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Strategiepapier Nachbarschaftspolitik

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Strategiepapier Nachbarschaftspolitik

In diesem Strategiepapier sollen die kommenden Etappen der Europäischen Nachbarschaftspolitik abgesteckt werden. Dazu wird eine Liste mit Prioritäten vorgestellt, die in die bilateralen Aktionspläne aufzunehmen sind: politischer Dialog und Reform, Handel und Maßnahmen für die allmähliche Teilnahme am Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Energie, Verkehr, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Innovation, Sozialpolitik und Kontakte zwischen den Gemeinschaften.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2004 zum Thema „Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier" [KOM(2004) 373 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung knüpft an zwei andere Mitteilungen an, die 2003 zum Thema „Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn" und über ein mögliches „Nachbarschaftsinstrument" vorgelegt wurden. Sie versteht sich als Richtschnur für die kommenden Etappen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP).

Grundsätze und Inhalt

Nach Auffassung der Kommission muss die ENP einem globalen, kohärenten und wirksamen Konzept folgen. Sie soll der Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarn neuen Schwung verleihen und dadurch die Sicherheit, den Wohlstand und die Stabilität in der Region stärken.

Im Hinblick auf die geografische Reichweite der ENP empfiehlt die Kommission, Armenien, Aserbeidschan und Georgien einzubeziehen. Ferner schlägt sie wie bereits in der Mitteilung über das „größere Europa" vom März 2003 Bedingungen vor, die für eine vollständigere Einbindung von Belarus in die ENP erfüllt werden müssen. Unter den gegebenen Umständen konzentriert sich das Engagement der EU gegenüber diesem Land auf die Entwicklung der Demokratie und die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Im Fall Libyens empfiehlt die Kommission eine Prüfung der Möglichkeiten einer Einbeziehung des Landes in die ENP, stellt jedoch klar, dass als erste Etappe die Aufnahme des Landes in den Barcelona-Prozess vollzogen werden muss.

Die gemeinsame Aneignung der Ziele des Prozesses, die Differenzierung zwischen den Partnern und eine bessere Nutzung der bestehenden Instrumente stellen für die Kommission weitere Kernpunkte dar. Ihrer Auffassung nach schafft die ENP einen zusätzlichen Nutzen, der sich daraus ergibt, dass sie über ein gezielteres und besser formuliertes Konzept verfügt, die Möglichkeit eines hohen Maßes an Integration bietet, zur Durchführung von Reformen ermuntert, den Willen zur Lösung bilateraler Probleme aufweist, klar umrissene Prioritäten setzt, mehr Mittel vorsieht und den Partnern Hilfe leistet.

Die Aktionspläne

Die Prioritäten der mit den Partnern zu vereinbarenden bilateralen Aktionspläne verteilen sich auf zwei große Bereiche: die gemeinsamen Werte und die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Maßnahmen zur Annäherung in einigen vorrangigen Bereichen wie wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Handel und Binnenmarkt, Justiz und Inneres sowie Schaffung von Verbindungen und Kontakten. Mit der weiteren Arbeit werden die im Rahmen der verschiedenen geltenden Verträge eingerichteten Gremien betraut und die Kommission verfasst regelmäßig Berichte, um die Aktionspläne zu überprüfen und anzupassen.

Die Grundfreiheiten und -rechte bilden die Grundlage dieser Politik, die den Einsatz für die gemeinsamen Werte fördern soll. Mit der ENP wird der politische Dialog in den von den Aktionsplänen festgelegten Bereichen gestärkt, wobei das Streben nach einem wirksamen Multilateralismus eine ständige Zielvorgabe darstellt.

Außerdem wird im Rahmen dieser Politik die Stärkung der präferenziellen Handelsbeziehungen und eine Aufstockung der Finanz- und Wirtschaftshilfe vorgeschlagen und die Möglichkeit einer Teilnahme am Binnenmarkt offen gehalten. Der Dialog und die Zusammenarbeit im Hinblick auf die soziale Dimension sollen intensiviert werden. Daneben werden Fragen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer weiterhin im Rahmen der verschiedenen Abkommen behandelt.

Handel und Binnenmarkt bilden einen weiteren wichtigen Teil der Aktionspläne. Hier müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften angenähert und mit der ENP Vorkehrungen getroffen werden, um die Handelsliberalisierung und die regionale Integration zu vertiefen. Im Bereich des Warenverkehrs muss die Verwaltungszusammenarbeit verbessert werden, um zu einem allmählichen Abbau der nichttarifären Hindernisse zu gelangen. Bei den Agrarerzeugnissen ist eine Annäherung im Bereich der tier- und pflanzengesundheitlichen Kontrollen besonders wichtig. Zugleich muss das Investitionsklima verbessert werden, unabhängige Wettbewerbskontrollstellen müssen eingerichtet und das Steuersystem muss modernisiert und transparenter gestaltet werden.

Im Bereich Justiz und Inneres muss die Funktionsweise der öffentlichen Einrichtungen verbessert werden, um Herausforderungen wie Einwanderungsdruck, Menschenhandel und Terrorismus begegnen zu können.

Eine weitere Komponente der Nachbarschaftspolitik besteht darin, Nachbarn miteinander zu vernetzen. Die Kommission empfiehlt die Verbesserung und Stärkung der Energie- und Verkehrsverbindungen. Umwelt, Informationsgesellschaft und Innovationsforschung sind weitere Bereiche, zu deren Verbesserung Maßnahmen getroffen werden müssen. Außerdem müssen neben einer materiellen Vernetzung auch persönliche Verbindungen hergestellt werden. So sind die kulturellen, bildungspolitischen und sozialen Kontakte zu fördern.

Regionale Zusammenarbeit

Hier wird im Rahmen der ENP differenziert vorgegangen. Die Schwerpunkte im Osten lauten:

  • Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Unternehmen, Beschäftigung und Sozialpolitik, Handel und Infrastruktur
  • Umwelt, nukleare Sicherheit und natürliche Ressourcen
  • Justiz und Inneres
  • Fragen im Zusammenhang mit Kontakten zwischen den Gemeinschaften

Im Mittelmeerraum muss sich die regionale und subregionale Zusammenarbeit auf die Errungenschaften der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft stützen. Die Prioritäten auf regionaler Ebene lauten:

  • Süd-Süd-Integration
  • Subregionale Zusammenarbeit
  • Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Die Prioritäten für die Zusammenarbeit in dieser Region lauten:

  • Anbindung der Infrastruktur
  • Umwelt
  • Justiz und Inneres
  • Handel, Konvergenz der Rechtsvorschriften und sozioökonomische Entwicklung

Unterstützung der ENP

Für die derzeitigen Instrumente der ENP wird finanzielle Unterstützung in erheblichem Unfang bereitgestellt, die sich zwischen 2000 und 2003 auf insgesamt 3,7 Mrd. EUR beläuft. Im selben Zeitraum hat die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) rund 60 Mio. EUR und die Europäische Investitionsbank (EIB) den Mittelmeerländern Darlehen in Höhe von rund 3,4 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Schließlich erhielten Drittländer in außergewöhnlichen Fällen makrofinanzielle und humanitäre Hilfe.

Die Kommission hat die Einrichtung einer neuen Reihe harmonisierter Instrumente vorgeschlagen, insbesondere derer, die derzeit unter Tacis und MEDA fallen. Des Weiteren wird in einer neueren Mitteilung die Möglichkeit eines neuen Nachbarschaftsinstruments ins Auge gefasst. Angesichts der anstehenden rechtlichen und finanziellen Probleme ist ein Vorgehen in zwei Etappen vorgesehen, so dass das neue Instrument erst 2006 eingerichtet werden wird. Ab 2007 unterstützt es dann grenzübergreifende und regionale Kooperationsprojekte, die alle Teilnehmer einbinden. Ferner wird es der EIB ermöglicht, verstärkt Darlehen zu vergeben.

In dem Strategiepapier wird als die tauglichste der drei in der Mitteilung vom Juli 2003 vorgestellten Optionen die Verabschiedung einer neuen Globalverordnung über ein Nachbarschaftsinstrument hervorgehoben, mit dem die Aktivitäten in und außerhalb der Union finanziert werden sollen. Ferner schlägt die Kommission vor, das gesamte Instrument nur aus einem Haushaltskapitel zu finanzieren, das aus den Haushaltslinien für Kohäsion und externe Politikbereiche schöpft.

Die Kommission hält Artikel 181 A EGV für die geeignete Rechtsgrundlage. Da dieser Artikel die Zusammenarbeit mit Drittländern betrifft, dürfte er die Finanzierung gemeinsamer Aktionen zulassen. Das Instrument stützt sich auf die Prinzipien der bestehenden grenzübergreifenden Programme wie die Partnerschaft, die Mehrjahresprogrammplanung und die Kofinanzierung. Es deckt die Gesamtheit der Grenzen ab, unterstützt die transnationale Zusammenarbeit zwischen mindestens einem Mitgliedstaat und mindestens einem Partnerland und ersetzt die bestehenden internen und externen grenzübergreifende Programme.

Das neue Instrument greift im Rahmen zweier unterschiedlicher Finanzkomponenten. Im Rahmen der Ersten wird mit hauptsächlich bilateralen Programmen die grenzübergreifende Zusammenarbeit unterstützt. Die Zweite beinhaltet eine spezifischen Themen gewidmete Zusammenarbeit und unterstützt die breitere transnationale Zusammenarbeit auf flexiblere Weise. Dies geschieht beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Integration in die Energienetze, Telekommunikation und Verkehr, öffentliche Gesundheit sowie Bekämpfung und Prävention der organisierten Kriminalität.

Die Mittelausstattung hierfür wird erheblich aufgestockt und es werden Bestimmungen eingeführt, die eine Umwidmung der Mittel zugunsten bestimmter Programme und Projekte ermöglichen sollen. So werden die Probleme der Mittelausschöpfung beseitigt und gute Leistungen belohnt.

BEZUG

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. März 2003 zum Thema „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn" [KOM(2003) 104 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2003 zum Thema „Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument"[KOM(2003) 393 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

See also

Letzte Änderung: 10.04.2006

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