EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Antiminenstrategie 2005-2007

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Antiminenstrategie 2005-2007

Mit der Antiminenstrategie der Gemeinschaft wird das strategische Ziel verfolgt, die von Landminen ausgehende Bedrohung und ihre Auswirkungen drastisch zu reduzieren und dadurch in den betroffenen Gebieten die Sicherheit zu erhöhen und das Vertrauen in den Regionen zu stärken. Im diesbezüglichen Dokument werden drei thematische Ziele, ein horizontales Ziel sowie sechs geografische Prioritäten ausgewiesen.

RECHTSAKT

Europäischer Fahrplan für die Verwirklichung des Ziels „keine Landminenopfer mehr" - Antiminenstrategie der Gemeinschaft und Mehrjahresrichtprogramm 2005-2007 (EN). Brüssel, 18. Oktober 2004 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Strategie und dieses Richtprogramm enthalten Leitlinien für die Intensivierung der EG-Unterstützung für Antiminenaktionen und geben einen strategischen Rahmen für die Durchführung der Antiminenaktionen der EG vor.

Landminen und die Rolle der EU

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Ottawa (FR) im Jahr 1999 wurden bereits große Fortschritte verzeichnet: Die Anzahl der Minenopfer ging von rund 26 000 auf rund 15 000 bis 20 000 zurück; die Anzahl der Staaten, die Landminen einsetzen, hat sich von 19 (1997) auf 5 verringert und mehr als 31 Millionen gelagerte Minen wurden von den Unterzeichnerstaaten des Ottawa-Übereinkommens vernichtet.

„Die Europäische Gemeinschaft strebt eine Welt ohne Bedrohung durch Antipersonenminen und Blindgänger an, in der alle betroffenen Länder ihre Probleme mit Antipersonenminen und Blindgängern vollständig unter Kontrolle haben und selbst in der Lage sind, die unmittelbare Versorgung und laufende Unterstützung der Opfer zu gewährleisten".

In der Antiminenstrategie werden mehrere Schlüsselziele der internationalen Gemeinschaft genannt. Diese Ziele umfassen die Minenräumung in Gebieten, in denen die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung am größten sind, und die Verstärkung der Hilfe für Minenopfer. Darüber hinaus sollen die Nichtunterzeichnerstaaten zur Anwendung der Grundsätze des Übereinkommens von Ottawa ermutigt und Staaten, die ihre Minenbestände vernichten, unterstützt werden.

Innerhalb der internationalen Gemeinschaft ist die EU zugleich politischer Akteur, Geber (größter weltweit), Koordinator und treibende Kraft.

Spezifischer Bedarf und Erfahrungen

Auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen wird die Europäische Gemeinschaft ein Konzept verfolgen, das auf mehreren Ebenen ansetzt und darauf abzielt, in stark betroffenen Gebieten eine effizientere und an klaren Prioritäten orientierte Minenräumung vorzunehmen. Darüber hinaus sollen die Kennzeichnung und Absperrung von Minenfeldern in mittelstark bis wenig betroffenen Gebieten und die Aufklärung der Bevölkerung über Minengefahren verstärkt gefördert werden. Vorgesehen sind ferner die Vernichtung der Lagerbestände und, falls notwendig, Initiativen, mit denen die weltweite Anwendung der Grundsätze des Ottawa-Übereinkommens gefördert wird.

Im „Europäischen Fahrplan" wird auf die Notwendigkeit verwiesen, den Opfern von Antipersonenminen nicht nur durch den Aufbau lokaler medizinischer Kapazitäten zu helfen, sondern auch durch soziale und wirtschaftliche Rehabilitation und Reintegration.

Es werden mehrere Maßnahmen aufgeführt, um die Effizienz und Wirksamkeit der Antiminenstrategie zu verbessern. Dazu gehören insbesondere der Aufbau lokaler Kapazitäten, der Einsatz von innovativen Technologien und Geräten, die Koordinierung der Geberhilfe und die Integration der Antiminenaktionen in größere Hilfsprogramme.

Antiminenstrategie der EU

Das strategische Ziel der EU für den Zeitraum 2005-2007 lautet „drastische Reduzierung der von Landminen ausgehenden anhaltenden Bedrohung und ihrer Auswirkungen und dadurch Verbesserung der Sicherheit in den betroffenen Gebieten und Stärkung des Vertrauens in den Regionen".

Der Europäische Fahrplan für die Verwirklichung des Ziels „keine Landminenopfer mehr" umfasst drei thematische Ziele:

Reduzierung der Bedrohung durch Antipersonenminen;

  • Linderung des Leids von Minenopfern und Förderung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Reintegration;
  • Verbesserung der mit den Kapazitäten für Antiminenaktionen auf lokaler und regionaler Ebene erzielten Wirkungen.

Zudem wurde ein horizontales Ziel festgelegt, das für alle anderen Ziele gleichermaßen gilt: die kohärente, wirksame und effiziente Durchführung aller Antiminenaktionen.

Bei der Festlegung der geografischen Prioritäten für die Maßnahmen der EU sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Umsetzung des Übereinkommens von Ottawa. Unterstützung bei der Minenräumung und der Vernichtung von Minenbeständen kommt ausschließlich Vertragsstaaten des Übereinkommens zugute, wobei ein bestimmtes Maß an Flexibilität vorgesehen ist, um auf schwere humanitäre Krisen reagieren zu können.
  • Unmittelbarer Bedarf im humanitären und im Entwicklungsbereich. Die verfügbaren Mittel sollen zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs der betroffenen Bevölkerung dienen.
  • Strategische Bedeutung für die EU. Geografisch betrachtet wird ein erheblicher Anteil der EU-Maßnahmen den betroffenen Ländern in der Nähe der EU und strategisch wichtigen Regionen zugute kommen.
  • Nachhaltigkeit und Kohärenz mit der allgemeineren Hilfe. Die vorrangigen Ziele sollten mit den allgemeineren Hilfsprogrammen in Einklang stehen.
  • Nachweisliches Engagement nichtstaatlicher Akteure für die Minenbekämpfung und die Grundsätze des Übereinkommens von Ottawa.

Effizienz und Wirksamkeit lokaler/nationaler Antiminenpläne und -programme.

Der Erfolg der Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie bemisst sich nach Indikatoren wie der unmittelbaren Verringerung der Bedrohung durch Minen und den Auswirkungen von Entwicklungsprogrammen zur sozialen und wirtschaftlichen Reintegration der Minenopfer.

Mehrjahresrichtprogramm

Im Interesse der optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel wurde ein Mehrjahresrichtprogramm erstellt. Dieses Programm sieht für die Antiminenaktionen im Zeitraum 2005-2007 eine Gemeinschaftshilfe in Höhe von mindestens 120 Millionen EUR vor.

Mit dem Mehrjahresrichtprogramm wird Folgendes festgelegt:

  • prioritäre Ziele für jede Region;
  • spezifische Aktionen zur Umsetzung der prioritären Ziele in den einzelnen Ländern;
  • Jahres- und Mehrjahresrichtbeträge (ausgehend vom Gesamtbetrag).

Hintergrund

Die EU begrüßte die Annahme des „Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung" („Übereinkommen von Ottawa"/„Mine Ban Treaty" - MBT) (FR). Die EU erließ 2001 zwei Verordnungen (Nr. 1724/2001 und Nr. 1725/2001) (EN), durch die eine kohärente Antiminenstrategie für die Entwicklungsländer und andere Drittländer festgelegt wurde. Die erste Antiminenstrategie einschließlich Mehrjahresrichtprogramm für den Zeitraum 2002-2004 (EN) wurde angenommen, um die Kohärenz der Bemühungen der Gemeinschaft bei der Umsetzung der von der internationalen Gemeinschaft festgelegten Ziele zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 14.06.2007

Top