EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Heranreifen einer Partnerschaft zwischen der EU und China

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Heranreifen einer Partnerschaft zwischen der EU und China

Mit diesem Dokument sollen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China gefördert und ein Beitrag zur Festlegung entsprechender Zielsetzungen der Politik und der Aktivitäten der EU in den nächsten Jahren geleistet werden. Die Eingliederung Chinas in die internationale Gemeinschaft und die Weltwirtschaft, die Förderung seines Übergangs zu einem Rechtsstaat, ein besserer Einsatz der Ressourcen sowie die stärkere Wahrnehmbarkeit der EU in China sind immer wieder aufgegriffene Themen.

RECHTSAKT

Politisches Grundsatzpapier der Kommission vom 10. September 2003: „Die Beziehungen EU-China: Gemeinsame Interessen und Aufgaben in einer heranreifenden Partnerschaft" (Aktualisierung der Mitteilungen der Europäischen Kommission von 1998 und 2001 zu den Beziehungen EU-China) [KOM(2003) 533 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem vom Rat am 13. Oktober 2003 angenommenen Dokument werden die Ergebnisse der Strategie von 2001 gegenüber China sowie des Dokuments von 1998 erörtert, dessen Ziel die Aufnahme einer umfassenden Partnerschaft mit diesem Land war. Die Kommission ist der Auffassung, dass die globalen Ziele weitgehend ihre Gültigkeit bewahrt haben, der Aktionsplan jedoch aktualisiert werden muss.

Der in den Beziehungen erreichte neue Grad der Reife beruht auf einer immer enger werdenden Koordinierung. Außerdem haben sich die Beziehungen auf immer mehr Bereiche ausgedehnt. Der politische Dialog hat sich weiterentwickelt, und eine Reihe sektorbezogener Abkommen wurden geschlossen. Angesichts der gewachsenen Bedeutung der beiden Akteure auf der weltpolitischen Bühne und ihrer übereinstimmenden Standpunkte insbesondere im Hinblick auf die Schlüsselrolle multilateraler Organisationen und Systeme haben die EU und China zweifellos ein Interesse daran, als strategische Partner zusammenzuarbeiten.

Zielsetzungen der Maßnahmen der EU

In dem Dokument werden fünf Schwerpunktbereiche, der jeweilige Hintergrund, die Umsetzung von Maßnahmen seit 2001 sowie neue Vorschläge für gemeinsame Maßnahmen der EU und Chinas genannt. Die erste Zielsetzung betrifft die gemeinsame Verantwortung bei der Entwicklung einer Strategie des globalen politischen Handelns. Nach Auffassung der Kommission könnte China eine wesentliche Rolle bei dem Ausgleich der Interessen zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern sowie bei der Festigung von Frieden und Stabilität in Asien übernehmen.

Angesichts einer chinesischen Außenpolitik, die immer aktiver und konstruktiver wird, ist die Umsetzung der in der Strategie von 2001 vorgeschlagenen Maßnahmen gut vorangekommen. Der politische Dialog, dessen vorrangiges Thema die Menschenrechte sind, wurde ausgebaut und auf neue Ebenen ausgedehnt. Erörtert wurden Fragen im Zusammenhang mit Taiwan, Hongkong und Macau sowie Abrüstung und globale Umweltprobleme.

Die Koordinierung wurde im Hinblick auf Birma/Myanmar, den Menschenhandel und die illegale Migration verstärkt. Was den letzten Punkt betrifft, so wünscht die Kommission, dass ein Rückübernahmeabkommen mit China geschlossen wird.

Als neue Maßnahmen in diesem Bereich schlägt die Kommission die Stärkung der Wirksamkeit des politischen Dialogs vor, wobei der Qualität Vorrang vor der Quantität gegeben, häufigere Konsultationen abgehalten, die Politik der Mitgliedstaaten gegenüber China koordiniert und China als ständiges Thema für den Dialog der EU mit bestimmten Drittländern aufgeführt werden soll.

Die Prioritäten des politischen Dialogs werden auf drei Ebenen verfolgt:

  • Bilateral: Hier geht es um die Menschenrechte, die Herbeiführung einer Lösung für die Tibetfrage, die illegale Migration, den Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Fragen im Zusammenhang mit Hongkong, Macau und Taiwan.
  • Regional: Die Zusammenarbeit in regionalen Fragen von beiderseitigem Interesse soll verstärkt werden, um Frieden und Sicherheit zu wahren; die weitere aktive Mitarbeit Chinas am ASEM -Prozess soll gefördert und die Konsultationen mit China im Hinblick auf das Regionalforum der ASEAN sollen intensiviert und so die Rolle des Forums bei Sicherheitsfragen gestärkt werden.
  • Global: Fragen des globalen politischen Handelns sollen in den Dialog einbezogen, ein koordinierter Ansatz und gemeinsame Initiativen der EU und Chinas gefördert, das multilaterale System, die Sicherheit, die Nichtverbreitung und die Abrüstung gefördert, der Dialog über die Bekämpfung des Terrorismus, die Zusammenarbeit bei globalen Umweltproblemen sowie gemeinsame Maßnahmen zur SARS-Forschung gefördert werden.

Die zweite Aktivität ist die Unterstützung Chinas auf seinem Weg in eine auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte gegründete offene Gesellschaft. China hat Anstrengungen im Hinblick auf die Errichtung des Rechtsstaates unternommen, und im Bereich der Zivilgesellschaft sind deutliche Entwicklungen eingetreten. Dennoch besteht nach wie vor eine Kluft zwischen der gegenwärtigen Menschenrechtslage in China und den Normen der internationalen Gemeinschaft. Auch wenn der Dialog zwischen der EU und China dieses Thema zum Gegenstand hatte, diesbezüglich Seminare veranstaltet, ein Meinungsaustausch geführt und Hilfeprogramme durchgeführt wurden, bleiben noch etliche Probleme ungelöst, wie die Todesstrafe, die Verwaltungshaft und die Folter. Anlass zu Besorgnis geben auch nach wie vor die Einschränkungen der Meinungs-, Religions- und Vereinigungsfreiheit sowie der Minderheitenrechte.

Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen betreffen die Intensivierung der Kooperationsprojekte als Ergänzung zu dem Dialog. Der Dialog soll auf die Ebene der stellvertretenden Minister verlagert und vorrangig Bereiche behandelt werden, in denen bisher kaum Fortschritte erzielt wurden. Die Wahrnehmbarkeit und Transparenz des Dialogs sollen optimiert und der Expertenaustausch gefördert werden. Die Kooperationsprogramme sollen auf die Menschenrechte und verantwortliches Regieren konzentriert, Schulungsprogramme für Juristen und Polizisten durchgeführt sowie Fachkenntnisse vermittelt und neue Bereiche in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Ein dritter Aspekt ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, zu der die Kontakte ausgebaut werden sollen und die bei der Stärkung ihrer Kapazitäten und der Schaffung von Netzen unterstützt werden soll.

Die Förderung der wirtschaftlichen Öffnung Chinas nach innen und nach außen ist die dritte vorgeschlagene Aktivität. Die Einbindung Chinas in die Weltwirtschaft ist im Interesse aller, und so versucht die EG, das Land in diesem Prozess zu unterstützen. Nach seinem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2001 ist China zu einem der großen Gewinner der Globalisierung geworden und fungiert als Wachstumsmotor der Region.

Trotz Chinas Reformbemühungen bleiben Probleme bestehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Marktzugang, den Dienstleistungen, der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum unter Einhaltung internationaler Normen. Außerdem haben mit der Reform und der Politik der Öffnung Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung erheblich zugenommen, wodurch es zu einem wirtschaftlichen Gefälle zwischen Stadt und Land kam.

Seit 2001 wurde ein Netz aufgebaut, um Chinas Umsetzung der WTO-Verpflichtungen zu überwachen, wobei regelmäßige Konsultationen einberufen und gemeinsame Studien durchgeführt wurden. Der sektorbezogene Dialog wurde ebenfalls intensiviert, insbesondere im Hinblick auf gewerbliche Waren, die Informationsgesellschaft, die Umweltpolitik, die Forschung sowie die Entwicklung des Humankapitals. Neue bilaterale Abkommen wurden über den Seeverkehr und den Status "zugelassenes Reiseziel" geschlossen. Außerdem wurden Vorschläge für Abkommen über Verwaltungshilfe und das satellitengestützte Funknavigationssystem unterbreitet.

Nach Auffassung der Kommission sollten die neuen Maßnahmen auf folgende Bereiche ausgerichtet werden:

  • WTO, Handel und Investitionen: die Kommission schlägt verschiedene Initiativen vor im Hinblick auf die Erfüllung der WTO-Verpflichtungen, die Entwicklungsagenda von Doha, die regionale Integration, die Rechte an geistigem Eigentum, die Unterstützung von Initiativen der gemeinschaftlichen Industrie sowie sonstige direkt mit dem Handel verbundene Maßnahmen;
  • sektorale Fragen wie gewerbliche Waren, Informationsgesellschaft, Tier- und Pflanzengesundheit, Umwelt- und Energiepolitik, Kernforschung, Wissenschaft und Technologie, das ITER-Projekt Fusionsforschung und das Abkommen über die Zusammenarbeit im Rahmen des Galileo-Programms für satellitengestützte globale Funknavigation;
  • Wirtschafts- und Sozialreform: die Kommission schlägt vor, die Reform in allen Bereichen zu unterstützen, einen Erfahrungsaustausch in Regional- und Wirtschaftspolitik einzuleiten, ein Kooperationsprojekt zur Reform der Sozialversicherung durchzuführen, einen Dialog über die Industriepolitik aufzunehmen und die Zivilgesellschaft stärker in den Dialog einzubeziehen.

Die vierte Aktivität betrifft das Kooperationsprogramm EG-China als eine für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft zur Verwirklichung der EU-Ziele. China nimmt bereits an einer Reihe EU-finanzierter Regionalprogramme in Asien teil (EU-Asien Pro Eco, Asia-Invest, Asia-Link usw.), wodurch die Koordinierung mit der Gemeinschaft verbessert wurde. Allerdings sind bei der Durchführung des Nationalen Richtprogramms 2002-2004 Verzögerungen eingetreten, so dass die Kommission vorschlägt, die Halbzeitüberprüfung des NRP und die Konzipierung eines neuen Programms für den Zeitraum 2005-2006 abzuschließen. Die chinesischen Behörden müssen an seiner Erstellung beteiligt und das Mehrjahreskonzept aufrechterhalten werden. Weitere mögliche Themen sind die Gewährleistung einer besseren Koordinierung sowie die Berücksichtigung der bereits bestehenden horizontalen Hilfeprogramme.

Die fünfte Aktivität betrifft die stärkere Profilierung der EU in China. Mit dem leichter werdenden Zugang des einzelnen Bürgers in China zu Informationen verbessern sich die Aussichten der EU, in China besser wahrgenommen zu werden. Die Kommission schlägt vor, sich auf vier Aspekte zu konzentrieren, und zwar das gemeinsame Anliegen in Bezug auf eine ausgewogenere Weltordnung, die Wahrung einer Reihe gemeinsamer Werte, die Unterstützung der laufenden Reformen in China und die Tatsache, dass die EU eine große Wirtschaftsmacht und ein großer Markt ist.

Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen in diesem Bereich vor, wie die Durchführung einer Erhebung, um festzustellen, was man in China über die EU weiß, die Verbreitung von Informationen, die Sensibilisierung der chinesischen Öffentlichkeit für die Zusammenarbeit zwischen der EG und China sowie die Förderung zwischenmenschlicher Kontakte. Die Rationalisierung der institutionellen Strukturen, die vorrangige Bedeutung der Qualität und die effektive Koordinierung sind ebenfalls Aspekte, für die die Kommission Lösungen vorschlägt.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Beschluss des Rates vom 16. November 2004 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich [Amtsblatt L 375 vom 23.12.2004];

Vorschlag für einen Beschluss des Rates vom 23. April 2004 über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) - GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China [KOM(2003) 578 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Beschluss 2004/265/EG des Rates vom 8. März 2004 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik China über Visa für Touristengruppen aus der Volksrepublik China und damit zusammenhängende Fragen (ADS) [Amtsblatt L 83 vom 20.3.2004];

Strategiepapier für China 2002 - 2006 (EN), genehmigt am 1. März 2002;

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 15. Mai 2001, die China-Strategie der EU: Umsetzung der Grundsätze von 1998 und weitere Schritte zur Vertiefung des politischen Konzepts der EU [KOM(2001) 265 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Beschluss 2000/16/EG des Rates vom 2. Dezember 1999 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China [Amtsblatt L 6 vom 11.1.2000];

Mitteilung der Kommission vom 25. März 1998 - Für eine umfassende Partnerschaft mit China [KOM(1998) 181 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Mitteilung der Kommission - Die langfristige Politik der Europäischen Union gegenüber China [KOM(1995) 279 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Verordnung (EWG) Nr. 2616/85 des Rates vom 16. September 1985 über den Abschluss des Abkommens über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China [Amtsblatt L 250 vom 19.9.1985].

See also

Weitere Informationen zu den Beziehungen zwischen der EG und China sind der Website der Europäischer Auswärtiger Dienst (EN) (FR) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 09.05.2005

Top