen, wobei der angemessene Schutz des geistigen Eigentums zu garantieren ist;
  • zusammenzuarbeiten, um die Konsistenz ihrer jeweiligen Eigentümerregelungen so zu verbessern, dass die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer in Forschung und Entwicklung auf internationaler Ebene erleichtert werden;
  • die in dieser Empfehlung dargelegten Grundsätze als Grundlage zu nutzen, um nationale Leitlinien und Strategien hinsichtlich des Umgangs mit geistigem Eigentum, des Wissenstransfers und neuer Finanzierungsregelungen oder für den Abschluss von Vereinbarungen zur Forschungszusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU zu erarbeiten und anzupassen;
  • über die Umsetzung des Praxiskodex zu wachen;
  • zum gegenseitigen Vorteil aller beteiligten Partner eine gleichberechtigte und faire Behandlung internationaler Forschungsvorhaben im Hinblick auf Eigentümerschaft zu gewährleisten;
  • eine nationale Kontaktstelle zu benennen, die Maßnahmen bezüglich des Wissenstransfers zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und dem privaten Sektor koordinieren soll;
  • die in Anhang II der Empfehlung dargelegten vorbildlichen Praktiken zu prüfen und umzusetzen, wobei dem nationalen Kontext Rechnung zu tragen ist;
  • die Kommission bis zum 15. Juli 2010 und danach alle zwei zwei Jahre über die gemäß dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen sowie über deren Auswirkungen zu unterrichten.

In dem Verhaltenskodex für Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen sind Grundsätze aufgeführt, die öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Festlegung oder Überarbeitung ihrer institutionellen Leitlinien anwenden sollen. Hochschulen sollten vor allem die Verwendung und Verbreitung von Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung fördern, wobei sie den Schutz des geistigen Eigentums ermöglichen sollen.

HINTERGRUND

Diese Empfehlung gehört zu den fünf von der Kommission 2008 geplanten politischen Initiativen im Anschluss an ihr Grünbuch zur Schaffung eines echten Europäischen Forschungsraums. Sie stützt sich außerdem auf die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2007 hinsichtlich des Wissenstransfers.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung 2008/416/EG der Kommission vom 10. April 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen (ABl. L 146 vom 5.6.2008, S. 19-24)

Letzte Aktualisierung: 16.05.2018

Top