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e-Vergabe

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e-Vergabe

Die europäische Wirtschaft steht der Herausforderung gegenüber, die öffentlichen Ausgaben zu verringern und neue Wachstumsquellen zu erschließen. Die vollständig elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge könnte zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG.

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe

ZUSAMMENFASSUNG

Der Übergang zur elektronischen Auftragsvergabe ist Teil der Modernisierung der Europäischen Vorschriften zur öffentlichen Beschaffung. Im April 2014 erließen das Europäische Parlament und der Rat ein Paket aus drei Gesetzestexten, die die Umsetzung dieses Übergangs ermöglichten.

WAS IST DIE ELEKTRONISCHE AUFTRAGSVERGABE?

Elektronische Auftragsvergabe bedeutet, dass Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor auf elektronischem Wege Lieferungen oder Dienstleistungen erwerben und Aufrufe zur Angebotsabgabe für öffentliche Bauaufträge durchführen.

Eine verstärkte Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe in Europa ermöglicht

  • eine Vereinfachung des Beschaffungsprozesses;
  • eine Senkung der Arbeitsbelastung und der Kosten;
  • die verstärkte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU);
  • die Schaffung einer besseren Qualität und günstigerer Preise.

EIN KLARER, VEREINFACHTER NEUER RECHTSRAHMEN

Im April 2014 wurde mit einem aus drei Richtlinien bestehende Paket ein neuer Rechtsrahmen erlassen, dessen wesentliche Ziele folgende sind:

  • Die elektronische Auftragsvergabe soll für bestimmte Verfahrensphasen sowie für zentrale Beschaffungsstellen (die Aufträge im Namen des öffentlichen Auftraggebers zentralisieren) zwingend vorgeschrieben werden; diese Maßnahmen sollten ab April 2016 gelten und ab Oktober 2018 bei allen öffentlichen Auftraggebern in der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden;
  • Die technischen Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Einreichung von Angeboten für öffentliche Aufträge sollen begrenzt werden.

Die Richtlinien schaffen einen klaren Rechtsrahmen, der unter anderem auf die mögliche Nutzung elektronischer Signaturen eingeht. Außerdem sollen die Richtlinien

  • die Rolle des Informationssytems e-Certis in Bezug auf die verschiedenen Bescheinigungen und Zeugnissen stärken, die für die Vergabeverfahren in den 28 EU-Ländern erforderlich sind;
  • Ausnahmeregelungen bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel vorsehen.

Außerdem sieht die Richtlinie über die Konzessionsvergabe ein vereinfachtes System vor, in dem die elektronische Auftragsvergabe optional, elektronische Bekanntmachungen jedoch vorgeschrieben sind.

Hintergrund

In ihrer Binnenmarktakte hat die Kommission ihre Absicht geäußert, den EU-Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu modernisieren. Das Volumen dieses Sektors ist beachtlich und die Einführung elektronischer Verfahren wird die Effizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhöhen.

Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die e-Vergabe ( COM(2012) 0179 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durchgängig elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ( COM(2013) 0453 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

In dieser Mitteilung wird erläutert, welche Fortschritte bei der Umsetzung der e-Vergabe von der elektronischen Veröffentlichung der Bekanntmachungen bis hin zur elektronischen Bezahlung gemacht wurden, die in der Mitteilung 2012 vorgesehen sind.

Letzte Änderung: 09.11.2014

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