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Umfassende Strategie zur Prävention der organisierten Kriminalität

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Umfassende Strategie zur Prävention der organisierten Kriminalität

Die Europäische Union schlägt Maßnahmen zur Prävention der Kriminalität vor und fordert die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Präventionsporgrammen auf.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Prävention organisierter Kriminalität im Hinblick auf die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zu deren Bekämpfung [Amtblatt C 408 vom 29.-12.1998]

ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, das am 28. April 1997 vom Rat angenommen wurde sowie der Ergebnisse mehrerer Seminare in verschiedenen europäischen Städten (Saragossa - Februar 1996, Stockholm - Mai 1996, Noordwijk - Mai 1997, London - Juni 1998) vertritt der Rat die Auffassung, dass gegen Kriminalität nur wirkungsvoll vorgegangen werden kann, wenn Prävention den gleichen Stellenwert erhält wie die Strafverfolgung. Auf internationaler Ebene haben der Europarat und die Vereinten Nationen Empfehlungen und Programme verabschiedet, die die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Verbrechensbekämpfung zum Ziel haben.

Die Zuständigkeit für die Kriminalitätsprävention liegt zunächst bei den Justiz- und Polizeibehörden. Daneben hat aber auch die Zivilgesellschaft als solche (z. B. Schulen, Nichtregierungsorganisationen und soziale Strukturen) eine Rolle zu spielen. So können verschiedene Maßnahmen, wie die zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung ebenso wie zur Gewährleistung einer angemessenen schulischen und beruflichen Bildung, eine günstige Wirkung bei den gefährdeten Gruppen erzielen.

Der Rat ermuntert die Mitgliedstaaten,

  • Präventionsprogramme durchzuführen und einen geeigneten pädagogischen Ansatz zu entwickeln;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem Drogenkonsum zu konzipieren;
  • Maßnahmen (beispielsweise Verhaltenskodizes) für korruptionsgefährdete Berufsgruppen zu entwerfen;
  • die Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen und öffentlichen Transaktionen (Finanzierung von Parteien und sonstigen politischen Organisationen) sicherzustellen;
  • Aufklärungskampagnen über die Ursachen, Gefahren und Folgen der Zunahme von Kriminalität durchzuführen;
  • regionale oder lokale Strukturen zur Untersuchung verschiedener mit Kriminalität verbundener Aspekte zu schaffen;
  • mit den anderen Mitgliedstaaten das in der Praxis und aus wissenschaftlichen Arbeiten gewonnene neueste Wissen auszutauschen. Der Rat erwägt darüber hinaus die Benennung nationaler Kontaktstellen, um diesen Austausch auf eine feste Grundlage zu stellen;
  • in Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Europol gemeinsame Präventionsmethoden zu definieren.

Die Kommission und Europol haben einen gemeinsamen Bericht mit Vorschlägen zur Kriminalitätsverhütung zu erarbeitet. Darin legt außerdem fest, welche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden können, und inwiefern die Präventionsmaßnahmen auf den Erweiterungsprozess und die Beziehungen zu Drittstaaten Einfluss nehmen sollen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung des Rates vom 21. Dezember 1998

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Abl. L 408 vom 29.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung des Rates vom 28. Mai zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalitätsverhütung [Amtsblatt L153 vom 8.6.2001]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Kriminalprävention in der Europäischen Union und Überlegungen zu gemeinsamen Ansätzen und Vorschlägefür eine Finanzhilfe der Gemeinschaft. [KOM(2000) 786 endg.]

Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität -- Eine Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends

Letzte Änderung: 06.11.2006

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