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Strategie für die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien

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Strategie für die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien

Die Kommission will die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien im Umweltbereich durch Förderung einer voluntaristischen Regionalstrategie wirksamer gestalten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 13. Oktober 1997 über eine Strategie für die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien im Umweltbereich [KOM(97) 490 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die der Umwelt zugefügten Schäden sind eine der größten Sorgen in Asien. Die Folgen der Umweltverschmutzung machen sich jedoch nicht nur in der asiatischen Region, sondern auch in Europa bemerkbar, denn die Umweltverschmutzung kennt keine Grenzen, sie bedroht die wirtschaftliche Stabilität dieser Region und behindert die Unternehmen in ihrer Entwicklung.

Die rasche Verstädterung und Industrialisierung in den asiatischen Ländern haben Umweltschäden verursacht, die durch die Armut der Bevölkerung noch verstärkt werden.

In den asiatischen Ländern wächst jedoch das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines besseren Umweltschutzes und für die Kosten der Umweltverschmutzung (Produktivitätsrückgang, Erhöhung der medizinischen Kosten). Die früher vernachlässigten Umweltfragen gehören seit einigen Jahren zu den Prioritäten der asiatischen Länder.

Europa ist wegen seiner Leistungsfähigkeit in der Umwelttechnik und bei Umweltdienstleistungen (Europa besitzt weltweit rund 60 % aller Patente im Bereich der Umwelttechnik) ein bevorzugter Partner der asiatischen Länder auf diesem Gebiet.

Auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen (8.-12. Dezember 1994) bekräftigten die Mitgliedstaaten ihren Willen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Europa und Asien insbesondere auch im Umweltbereich zu intensivieren.

Asien steht vor folgenden umweltpolitischen Herausforderungen:

  • Bekämpfung der Wasserverschmutzung (durch Industrie- und Haushaltsabwässer, Erschöpfung der Grundwasserreserven);
  • Bekämpfung der Luftverschmutzung (durch Verkehrs-, Energie- und Industrieemissionen);
  • Abfallwirtschaft (Zunahme der Haushalts- und Industrieabfälle);
  • Verschlechterung der Böden (Bodenerosion, überhöhter Wasser- und Salzgehalt der Böden);
  • Waldrodung;
  • Verlust der Artenvielfalt (Verlust des natürlichen Lebensraums und Artenschwund).

Die Mitgliedstaaten haben verschiedene Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien im Umweltbereich getroffen (öffentliche Entwicklungshilfe, garantierte Darlehen...). Die Gemeinschaft ist im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den asiatischen Ländern (z. B. Bereitstellung von Geldern für den Schutz der Tropenwälder), durch die Entwicklung eines Dialogs innerhalb der ASEM und der ASEAN und durch die Gewährung von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Verkehrs- und Energiebereich tätig geworden.

Der Mittelbedarf der asiatischen Länder für den Umweltschutz ist beträchtlich, da sie fast 34 Mrd. ECU pro Jahr für (öffentliche und private) nationale Umweltinvestitionen aufbringen müssen. Die diesbezügliche Strategie muss sich daher auf verschiedene Maßnahmen stützen:

  • Entwicklung der Managementfähigkeiten der asiatischen Länder im Umweltbereich durch eine effizientere und rationellere Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Entwicklung eines nachhaltigen Wohlstandsmodells und die Schaffung von Umweltinstitutionen;
  • Einführung von marktgerechten Umweltmaßnahmen durch Mobilisierung des Privatsektors (erforderliche Anreize für ausländische Direktinvestitionen, die wirksamer sind als öffentliche Beihilfen);
  • Konzentration der Zusammenarbeit auf vorrangige Sektoren: Umweltverschmutzung durch die Städte und die Industrie, Schutz der natürlichen Ressourcen;
  • Unterstützung der Schaffung von Forschungs- und Entwicklungsnetzen zwischen Europa und Asien im Umweltbereich.

Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Beiderseitiger Nutzen für die beiden Regionen;
  • Komplementarität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Vermeidung von Doppelgleisigkeiten);
  • Synergieeffekte mit den Maßnahmen der verschiedenen internationalen Geber (Weltbank, EIB, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen);
  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen über die europäische Intervention hinaus.

Letzte Änderung: 05.05.2006

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