EUR-Lex Access to European Union law
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Member States
Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten
Ein Bewerberland, das die entsprechenden Kriterien erfüllt, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegt wurden, und den Beitrittsvertrag mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, wird Mitglied der Europäischen Union.
Jeder der 27 Mitgliedstaaten ist an die Verträge und den gemeinschaftlichen Besitzstand gebunden. Alle Staaten sind gleichberechtigt an der Regierungsführung in der EU beteiligt.
Bis zum 1. Februar 2020, an dem das Vereinigte Königreich aus der EU austrat und ein Drittland (Nicht-EU-Land) wurde, bestand die EU aus 28 Mitgliedstaaten.
Derzeit sind es 27 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malte, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden.
In den Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung wird der Begriff „EU-Länder“ häufig alternativ zu „Mitgliedstaaten“ verwendet.
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