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Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

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Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

Die Europäische Union ergänzt und fördert die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft durch die Finanzierung bestimmter Aktionen im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für 2004-2006.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 870/2004 des Rates vom 24. April 2004 über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission führt in dem Zeitraum 2004 - 2006 ein Gemeinschaftsprogramm für die genetischen Ressourcen pflanzlichen, mikrobiellen und tierischen Ursprungs von tatsächlichem oder potenziellem Nutzen für die Landwirtschaft durch. Das Programm ist mit einem Haushalt von 10 Mio. Euro ausgestattet.

Auf der Grundlage einer Bewertung durch unabhängige Sachverständige wählt sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Maßnahmen für die Kofinanzierung aus diesem Programm aus. Derartige Vorschläge können einreichen: öffentliche Stellen oder natürliche oder juristische Personen aus einem Mitgliedstaat und mit Sitz/Wohnsitz in der Gemeinschaft, in einem EFTA/EWR-Staat oder einem assoziierten Land entsprechend den in bilateralen Verträgen festgelegten Bestimmungen.

Folgende drei Arten von Maßnahmen mit einer Höchstdauer von vier Jahren kommen in Betracht:

  • gezielte Aktionen, die zu maximal 50 % der Gesamtkosten kofinanziert werden, beispielsweise:- grenzüberschreitende Aktionen zur Förderung der Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft in situ und ex situ,- Erstellung eines dezentralen, einem breiten Publikum ständig zugänglichen europäischen Online-Verzeichnisses über die zurzeit in situ erhaltenen genetischen Ressourcen, einschließlich der Maßnahmen zur In-situ- und On-farm-Erhaltung genetischer Ressourcen,- Erstellung eines dezentralen, einem breiten Publikum ständig zugänglichen europäischen Online-Verzeichnisses über Ex-situ-Sammlungen (Genbanken) und In-situ-Einrichtungen,- Förderung eines regelmäßigen Austausches von technischen und wissenschaftlichen Informationen zwischen den zuständigen Einrichtungen der Mitgliedstaaten;
  • konzertierte Aktionen, die zu maximal 80 % der Gesamtkosten kofinanziert werden, beispielsweise: grenzüberschreitende Aktionen zur Förderung des Austausches von Informationen über thematische Fragen mit dem Ziel, die Koordinierung von Maßnahmen und Programmen in dem betreffenden Bereich zu verbessern;
  • flankierende Maßnahmen, die zu maximal 80 % der Gesamtkosten kofinanziert werden. Es handelt sich hierbei um Informations-, Verbreitungs- und Beratungsmaßnahmen, Schulungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vorbereitung technischer Berichte.

Nach Genehmigung einer Aktion trifft die Kommission mit den Teilnehmern eine Finanzierungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind detaillierte Kriterien für die Meldung, die Verbreitung, den Schutz und die Nutzung der Ergebnisse der Aktion festgelegt.

Ein Ausschuss für Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft unterstützt die Kommission bei ihrer Tätigkeit, die zur Unterstützung der Umsetzung des Programms auch wissenschaftliche und technische Sachverständige hinzuziehen kann.

Nach Beendigung des Programms erstellt eine von der Kommission benannte Gruppe unabhängiger Sachverständiger einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung, bewertet die Ergebnisse und legt geeignete Empfehlungen vor. Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Pflanzengenetische Ressourcen: genetische Ressourcen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturpflanzen, der Arznei- und Duftpflanzen, des Obstbaus, der Forstwirtschaft sowie der wild wachsenden Arten von tatsächlichem oder potenziellem Wert für die Landwirtschaft
  • Genetisches Material: jedes Material pflanzlichen, mikrobiellen oder tierischen Ursprungs, einschließlich generativen und vegetativen Vermehrungsmaterials, das funktionale Erbeinheiten enthält
  • In-situ-Erhaltung: die Erhaltung von genetischem Material in Ökosystemen und natürlichen Lebensräumen sowie die Bewahrung und Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von domestizierten und wildlebenden Arten in ihrer natürlichen Umgebung und - im Fall domestizierter oder gezüchteter Arten - in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung, in der sie ihre besonderen Eigenschaften entwickelt haben
  • Ex-situ-Erhaltung: die Erhaltung von genetischen Ressourcen außerhalb ihres natürlichen Lebensraums

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 870/2004

2004

-

ABl. L 162 vom 30. 4. 2004

See also

Alle ergänzenden Informationen können auf der Website der Kommission unter folgender Adresse im Internet aufgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/agriculture/envir/index_en.htm

Letzte Änderung: 17.03.2005

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