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E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative

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E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative

Mit Hilfe dieses Aktionsplans sollen die öffentlichen Dienste effizienter gemacht, modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet werden. Dazu werden eine Reihe von Prioritäten und ein Fahrplan vorgeschlagen, um die Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zu beschleunigen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25. April 2006 - E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller [KOM(2006) 173 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan unterstreicht die große Bedeutung, die der beschleunigten Einführung elektronischer Behördendienste („E-Government" *) in Europa zukommt, um bestimmte Herausforderungen und Anforderungen zu bewältigen:

  • Modernisierung und effizientere Bereitstellung öffentlicher Dienste
  • Erbringung besserer und sichererer Dienste für die Bürger
  • Erfüllung der Forderungen der Unternehmen nach Bürokratieabbau und Effizienzsteigerungen
  • Gewährleistung grenzüberschreitend durchgehender öffentlicher Dienste, die für die Mobilität in Europa unverzichtbar sind.

Die Initiativen im Bereich der elektronischen Behördendienste haben in einigen Mitgliedstaaten bereits zu erheblichen Einsparungen von Zeit und Geld geführt. Überdies ließe sich durch eine generelle Einführung der elektronischen Rechnungslegung in Europa eine Gesamtersparnis von schätzungsweise 50 Milliarden Euro erzielen.

Ziele des Aktionsplans

Mit diesem Aktionsplan möchte die Kommission

  • erreichen, dass die Bürger und Unternehmen schneller in den Genuss konkreter Vorteile durch die elektronischen Behördendienste kommen;
  • sicherstellen, dass durch elektronische Behördendienste auf nationaler Ebene keine neuen Binnenmarkthindernisse entstehen, vor allem wegen mangelnder Interoperabilität;
  • die Vorteile der elektronischen Behördendienste auch auf EU-Ebene zur Geltung bringen, um dadurch Größeneinsparungen zu ermöglichen.

FÜNF PRIORITÄTEN

Der Plan sieht fünf vorrangige Bereiche vor:

Zugang für alle

Die Einführung elektronischer Behördendienste muss für alle Menschen von Vorteil sein. Deshalb kommt es darauf an, dass gerade benachteiligte Bevölkerungsgruppen bei der Nutzung online erbrachter öffentlicher Dienstleistungen auf möglichst geringe Hindernisse stoßen.

Im Kampf gegen die digitale Kluft haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bis 2010 die gesamte Bevölkerung, einschließlich der benachteiligten Bevölkerungsgruppen, in großem Umfang elektronische Behördendienste nutzen können.

Entsprechend ihrer Mitteilung über den barrierefreien Zugang (eAccessibility *) und ihrem Programm zugunsten der digitalen Integration („eInclusion") * [EN] unterstützt die Kommission die diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten.

Erhöhung der Effizienz

Die Mitgliedstaaten haben sich zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien * (IKT) verpflichtet, um bis 2010 beträchtliche Effizienzgewinne zu erzielen und den Verwaltungsaufwand wesentlich zu verringern.

Der Aktionsplan sieht begleitend zu diesem Prozess vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ein System zur vergleichenden Bewertung der Auswirkungen und Vorteile elektronischer Behördendienste einführen. Außerdem werden Maßnahmen zur Förderung eines größeren Erfahrungsaustauschs getroffen.

Weithin sichtbare Schlüsseldienste

Bestimmte Dienste, die grenzübergreifend erbracht werden, stellen eine großen Fortschritt für die Bürger, die Unternehmen und die Verwaltungen selbst dar. Sie können daher eine Vorreiterrolle für europäische elektronische Behördendienste spielen.

Einer dieser sichtbaren Schlüsseldienste ist die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. Öffentliche Aufträge machen etwa 15-20 % des BIP bzw. 1,5-2 Billionen pro Jahr aus. Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (E-Vergabe) könnte jährliche Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe erlauben. Aus diesem Grund ist eine groß angelegte Einführung der elektronischen Auftragsvergabe äußerst wünschenswert.

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, ihre Verwaltungen mit ausreichenden Mittel auszustatten, damit die gesamte Vergabe öffentlicher Aufträge auf elektronischem Wege erfolgen kann. Konkret soll dafür gesorgt werden, dass mindestens 50 % der öffentlichen Aufträge oberhalb des EG-Grenzwerts (50 000 für einfache öffentliche Dienstleistungen und 6 000 000 für öffentliche Bauaufträge) bis 2010 tatsächlich elektronisch abgewickelt werden.

Der Aktionsplan enthält auch einen Fahrplan für die Erfüllung dieser Ziele. Zwischen 2006 und 2010 werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zusätzliche Kooperationsmaßnahmen zur Förderung weiterer weithin sichtbarer Schlüsseldienste ergriffen.

Schaffung der Voraussetzungen

Zur optimalen Einführung elektronischer Behördendienste müssen bestimmte grundlegende Voraussetzungen geschaffen werden:

  • ein interoperables * elektronisches Identitätsmanagement (eIDM) für den Zugang zu öffentlichen Diensten
  • die elektronische Dokumentenauthentifizierung
  • die elektronische Archivierung.

Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, bis 2010 sichere Systeme für die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten für Internetangebote und Dienste der öffentlichen Verwaltungen zu schaffen.

Als Beitrag hierzu wird die Kommission gemeinsame Spezifikationen für die Verwaltung elektronischer Identitäten festlegen und die groß angelegten Pilotprojekte für interoperable eIDM-Systeme beobachten.

Stärkung der Beteiligung am demokratischen Entscheidungsprozess

Die IKT bieten viele Möglichkeiten für die Beteiligung einer großen Anzahl von Bürgern an der öffentlichen politischen Diskussion und Entscheidungsfindung. In diesem Zusammenhang erwarten 65 % aller Teilnehmer an der Online-Umfrage zur E-Government-Politik, dass die „E-Demokratie" hilft, demokratische Defizite abzubauen.

Zur Ausnutzung dieses Potenzials wird im Aktionsplan wird vorgeschlagen, in den Projekten den Einsatz der IKT für eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungsprozessen zu unterstützen.

Hintergrund

Dieser Aktionsplan ist Teil der i2010-Strategie der EU, mit der die Entwicklung der digitalen Wirtschaft in Europa vorangetrieben werden soll. Er beruht auf der Erklärung der Minister, die auf der 3. E-Government-Konferenz (November 2005, Manchester, Vereinigtes Königreich) angenommen wurde und in der messbare Ziele im Bereich der elektronischer Behördendienste bis 2010 gesetzt werden.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Elektronische Behördendienste („E-Government"): E-Government ist der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Qualität und Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern. Auf diese Weise können die Kosten für Unternehmen und Behörden gesenkt werden, und der Verkehr zwischen Behörden und Bürgern wird erleichtert. Außerdem wird der öffentliche Sektor offener und transparenter, die Behörden werden gegenüber den Bürgern stärker rechenschaftspflichtig, und ihr Handeln wird für diese leichter nachvollziehbar.
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Der Begriff IKT wird zur Bezeichnung einer breiten Palette von Diensten, Anwendungen, Technologien, Geräten und Softwareprogrammen verwendet wie z. B. Telefonie und Internet, Fernunterricht, Fernsehen, Computer, Netzwerke und die für diese Technologien erforderlichen Softwareprogramme. Diese Technologien führen zu tief greifenden Veränderungen der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen und bringen neue Verhaltensweisen gegenüber den Informationen, dem Wissen und der Berufstätigkeit u. a. hervor.
  • Barrierefreier Zugang: Der Begriff der „Barrierefreiheit" (auch „barrierefreier Zugang", „E-Zugänglichkeit" oder „eAccessibility" genannt) steht für Initiativen, mit denen erreicht werden soll, dass alle Menschen Zugang zu den Diensten der Informationsgesellschaft haben. Dabei geht es um die Beseitigung technischer, rechtlicher und anderer Barrieren, die bestimmten Menschen die Nutzung IKT-gestützter Dienste erschweren.
  • Digitale Integration (eInclusion): Dieser Begriff bezieht sich auf die Schaffung einer Informationsgesellschaft für alle, d. h. einer Gesellschaft, die allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu den IKT-Diensten und deren allgemeine Verfügbarkeit zu erschwinglichen Kosten garantiert. Im Mittelpunkt der digitalen Integration steht der Aufbau eines Systems, das es insbesondere behinderten und älteren Menschen ermöglicht, auf einfachen Weise Zugang zu den Diensten der Informationsgesellschaft zu erhalten.
  • Interoperabilität: Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit mehrer gleicher oder extrem unterschiedlicher Systeme, miteinander eindeutig zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 - „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" [KOM(2005) 229 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 26. September 2003 - Die Rolle elektronischer Behördendienste („E-Government") für die Zukunft Europas [KOM(2003) 567 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen finden Sie auf den „E-Government"-Seiten [EN] im thematischen Internetportal der Europäischen Kommission zur Informationsgesellschaft in Europa.

Letzte Änderung: 14.08.2006

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