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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

  • In der Geschäftsordnung werden die interne Organisation und die Arbeitsweise des einzigen europaweit direkt gewählten Organs der EU festgesetzt. Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Europäische Parlament befugt, sich seine eigene Geschäftsordnung zu geben.
  • In dem 300 Seiten langen Dokument sind sämtliche Verfahrensaspekte der Parlamentsarbeit abgedeckt. Die Geschäftsordnung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert (neueste Fassung: September 2015).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP):

Amtsträger des Parlaments

Der Präsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den MdEP in geheimer Wahl für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.

  • Der Präsident:
    • ist für die allgemeine Ausrichtung des Parlaments und seiner verschiedenen Tätigkeiten zuständig;
    • vertritt des Parlament;
    • sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung und wahrt die Ordnung;
    • eröffnet, unterbricht und schließt die Sitzungen, leitet die Debatten und überwacht die Abstimmungen;
    • entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen, über Anfragen sowie über die Übereinstimmung von Berichten; und
    • leitet Angelegenheiten, die die Tätigkeit der Parlamentsausschüsse betreffen, an diese weiter.
  • Die Vizepräsidenten nehmen spezifische Zuständigkeiten wahr und vertreten bei Bedarf den Präsidenten.
  • Die Quästoren sind mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die MdEP direkt betreffen.
  • Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten. Es trifft finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten des Parlaments.
  • Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des Parlaments und den Vorsitzen der Fraktionen (siehe unten). Sie organisiert die politischen Arbeiten des Parlaments und beschließt die Legislativplanung.
  • Der Konferenz der Ausschussvorsitzenden gehören die Vorsitze aller ständigen Ausschüsse und aller Sonderausschüsse an. Sie kann Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zu den Tagesordnungen der Plenartagung unterbreiten.
  • Der Konferenz der Delegationsvorsitzenden gehören die Vorsitze aller parlamentarischen Delegationen an Parlamente anderswo in der Welt an. Sie kann Vorschläge für die Arbeit der Delegationen unterbreiten.
  • Fraktionen werden von den MdEP entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit gebildet. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 25 MdEP, die in mindestens einem Viertel der EU-Länder gewählt wurden. Die Fraktionen erhalten je nach Größe finanzielle und administrative Unterstützung.
  • Einige MdEP gehören keiner Fraktion an. Sie erhalten Unterstützung für ihre parlamentarischen Tätigkeiten.
  • Einzelne MdEP aus unterschiedlichen Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen wie zum Beispiel Tierschutz oder Volksgesundheit bilden.

Gesetzgebungsverfahren

  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste, zweite und dritte Lesung): Das Parlament fungiert zusammen mit dem Rat als Mitgesetzgeber;
  • Anhörungsverfahren: Das Parlament gibt eine Stellungnahme zu einem Entwurf eines Rechtsaktes ab;
  • Zustimmungsverfahren: Vor der Annahme eines Rechtsakts ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.

Im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahren widmet das Parlament Themen wie der Achtung der Grundrechte, der Rechtsgrundlage, der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen, der finanziellen Vereinbarkeit und der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität besondere Aufmerksamkeit.

Initiativverfahren

Beziehungen zu anderen EU-Einrichtungen und -Organen

Parlamentarische Anfragen

  • Die MdEP können schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik richten. Zudem können sie mündliche Anfragen, auf die eine Debatte folgt, an den Rat oder die Kommission richten.

Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

Sitzungsperioden des Parlaments

  • Das Parlament tritt auf viertägigen Plenarsitzungen, die beinahe jeden Monat in Straßburg stattfinden, sowie auf zusätzlichen Plenarsitzungen in Brüssel zusammen.
  • Genaue Vorschriften regeln Punkte wie Redezeit, Sprachen, Verteilung der Dokumente, Abstimmung sowie Disziplinarverfahren für Fehlverhalten.

Ausschüsse

  • Die ständigen Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Parlaments im Plenum vor, indem sie Berichte und andere Dokumente in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorlegen.
  • Sonderausschüsse können für eine bestimmte Mandatszeit für einen bestimmten Themenbereich eingesetzt werden.
  • Untersuchungsausschüsse können eingesetzt werden, um mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht oder mögliche Missstände zu prüfen.

Interparlamentarische Delegationen

Petitionen

RECHTSAKT

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Letzte Aktualisierung: 21.03.2016

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