EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern

Die Kommission bewertet ihren Beitrag zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) und den mittel- und osteuropäischen Ländern und Unterbreitung von Vorschlägen für das künftige Vorgehen der Gemeinschaft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. September 2000. Unterstützung der Kommission für die nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern.

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

1. Im März 1998 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der die Maßnahmen geschildert wurden, die die Gemeinschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) durchführt. Die Mitteilung enthielt auch Vorschläge für die künftige Ausrichtung der Maßnahmen. Ziel dieser Mitteilung ist es, eine Übersicht über die Entwicklungen seit 1998 zu liefern und den derzeitigen Ansatz der Kommission auf diesem Gebiet darzustellen.

Ansatz der Kommission

2. Der Ansatz der Kommission stützt sich auf zwei wesentliche Ziele, die mit der Politik der internationalen Gemeinschaft in Einklang stehen:

  • kurzfristig: Erhöhung der Betriebssicherheit, kurzfristige technische Verbesserungen der Anlagen auf der Grundlage von Sicherheitsbewertungen und Stärkung der Aufsichtsvorkehrungen;
  • längerfristig: Untersuchung der Möglichkeit des Verzichts auf weniger sichere Anlagen und stattdessen Entwicklung alternativer Energien sowie effizientere Energienutzung; Prüfung des Potenzials für die Nachrüstung neuerer Anlagen.

Umsetzung der gegenwärtigen Strategie

3. Generell bemüht sich die Kommission darum, den politischen Dialog zu fördern, technische und finanzielle Hilfe zu leisten und einen hohen Gesundheitsschutz in den Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern zu gewährleisten.

4. Eingesetzt werden unter anderem folgende Instrumente:

  • Finanzieller Rahmen:

* technische Hilfe im Rahmen der Programme PHARE (für Mittel- und Osteuropa) und TACIS (für die NUS) sowie anderer Programme;

* Euratom-Darlehen;

* Beitrag der EU zum von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwalteten Fonds für nukleare Sicherheit im Kontext der internationalen Zusammenarbeit;

* Mittel im Zuge der Heranführung der Beitrittsbewerber für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit. Diesem Thema wird im Rahmen der Erweiterung der EU Priorität eingeräumt.

  • Politischer Rahmen:

* Einrichtung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen zwischen den Aufsichtsbehörden der Europäischen Union, der NUS und der mittel- und osteuropäischen Länder, insbesondere der CONCERT-Gruppe und der Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden (NRWG), im Jahre 1992;

* Einrichtung einer neuen Gruppe (European Nuclear Installations Safety Group- ENIS), in der die Nuklearaufsichtsbehörden und die Betreiber aus den Mitgliedstaten und den Beitrittsländern zusammentreffen.

Bisherige Fortschritte

5. Auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit sind in diesen Ländern folgende Fortschritte erzielt worden:

  • Vereinbarung über die Stilllegung nicht nachrüstbarer Blöcke in Litauen, der Slowakei und Bulgarien. Die Kommission arbeitet eng mit den betreffenden Regierungen bei der Umsetzung zusammen und führte drei PHARE-Länderprogramme ein;
  • wesentlicher Beitrag zur Lösung der Probleme im Kernkraftwerk Tschernobyl und zur Entscheidung, das Kraftwerk am 15. Dezember 2000 abzuschalten;
  • ständige Vor-Ort-Hilfe für 14 Anlagen in den NUS und Bulgarien;
  • Stärkung der unabhängigen Aufsichtsbehörden durch technische Hilfe sowie engere Kontakte, vor allem in der CONCERT-Gruppe und der Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden (NRWG);
  • Erhöhung des Sicherheitsstandards in den im Bau befindlichen Kernkraftwerken in der Slowakei, in der Ukraine und in Russland im Rahmen der Programme PHARE und TACIS (teilweise verbunden mit Euratom-Darlehen);
  • Verbesserung der Betriebsführung dank der Bereitstellung von Ausrüstung;
  • Betonung des Problems der Abfallentsorgung und der Umweltgefahren in den mittel- und osteuropäischen Ländern; daraufhin detaillierte Berichte über die Lage;
  • Erweiterung der Fragenpalette im Zusammenhang mit der Stilllegung kerntechnischer Anlagen, damit weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel solche technischer, rechtlicher und ökologischer Natur;
  • Eröffnung des russischen Methodologie- und Ausbildungszentrums (RMTC), was einen wichtigen Schritt für die Errichtung eines staatlichen Systems für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle in Russland darstellt.

6. Außerdem hat die EU zur Entwicklung und Verbesserung von Energiestrategien, einschließlich der Entwicklung alternativer Energiequellen und der Verbesserung der Energieeffizienz, beigetragen.

7. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft an der Gründung des Internationalen Zentrums für Wissenschaft und Technologie (ISTC) im Jahre 1992 in Moskau mitgewirkt, das auch in anderen Ländern der GUS tätig ist und das Problem angeht, dass die Kenntnisse von Kernwaffenexperten nach dem Ende der Sowjetunion anderweitig eingesetzt werden müssen.

Finanzmittel

8. Insgesamt hat die EU im Zeitraum 1991-1999 Mittel in Höhe von 913 Mio. für diesen Bereich bereitgestellt: 192 Mio. im Rahmen des PHARE-Programms und 721 Mio. im Rahmen des TACIS-Programms, darunter ein Beitrag von 100 Mio. zum Fonds für die Ummantelung des Tschernobylreaktors (Chernobyl Shelter Fund).

9. Insgesamt wurden 950 Projekte finanziert: 300 im Rahmen von PHARE und 650 im Rahmen von TACIS. 450 Projekte laufen und weitere 200 sind in Vorbereitung. Trotz allem bleibt die finanzielle Hilfe, die die EU leisten kann, im Vergleich zum Bedarf begrenzt.

Analyse und Zukunftsaussichten: die Beitrittsländer

10. Die Erzeugung von Kernenergie wird in mindestens sechs Beitrittsländern auch in absehbarer Zukunft einen wesentlichen Teil der Energieversorgung ausmachen. Sieben der dreizehn Beitrittsländer betreiben oder bauen Kernkraftwerke. Drei Bewerberländer - Bulgarien, Litauen und die Slowakei - haben sich verpflichtet, ihre nicht nachrüstbaren Kernreaktoren zu vertretbaren Kosten stillzulegen. Die Kommission befasst sich folglich zum einen mit der Umsetzung von Stilllegungsverpflichtungen und zum anderen mit Fragen der nuklearen Sicherheit wie der Nachrüstung bestehender Kraftwerke.

11. Für die Stilllegung der Kraftwerksblöcke in Bulgarien, Litauen und der Slowakei hat die Kommission mit der Auszahlung der finanziellen Hilfe begonnen. Die Abschaltung erfolgt schrittweise. Die Blöcke Koslodui 1 und 2 in Bulgarien werden bis spätestens 2003 abgeschaltet. Die Beschlüsse über die Abschaltungstermine für die Blöcke 3 und 4 werden 2002 in Absprache mit der Kommission gefasst. In Litauen wird der Block Ignalina 1 bis spätestens 2005 abgeschaltet, über die Stilllegung des Blocks 2 wird 2004 entschieden. Die Kommission geht davon aus, dass die Abschaltung spätestens 2009 erfolgt. Die beiden Blöcke von Bohunice VI in der Slowakei werden 2006 bzw. 2008 abgeschaltet.

12. Nach Schätzungen der Kommission wird sich die Gesamthilfe bis Ende der derzeitigen finanziellen Vorausschau (2000-2006) auf mindestens 150 Mio. für die Slowakei und 165 Mio. für Litauen belaufen. Für Bulgarien hat die Kommission ein mehrjähriges Hilfepaket von 200 Mio. für den Zeitraum bis 2006 angeboten. Die Bereitstellung der Hälfte dieses Betrags hängt davon ab, ob die vereinbarten Termine für die endgültige Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kraftwerks Koslodui im Jahr 2002 bestätigt werden. Diese Hilfe kommt aus dem PHARE-Programm und aus dem am 12. Juni 2000 errichteten, von der EBWE verwalteten internationalen Fonds für die Stilllegung dieser drei Kraftwerke. Wichtig ist darüber hinaus, dass auch im Übergangszeitraum ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet wird.

13. Was sonstige Fragen der nuklearen Sicherheit angeht, so gibt es weitere Kernreaktoren westlicher oder sowjetischer Bauart, die auf akzeptable Sicherheitsniveaus nachgerüstet werden können. Dazu zählen die Reaktorblöcke 5 und 6 in Koslodui (Bulgarien), die Blöcke 1 (in Betrieb) und 2 (in der Bauphase) von Cernavoda (Rumänien), zwei Blöcke in Bohunice und zwei weitere Blöcke im Kraftwerk von Mochovce (Slowakei), das KKW Krsko in Slowenien (derzeit gemeinsames Eigentum von Slowenien und Kroatien); vier Blöcke in Paks (Ungarn), vier Blöcke im Kraftwerk von Dukowany sowie ein Block in Temelin (Tschech. Republik).

14. Die Kommission wird gemeinsam mit den betreffenden Beitrittsländern weitere Maßnahmen festlegen, die eventuell ergriffen werden könnten, um zusätzlich Unterstützung zu leisten:

  • Unterstützung der Nuklearaufsichtsbehörden über die "Regulatory Assistance Management Group" (RAM-G) und der Organisationen für technische Unterstützung (TSOG);
  • dringende, kurzfristige sicherheitstechnische Verbesserungen an den Reaktorblöcken, die stillgelegt werden müssen; dies hat damit zu tun, dass die Sicherheit insbesondere des Blocks 2 sowie der Blöcke 3 und 4 von Koslodui bis zu ihrer Stilllegung gewährleistet sein muss. Jedenfalls wird keine Gemeinschaftshilfe für Projekte gewährt, die dazu beitragen könnten, dass der Betrieb dieser Reaktoren länger fortgesetzt wird, als in den vereinbarten Stilllegungsverpflichtungen vorgesehen;
  • in besonderen Fällen Unterstützung für die Verbesserung der Sicherheit bestimmmter nachrüstbarer Reaktoren (Typen WWER 440-213 und WWER 1000) in Form einer Überprüfung des Rechtsrahmens, eines Projektmanagement und einer operationellen Hilfe;
  • Forschungszusammenarbeit nach Maßgabe des Fünften Rahmenprogramms;
  • Notfallplanung außerhalb des KKW, insbesondere hinsichtlich der Überwachung der öffentlichen Gesundheit,
  • Stärkung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für den Bereich der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennstoffe;
  • Projekte auf dem Gebiet der Sicherheitsüberwachung zur Bekämpfung jeglichen illegalen Handels.

Analyse und Zukunftsaussichten: die Neuen Unabhängigen Staaten (NUS)

15. Der Bericht hält fest, dass es schwierig war, mit einigen dieser Länder ein allgemeines Konzept für Sicherheitsfragen zu vereinbaren, insbesondere da die für Projekte der nuklearen Sicherheit verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinschaft im Verhältnis zum Bedarf recht gering sind. Darüber hinaus bestehen zwischen den einzelnen Ländern Unterschiede unter anderem hinsichtlich Geographie, industrieller Basis und Bereitschaft zur Debatte über nukleare Sicherheit. Die künftige Politik der Kommission muss diesen Faktoren Rechnung tragen. Die Sicherheitsstandards in diesen Ländern geben weiterhin Anlass zur Besorgnis.

16. Das TACIS-Programm, das für den Zeitraum 2000-2006 gilt, enthält drei Prioritäten für das Nuklearsicherheitsprogramm für die NUS:

  • Förderung einer wirkungsvollen Sicherheitskultur im Nuklearbereich;
  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Entsorgung abgebrannter Brennstoffe und nuklearer Abfälle sowie die Stilllegung von Anlagen;
  • Beitrag zu internationalen Initiativen wie der Initiative der G7 und der Europäischen Union für die Stilllegung von Tschernobyl.

17. Das neue Programm sieht auch eine Unterstützung beim Einsatz wirksamer Sicherungssysteme vor.

18. Die künftige Hilfe der EU könnte Folgendes umfassen:

  • Stärkung der Rolle der für nukleare Sicherheit zuständigen Behörden zur Förderung verbesserter Genehmigungsverfahren und zur Gewährleistung der Einbeziehung der Aufsichtsbehörden in alle einschlägigen kerntechnischen Aktivitäten;
  • Vor-Ort-Hilfe, wobei Kontakte zwischen Kernkraftwerken in den NUS und Betreibern aus der EU hergestellt werden;
  • Unterstützung bestimmter Projekte für die Auslegungssicherheit;
  • Regelungsarbeiten, einschließlich Sicherheitsanalysen, die mit der verbleibenden Lebensdauer der Reaktoren vereinbar sind;
  • Verbesserung der Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen und Förderung der rechtzeitigen Vorbereitung von Stilllegungen;
  • Verbesserung der Gesellschaftsstrukturen der Versorgungsbetriebe und der industriellen Betreiber, um einen finanziell gesunden Elektrizitäts- und Kernenergiesektor zu schaffen;
  • Bereitstellung von Euratom-Darlehen für sicherheitstechnische Verbesserungen insbesondere von Reaktoren;
  • Förderung und Entwicklung von Projekten zur Sicherheitsüberwachung mit drei Hauptzielen: Ausbildung von Aufsichtspersonal und Anlagenbetreibern, Kernmaterialbuchführung und Anwendung in den Kraftwerken, um dem illegalen Handel entgegenzuwirken.

19. Sämtliche Maßnahmen unterliegen einer technischen Kontrolle, und jedes Projekt wird von der Kommission technisch überwacht.

Länderspezifische Aspekte der NUS

Armenien

20. Die armenische Regierung hat mehrfach ihre Zusage bestätigt, ihr Kraftwerk bis 2004 stillzulegen, sofern eine sichere Energieversorgungsalternative verfügbar ist. Die Kommission arbeitet mit der armenischen Seite zusammen, insbesondere beim Plan zur Stilllegung des Kraftwerks, den alternativen Versorgungsquellen und der Vor-Ort-Hilfe für das Kraftwerk von Medzamor.

Kasachstan

21. In Kasachstan kommt das KKW Aktau seit 1994 in den Genuss von Vor-Ort-Hilfe. Darüber hinaus beschloss die Regierung 1999, das Werk nicht wieder in Betrieb zu nehmen - eine in den NUS bisher einzigartige Entscheidung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beschränkt sich die Hilfe auf die Vorbereitung der Stilllegung.

Russische Föderation

22. Der Russischen Föderation kommt eine besonders wichtige Rolle zu, da Russland der einzige Staat der ehemaligen Sowjetunion ist, der in allen Bereichen der Kernkraft tätig ist. Kernenergie ist ein bedeutender Faktor bei der Erzeugung von Elektrizität, und die zivile Nuklearindustrie ist ein wichtiger Arbeitgeber. Fest steht auf jeden Fall, dass Russland entschlossen ist, die Kernkraft als wesentlichen Teil seines Energiemixes beizubehalten. Die russische Regierung baut weiterhin neue Reaktoren und bemüht sich um die Verlängerung der Lebensdauer der Reaktoren.

23. Die EU und Russland arbeiten zwar bei mehreren Projekten im Rahmen des TACIS-Programms zusammen, doch die Finanzierung aus der EU ist weniger als in anderen Ländern ein ausschlaggebender Faktor, wird jedoch als willkommene Ergänzung zu den eigenen Anstrengungen angesehen.

24. Die Ansätze der EU und Russlands in Fragen der nuklearen Sicherheit sind grundlegend verschieden. Dies manifestiert sich auch durch die fortgesetzten Verstöße Russlands gegen wichtige Bestimmungen seiner Vereinbarung mit dem EBWE-Fonds für nukleare Sicherheit.

25. Russland verfolgt die Strategie, die Lebensdauer seiner Reaktoren der ersten Generation über die eigentliche Auslegungslebensdauer von 30 Jahren hinaus zu verlängern. Diese Politik wird von der Kommission nicht unterstützt.

26. Trotz allem möchte die Kommission die Zusammenarbeit mit Russland vertiefen und muss dabei gleichzeitig die nationale Politik des Landes respektieren. Sie hat dabei bestimmte spezielle Aspekte der Zusammenarbeit im Auge: Bewilligung der Euratom-Darlehen, Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheitsüberwachung, Unterstützung für die Aufsichtsbehörden im Nuklearsektor und Zusammenarbeit bei der Entsorgung abgebrannter Brennstoffe und radioaktiver Abfälle in Nordwestrussland usw.

Ukraine

27. Die Ukraine hat in den Jahren 1994-1996 einen Zuschuss von 100 Mio. aus dem TACIS-Programm für nukleare Sicherheit erhalten. Die Kommission hat sich während dieses Zeitraums auf bestimmte Prioritäten konzentriert, wie die Erstellung eines Stilllegungsplans für die Reaktoren in Tschernobyl, Unterstützung für die Reform des Energiesektors und Unterstützung bei der Vorbereitung des größten Ersatzprojekts im Energiesektor, das sicherstellen wird, dass zwei im Bau befindliche Reaktoren den internationalen Sicherheitsstandards entsprechend fertiggestellt werden.

28. Der Shelter Implementation Plan (SIP) wird nun umgesetzt. Er wird finanziert durch einen von der EBWE verwalteten Sonderfonds, für den TACIS im Zeitraum 1998-1999 Mittel von 90,4 Mio. bereitgestellt hat.

29. Die künftige Strategie beinhaltet die Fortsetzung der Unterstützung für Tschernobyl, die Bewusstseinsschärfung für die Probleme der nuklearen Sicherheit, die Förderung der Reform des Energiesektors und die Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Fertigstellung der neuen Reaktoren.

Analyse und Zukunftsaussichten: Umsetzung

30. Bei der Umsetzung des oben geschilderten Ansatzes muss die Kommission den Besonderheiten des Nuklearsektors Rechnung tragen, und zwar dem fehlenden Wettbewerb und der Notwendigkeit, mit öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten.

31. Bei der Umsetzung der Projekte sind immer noch erhebliche Verzögerungen zu verzeichnen. Die Kommission beabsichtigt, dieses Problem dadurch zu lösen, indem sie die Regeln klarer gestaltet und den einzelnen Arten der Hilfe bestimmte Arten von Verträgen zuordnet. Zusätzlich sollen die Verträge den komplexen und speziellen Anforderungen des Nuklearsektors angepasst werden. Innerhalb der Kommission sind die Zuständigkeiten für den Bereich der nuklearen Sicherheit im Hinblick auf eine bessere Effizienz verlagert worden. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, dass ab 2001 eine einzige Haushaltslinie zur finanziellen Unterstützung für die NUS auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit eingerichtet werden soll.

Schlussfolgerungen

32. Die Kommission hat seit 1991 einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der nuklearen Sicherheitsstandards in den hier behandelten Ländern geleistet. Dennoch bleibt noch vieles zu tun. Die Kommission muss darauf hinwirken, dass der nuklearen Sicherheit in diesen Ländern weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt wird. Sie muss ferner darauf hinarbeiten, dass günstige wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen die erforderliche Arbeit geleistet werden kann.

Letzte Änderung: 10.05.2007

Top