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Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

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Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

1) ZIEL

Die Europäische Kommission schlägt die Umsetzung einer Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur vor.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 19. September 2002: „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur" [KOM(2002) 511 endgültig- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Aquakultur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Die europäischen Züchter von Aquakulturen züchten im Wesentlichen Süßwasserfische und Weichtiere. Ferner erzeugen sie in geringen Mengen Krustentiere und Algen. Mit 1 315 000 Tonnen im Jahr 2000 hat die europäische Aquakultur, auch wenn sie für bestimmte Arten den ersten Rang belegt, gerade einmal 3 % der Weltproduktion erreicht. Der durchschnittliche Jahreswert ihrer Produktion beläuft sich auf 2 500 Mio. EUR.

Im Jahre 1997 waren 57 000 Arbeitnehmer in diesem Sektor voll beschäftigt.

Die Aquakultur ist in ländlichen Gegenden oder in peripheren Regionen zu finden, die von der Fischerei abhängen. In bestimmten Regionen wie Galizien oder der Bretagne spielt sie eine bedeutende sozioökonomische Rolle.

Dieser Sektor, der durch eine spürbare Preisinstabilität gekennzeichnet ist, bedarf eines angemessenen gesetzlichen Rahmens auf europäischer Ebene, um die Stabilität der fischereiabhängigen Zonen zu gewährleisten und ihnen eine wirtschaftliche Lebensfähigkeit und Eigenständigkeit zu sichern.

Der Bereich Aquakultur stellt zahlreiche Herausforderungen.

In erster Linie sind die Lebensfähigkeit des Wirtschaftssektors zu erhalten und die Lebensmittelsicherheit und der Tierschutz zu gewährleisten. Ferner sind Umweltprobleme zu lösen und die Forschung anzuregen.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung stützt sich die Kommission auf neun Maßnahmen:

  • Erhöhung der Produktion: Die Kommission regt die Neuausrichtung der Beihilfen an, die im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei bewilligt werden (IFOP). Forschungsprojekte, die sich auf neue Arten und Sorten konzentrieren, werden gefördert. Ferner ist es erforderlich, gemeinsame Normen für die biologische Aquakultur zu erarbeiten.
  • Verbesserung der Raumordnung: Es ist erforderlich, Wasserumwälzsysteme im geschlossenen Kreislauf, Techniken für Zuchtkäfige von Hochseefischen sowie Flöße und Strukturen zur Weichtierzucht auf hoher See zu entwickeln. Im gleichen Zuge sollte die Aquakultur bei der integrierten Verwaltung der Küstengebiete berücksichtigt werden, um die Belegung der Küstengebiete zu überwachen, die angesichts menschlicher Tätigkeiten einem starken Druck ausgesetzt sind.
  • Entwicklung des Marktes, des Marketing und der Information: Die Kommission empfiehlt, häufiger auf amtliche Qualitätszeichen zurückzugreifen und Werbekampagnen zu entwickeln, um das Ansehen des Sektors zu stärken und die Zuverlässigkeit statistischer Erhebungen zu gewährleisten. Auf Absatzebene werden Partnerschaften zwischen Züchtern gefördert.
  • Verbesserung der Bildung: Die Kommission macht den Vorschlag, die Bildungsprogramme auf den Bedarf der Aquakultur auszurichten. Die Rolle der Frauen, die häufig gering qualifizierte Arbeitsplätze belegen, ist anzuerkennen. Die Kommission empfiehlt ferner die Verstärkung der für Frauen bestimmten Schulungsprogramme, die einer Verwaltungstätigkeit nachgehen oder den Wunsch haben, eine solche Tätigkeit auszuüben. Die wirtschaftlichen Entscheidungsträger werden angehalten, die Aquakultur als einen Faktor der lokalen Entwicklung zu betrachten.
  • Verstärkung der Mitbeteiligung: Die Kommission macht den Vorschlag, die Einbeziehung der Akteure an Entscheidungsnahmen zu verstärken. Ferner ist der Rückgriff auf die Selbstregulierung und freiwillige Vereinbarungen wie Best Practices oder Ehrenkodexe zu fördern. Dies gilt auch für die Einführung des Umweltmanagement- und Auditsystems der Gemeinschaft in der Aquakultur.
  • Gewährleistung der Sicherheit der Erzeugnisse: Im Bereich des Gesundheitswesens wird die europäische Gesetzgebung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit neu gestaltet. Die Vorschriften über Restbestände von Antibiotika und Dioxinen in der Ernährung werden verschärft. Die Forschung, die auf die durch die Vermehrung toxischer Algen und Tierkrankheiten verursachten Schäden ausgerichtet ist, wird gefördert. In Bezug auf die Tiergesundheit ist mit einer Aktualisierung der europäischen Veterinärgesetze zu rechnen. Das Problem der Fischläuse bedarf einer Lösung, die Gesetzgebung über Tierarzneimittel wird geändert.
  • Tierschutz: Die Kommission wird ggf. die Annahme von Normen zur Verbesserung des Schutzes von Zuchtfischen vorschlagen.
  • Umweltschutz: Der Umfang der Rückwürfe ist zu mindern. Ausgehend davon beabsichtigt die Kommission die Prüfung der Möglichkeit, die Regeln hinsichtlich der Versenkung von Nitraten auch für die Fischzucht zur Anwendung zu bringen und die Eutrophierung zu bekämpfen.Der Einfluss des Fischfangs für Zuchtzwecke auf die Fangplätze bedarf einer Analyse.Die Union wird Instrumente erarbeiten, die eine Verringerung des Einflusses von entwichenen Fischen, transgenen Fischen oder nicht einheimischen Fischen auf den natürlichen Lebensraum bewirken. Ferner werden spezifische Kriterien und Richtlinien zur Bewertung des Einflusses der Aquakultur auf die Umwelt angenommen.Es ist erforderlich, nach Lösungen im Hinblick auf den Raubbau auf Ebene der Aquakulturerzeugung durch geschützte wilde Arten zu suchen.
  • Verstärkung der Forschung: Die Erarbeitung nationaler oder europäischer Programme zur Unterstützung der Forschungstätigkeit hat für die Zukunft des Aquakuturksektors eine ausschlaggebende Bedeutung. Auf Ebene der Gemeinschaft werden Instrumente wie das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei oder das 6. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (6. FTE) mobilisiert. Die Forschungsschwerpunkte werden festgelegt.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 11.12.2003

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