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Demonstration der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid

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Demonstration der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid

Die Kommission stellt die finanziellen Herausforderungen und eine europäische Initiative vor, welche die frühzeitige Demonstration der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid zum Gegenstand hat.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 23. Januar 2008: „Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen“ [KOM(2008) 13 endg. – Amtsblatt C 118 vom 15.5.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rückgriff auf die Nutzung von Technologien zur CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS) ist ein Instrument von besonderer Bedeutung, mit dem eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht werden soll, vor allem der Emissionen aus mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Gas betriebenen Kraftwerken.

Die Entwicklung und gewerbliche Nutzung dieser Technologien geht allerdings mit sehr hohen Kosten einher, die sich insgesamt auf mehrere Milliarden EUR bzw. in jeder einzelnen Anlage auf mehrere hundert Millionen EUR belaufen. Nach den Schätzungen der Europäischen Technologieplattform „Zero Emission Fossil Fuel Power Plants“ (ETP-ZEP) [EN] ließen sich die Investitionskosten der CCS bis zum Jahr 2020 um 50 % senken, wenn gezielte Forschungs- und Entwicklungs- und Demonstrationsanstrengungen unternommen werden. Auch die geplante Anhebung der Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionsrechten durch konventionelle Kraftwerke trägt dazu bei, dass sich die durch Investitionen im Bereich der CCS und durch den Betrieb entsprechender Kraftwerke entstehenden Mehrkosten relativieren.

Die Kommission hat einen Rechtsrahmen für die Entwicklung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Speicherung von CO2 vorgeschlagen, der einen Vorschlag für eine Richtlinie für die geologische Speicherung von CO2 sowie die Einbeziehung der Aktivitäten im Bereich der CCS in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten umfasst. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Union auf die Einbeziehung der Aktivitäten im Bereich der CCS in die entsprechenden internationalen Übereinkommen hin. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauens der Öffentlichkeit kommt es nun darauf an, die Vorschläge der Kommission rasch zu verabschieden und umzusetzen und die geänderten internationalen Regelungen von den jeweiligen Mitgliedstaaten ratifizieren zu lassen.

Im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) schlägt die Kommission eine europäische Industrie-Initiative vor, die ab 2008 anlaufen soll und in deren Mittelpunkt Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid stehen. Mit dieser Initiative soll eine Grundlage für die Koordinierung, Transparenz und Sichtbarkeit von Demonstrationsprojekten geschaffen werden.

Darüber hinaus soll diese Initiative ein Projektnetz umfassen, in dessen Rahmen Marktpioniere im CCS-Bereich Informationen und Erfahrungen austauschen, den Einfluss auf die weitere Forschung und Entwicklung und auf künftige politische Entscheidungsprozesse maximieren, Kosten durch gemeinsame Maßnahmen (beispielsweise gegenüber der Öffentlichkeit und Drittländern) optimieren und Anerkennung als Teil einer bedeutenden, EU-weiten Initiative (über ein europäisches Logo) gewinnen können. Diese europäische Industrie-Initiative könnte in der Folge über das ursprüngliche Projektnetz hinaus erweitert werden.

Um den erheblichen Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der frühzeitigen Demonstration decken zu können, sind seitens der Industrie, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft erhebliche Anstrengungen notwendig.

Folglich müssten die europäischen Industriesektoren, die – nicht nur im Energiesektor, sondern auch in besonders energieintensiven Industriebranchen – fossile Brennstoffe nutzen, eindeutige und verbindliche Zusagen zur Unterstützung der Demonstrationsprojekte abgeben. Durch frühzeitige Investitionsentscheidungen könnten sich die betreffenden Unternehmen einen konkreten kommerziellen Vorteil sichern. Außerdem wird hieran der Umfang des erwarteten finanziellen Engagements der öffentlichen Hand bemessen werden.

Angesichts der Bedeutung fossiler Brennstoffe im Energiemix zahlreicher Mitgliedstaaten sollten auch einzelstaatliche Finanzierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden, zumindest für eine Übergangsphase, bis die betreffende Technologie ihre volle Wettbewerbsfähigkeit erreicht hat. Entsprechende Finanzierungsmaßnahmen könnten durch staatliche Beihilfen erfolgen, die in diesem Fall als vereinbar mit den für staatliche Beihilfen geltenden gemeinschaftlichen Bestimmungen betrachtet würden. Die Kommission wird die entsprechenden Maßnahmen auf Einzelfallbasis prüfen.

Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, welche Mittel der Gemeinschaft, beispielsweise im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms, für die Entwicklung der CCS-Technologien bereitgestellt werden können. Denkbar ist beispielsweise die Unterstützung durch die europäischen Finanzinstitutionen wie z. B. die Europäische Investitionsbank oder durch andere spezifische Mechanismen wie die Strukturfonds.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist Teil des „Energie- und Klimapakets“, das von der Kommission Anfang 2008 ins Leben gerufen wurde.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 23. Januar 2008: „Support Early Demonstration of Sustainable Power Generation from Fossil Fuel – Impact Assessment [SEK(2008) 47 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008: „20 und 20 bis 2020 - Chancen Europas im Klimawandel“ [KOM(2008) 30 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Januar 2008 verabschiedete die Kommission verschiedene kohärente, global angelegte Maßnahmen, mit denen die von der EU im Frühjahr 2007 für das Jahr 2020 formulierten Ziele im Bereich des Klimawandels und der erneuerbaren Energien verwirklicht werden sollen.

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 20067: „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ‑ Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020“ [KOM(2006) 843 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser Mitteilung nimmt die Kommission eine Evaluierung der Möglichkeiten und Kosten vor, wie die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen zukünftig so gestaltet werden kann, dass die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen verringert werden.

Letzte Änderung: 26.05.2008

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