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Entwicklung von Kleinstkrediten

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Entwicklung von Kleinstkrediten

Kleinstkredite können dazu beitragen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa im Einklang mit der Agenda von Lissabon zu fördern. Kleinstunternehmen und Personen, die sich selbständig machen möchten, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben, können so Finanzierungsmittel für ihr Vorhaben erhalten. Die Europäische Union legt eine Initiative mit vier Aktionsbereichen vor, die die Entwicklung von Kleinstkrediten in Europa fördern soll.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. November 2007: „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“ [KOM(2007) 708 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In Europa richten sich Kleinstkredite (Kredite über weniger als 25 000 EUR) an Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten) und an benachteiligte Personen (Arbeitslose oder Nichterwerbspersonen, Sozialhilfeempfänger, Einwanderer usw.), die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben.

Kleinstkredite können den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit erleichtern und Personen, die von den Banken keinen Kredit für ihre Vorhaben erhalten, da sie nicht genügend Sicherheiten bieten können, den Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen. Daher können Kleinstkredite eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung spielen.

Zwar ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) seit einigen Jahren eine Zunahme bei der Vergabe von Kleinstkrediten festzustellen, es bleibt jedoch noch viel zu tun, damit das Potenzial dieses Instruments voll ausgeschöpft werden kann.

Die EU schlägt daher eine Initiative zur Förderung des Kleinstkreditgeschäfts vor. Sie umfasst vier Aktionsbereiche:

  • Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten verbessern;
  • Das Klima für unternehmerische Initiative weiter verändern;
  • Die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen (einschließlich Ausbildung) fördern;
  • Zusätzliche Finanzmittel für Mikro-Kreditinstitute bereitstellen.

Aktionsbereich 1: Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten verbessern

Der in den Mitgliedstaaten vorhandene institutionelle Rahmen lässt eine günstige Entwicklung des Kleinstkreditwesens nicht immer zu. So wird der Besonderheit von Kleinstkrediten in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft im Allgemeinen nicht Rechnung getragen. Die Kommission ermutigt daher die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung günstigerer rechtlicher, institutioneller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Förderung von Kleinstkrediten zu ergreifen. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten:

  • Ein Umfeld schaffen, das den Aufbau von Mikro-Finanzinstituten (MFI) ermöglicht und alle Kundensegmente abdeckt. Angesichts der Menge und Vielfalt möglicher Kunden sollten die MFI leichten Zugang zu Finanzmitteln haben, damit sie ihr Kleinstkreditgeschäft ausweiten können. Die MFI finanzieren sich durch Subventionen und Spenden, gegebenenfalls auch durch Bankdarlehen. Die Schaffung eines geeigneten Umfelds, das ihnen zu größerer Bekanntheit verhilft, kann sich nur günstig auf sie auswirken;
  • Durch die Lockerung der Zinscaps im Kleinstkreditgeschäft dazu beitragen, dass Kleinstkredite kostendeckend werden. In Mitgliedstaaten, in denen es Zinsobergrenzen („Wuchergrenzen“) gibt, sollten diese auf einem ausreichend hohen Niveau festgelegt werden, damit die Kreditinstitute ihre Kosten decken können. Gleichzeitig sollten aber die sozialen und wirtschaftlichen Folgen häufig bewertet werden, um die Sicherheit der Kreditnehmer nicht zu gefährden;
  • Die Betriebsaufwendungen durch Steuervergünstigungen verringern. Günstigere steuerliche Regelungen (Steuerbefreiungen, Steuernachlässe, Steuersubventionen) sind wichtig für die Förderung von Kleinstkrediten;
  • Die nationalen Vorschriften und die Aufsicht an die Besonderheiten des Kleinstkreditwesens anpassen. Wenn sie Einlagen entgegennehmen, fallen MFI unter die Finanzdienstleistungsaufsicht der EU und unterliegen folglich der entsprechenden Beaufsichtigung. Um das Angebot an Kleinstkrediten und das Wachstum von MFI, die keine Spareinlagen von Privatkunden entgegennehmen, nicht zu behindern, müssen die neuen Regelungen und Aufsichtsbestimmungen die tatsächlichen Kosten ihrer Umsetzung und die von den MFI ausgehenden Risiken berücksichtigen.

Aktionsbereich 2: Das Klima für unternehmerische Initiative weiter verändern

Um die Entwicklung Europas zu einer von Wissen, Dienstleistungen und neuen Technologien geprägten Wirtschaft zu erleichtern und günstigere Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative zu schaffen, schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten insbesondere Folgendes vor:

  • Die institutionellen Rahmenbedingungen für Selbstständige und Kleinstunternehmen zu verbessern. Die Gleichbehandlung von Selbständigen und abhängig Beschäftigten ist von grundlegender Bedeutung. Es muss jedoch eine Werbe- und Sensibilisierungskampagne in der breiten Öffentlichkeit eingeleitet werden, damit selbständige Beschäftigung und Kleinstunternehmen größere Anerkennung finden. Dazu müssen rechtliche, steuerliche und administrative Hindernisse abgebaut werden (z. B. Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, Vereinfachung der Eintragungsverfahren, Verbesserung des Zugang zu mehr und günstigeren Absatzmärkten);
  • Die Erfolgschancen junger Kleinstunternehmen durch Schulung, Mentoren und Unternehmensentwicklungsdienste zu steigern. Das Umfeld der Kleinstunternehmen ist komplex, und da Jungunternehmern manchmal die für den Geschäftserfolg benötigten Kompetenzen fehlen, müssen Unternehmensentwicklungsdienste bereitgestellt werden. Für die Erfolgschancen eines Existenzgründers sind Schulung und Coaching somit ausschlaggebend.

Aktionsbereich 3: Die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen fördern

Die Förderung der Verbreitung vorbildlicher Verfahren ist ein wesentliches Element der Initiative zugunsten der Kleinstkredite. Die Kommission schlägt daher vor, eine neue Stelle einzurichten, die Fachkompetenz und Unterstützung für den Aufbau von außerhalb des Bankensektors angesiedelten MFI bereitstellt. Aufgabe dieser neuen Einrichtung sollte Folgendes sein:

  • einen Verhaltenskodex für MFI aufzustellen. Ein solcher Kodex könnte das Vertrauen in die MFI stärken und ethische Grundsätze und vorbildliche Verfahren innerhalb der Gemeinschaft der MFI verbreiten. Die Qualität eines MFI würde dann anhand seiner sozialen und finanziellen Leistungen und seines Geschäftsgebarens bewertet werden;
  • ein eigenes Gütesiegel für Kleinstkredite zu entwickeln, um das Interesse der EU‑Bürger zu wecken. Ein solches Gütesiegel könnte Investmentfonds, die Kleinstkredite finanzieren, auf leistungsstarke MFI aufmerksam machen, das Vertrauen der Bürger in Anlagemöglichkeiten aus dem Mikrofinanzbereich stärken und dazu beitragen, dass neue Finanzmittel jenen MFI zufließen, die sowohl sozial als auch finanziell am besten abschneiden;
  • Informationen über die Initiative anzubieten und für sie zu werben;
  • Broschüren zu veröffentlichen und Konferenzen zu veranstalten;
  • technische Handbücher, Leitfäden und Software zur Verfügung zu stellen, die den MFI dabei helfen sollen, vorbildliche Verfahren einzuführen;
  • den Kapitalzugang für MFI durch Mobilisierung von Finanzmitteln zu verbessern.

Aktionsbereich 4: Zusätzliche Finanzmittel für neue MFI außerhalb des Bankensektors bereitstellen

Die Kommission schlägt die Einrichtung einer Förderstruktur innerhalb der für JEREMIE zuständigen EIF‑Dienststelle vor, um erfolgversprechenden MFI außerhalb des Bankensektors technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren. Ziel dieses Fonds für Kleinstkredite wäre es, den MFI dabei zu helfen, kostendeckend zu arbeiten. Er würde dazu beitragen, das Kleinstkreditangebot in Europa zu erhöhen und die Entwicklung dieses Sektors voranzutreiben.

Hintergrund

Mit dieser Initiative soll die langfristige Entwicklung des Kleinstkreditwesens in der EU gefördert werden. Sie steht im Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, mit der Politik der Förderung von Unternehmergeist und unternehmerischer Initiative, dem „Flexicurity“-Konzept und der Förderung der sozialen Integration benachteiligter Menschen, der Entwicklung der Humanressourcen und der Erneuerung des auf gegenseitigem Vertrauen gegründeten sozialen Zusammenhalts.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. Juni 2007: „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ [KOM(2007) 359 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. Juni 2006: „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMU - Der besondere Beitrag Europas“ [KOM(2006) 349 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) [Amtsblatt L 177 vom 30.6.2006].

Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung) [Amtsblatt L 177 vom 30.6.2006].

Letzte Änderung: 04.04.2008

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